DDKO

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DDKO (Devrimci Doğu Kültur Ocakları (t) - Revolutionäre Kulturgruppen des Ostens)

Gründung: 1969 als Abspaltung der TIP entstanden. Bei den Gründerinnen handelte es sich vor allem um Studentinnen und Intellektuelle aus Ankara.

Personen: Necmettin Büyükkaya, Mehmet Emin Bozarslan, Kemal Burkay, Mehdi Zana, Mümtaz Kotan, Mehmet Emin Değer usw.

Ideologie und Ziele:

  • - Orthodoxe-marxistische Linie (Ankara).
  • - Gemässigt sozialistische bis konservative Linie (Istanbul).
  • - Kampf für die demokratischen und kulturellen Rechte der Kurdinnen.
  • - Aufklärung der Öffentlichkeit über die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situation im Osten der Türkei.
  • - Aufklärung über die Repression in den Ostprovinzen.
  • - Aufklärung der kurdischen Bevölkerung über die ihnen aus der Verfassung zustehenden Rechte und Freiheiten.
  • - Ermutigung der kurdischen Bevölkerung, sich zu organisieren.
  • - Mobilisierung der Jugend.

Organisationsentwicklung:

Fast parallel zur Gruppe in Ankara entstand auch in Istanbul eine DDKO-Organisation, die aber einen weit gemäßigteren und weniger kämpferischen Flügel dieser Gruppierung repräsentierte. Kurz nach ihrer Gründung begann die DDKO mit einer breitangelegten Informationskampagne über die soziale und politische Situation im Osten sowie über die staatliche Repression in diesen Gebieten. Im April 1970 veröffentlichte der Ankara-Flügel ein Informationsblatt und ließ es in politischen, gewerkschaftlichen und kulturellen Kreisen in der Westtürkei sowie in den kurdischen Städten in einer Auflage von 30.000 verteilen. Diese Kampagne löste in intellektuellen Kreisen eine große Protestbewegung aus. Zur gleichen Zeit wurde eine breitangelegte Aufklärungskampagne für die kurdische Bevölkerung durchgeführt.

Verfolgungssituation:

Vor allem die Aufklärungskampagne für die kurdische Bevölkerung veranlasste die Regierung im Oktober 1970 die wichtigsten Führerinnen der DDKO festnehmen zu lassen. Nach einem Regierungsmemorandum im März 1971 wurde die DDKO verboten und zahlreiche ihrer Mitglieder verhaftet. 92 führende Persönlichkeiten wurden aufgrund von Art. 141/1 und Art. 141/3 TStGB angeklagt und 45 von ihnen zu Zuchthausstrafen von 1-16 Jahren verurteilt. All diese Personen sind nach der Amnestie von 1974 freigelassen worden.

Urheberrechtlicher Hinweis: Alle Angaben sind dem Werk "Türkei-Turquie" der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), Bern, April 1997 entnommen. Die Loseblattsammlung ist vergriffen. Deshalb waren die Autorin Denise Graf und der Autor Bülent Kaya ausdrücklich damit einverstanden, dass der Inhalt per Internet einem breiteren Publikum zugänglich gemacht wird. Im Text wurde weitestgehend die neue deutsche Orthographie benutzt. Es wurden keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen.