Religionsfreiheit

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Siehe auch Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und Übergriffe gegen Christen

Haft für Zeugen Jehovas

Seit 1994 werden Zeugen Jehovas in der Türkei nicht mehr für die Ausübung ihres Glaubens bestraft, mit einer Ausnahme - wenn sie den Kriegsdienst verweigern. So hat jetzt die 3. Kammer des Militärkassationsgerichts das Urteil der Vorinstanz gegen den Zeugen Jehovas A.A. (2 Monate und 15 Tage Gefängnis) bestätigt. Es handelte sich um einen Reserveoffiziersanwärter, der es ablehnte, sich bei der zuständigen Militärbehörde einzufinden. Das Kassationsgericht befand, dass jeder Staat das Recht habe, zu seiner Verteidigung die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Angesichts der geographischen Lage der Türkei im Einzugsbereich bewaffneter Konflikte sei die Wehrpflicht eine der wichtigsten Maßnahmen. Die türkische Republik habe daher für alle Männer die Wehrpflicht eingeführt. Das Kassationsgericht behauptet auch, dass der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in seinen Entscheidungen keine Bewegungen unterstütze, die den Grundregeln und -bedürfnissen der bewaffneten Streitkräfte zuwider laufen. Die Ablehnung des Militärdienst aus religiösen Gründen, widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz von Artikel 10 der türkischen Verfassung. Das Argument der Zeugen Jehovas ist, dass die Armee das Töten lehrt und es folglich ein Verstoß gegen die Verfassung sei, Menschen anzuklagen, die für das Recht auf Leben für sich und andere eintreten und deshalb entsprechend ihrer Überzeugung nicht zu den Waffen greifen.

Sechs Jahre Gefängnis

Bis zu einer Entscheidung der Strafkammer des Kassationsgerichts in vollständiger Besetzung aus dem Jahre 1985 wurden die Zeugen Jehovas in der Türkei wegen der Praktizierung ihres Glaubens zu bis zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Seit der Zeit werden diese Strafen nicht mehr verhängt. Die Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas ist jedoch nie auf Verständnis gestoßen. Stets wurde die Formulierung des Oberen Militärischen Verwaltungsgerichts von 1994 zitiert: "Gemäß Artikel 72 der Verfassung ist der Vaterlandsdienst das Recht und die Pflicht jedes männlichen Türken. Die Forderung des Klägers, aufgrund einer Reihe persönlicher Gründe hiervon ausgenommen zu werden, entbehrt jeder legitimen und rechtlichen Grundlage."

"Gegen Militärdienst, Steuer und Stimmabgabe" (nach Radikal)

Die Zeugen Jehovas sind eine Religion mit christlichen Wurzeln, die im 19. Jahrhundert in den USA gegründet wurde. In einigen Ländern sind sie als Religion akzeptiert und streben die Gründung eines religiösen Staates, des Königreichs Gottes an. Sie sind gegen die Ableistung des Militärdienstes, gegen die Stimmabgabe und gegen Blutübertragung und Organverpflanzung. Die Zeugen Jehovas, die weltweit auf 5 Millionen geschätzt werden, werden aufgrund ihrer Handelsgeschäfte als Dollarmilliardäre eingestuft. Die Zeugen Jehovas, die 1914, 1918 und 1925 behaupteten, der Jüngste Tag breche an, behaupten, dass Jesus bald auf die Erde zurückkommen werde. Aufgrund einer Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts wurde der förmliche Antrag der Zeugen Jehovas, sie in diesem Land als Kirche anzuerkennen, mit der Begründung abgelehnt, ihr Verbot der Wahlbeteiligung widerspreche demokratischen Prinzipien. In der Türkei treten die Zeugen Jehovas seit den 1950er Jahren auf. In Griechenland, Armenien, den USA, Deutschland und Korea, wo die Zeugen Jehovas wegen der Verweigerung des Kriegsdienstes bestraft werden können, wird über die Strafbarkeit diskutiert, der Europarat hat zu diesem Thema seine Mitglieder ermahnt. (Radikal vom 31.05.2005)

Zeugen Jehovas festgenommen

In Adana wurden am 29. September 20 Zeugen Jehovas festgenommen, als sie einen Gottesdienst abhielten. (Star vom 01.10.2005)

Weiterführende Verweise