Verfahren nach Artikel 215 und 216 (neu, 312/1 und 312/2 alt)

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Verfahren nach Artikel 215 (neu, 312/1 alt)

Loben einer Straftat und eines Täter

Verfahren aus 2005

Journalisten inhaftiert

Gestern wurde Cengiz Dogan, der Chefredakteur der Lokalzeitungen "Mavi" und "Kent", die in Nusaybin (Mardin) herausgebracht werden, verhaftet, weil die Zeitung Erklärungen der HPG (bewaffnete Teil der PKK) veröffentlicht haben soll. Die Staatsanwaltschaft ließ die Zeitung am 13. September konfiszieren und klagte den Chefredakteur wegen "Propaganda für die PKK" und das "Loben eines Kriminellen und einer Straftat" an. Der Herausgeber Süleyman Tekin war schon am 31. August verhaftet worden, weil er sich an einer Aktion im Zusammenhang mit der Überführung eines Militanten, der in Trabzon getötet worden war, beteiligt hatte. Mit ihm waren weitere 6 Personen in U-Haft gekommen. (Bia (Netzwerk) vom 14.09.2005)

Urteil

Die 5. Kammer des Landgerichts Diyarbakir hat am 3. Februar Cengiz Dogan, den Chefredakteur der in Nusaybin (Mardin) erscheinenden Zeitung "Mavi ve Kent", zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. In 4 Ausgaben der Zeitung soll er Verlautbarungen der HPG abgedruckt haben. Die Strafe erfolgte nach Artikel 220/8 des neuen TStG. (Özgür Gündem vom 04.02.2006)

Strafe wegen Interview mit Roj TV

Das Amtsgericht von Siirt hat am 27. November den ehemaligen Vorsitzenden der DEHAP für den Zentralkreis in Siirt, Sükrü Oguz zu einer Geldstrafe von 740 YTL verurteilt. Grund war eine Rede im Fernsehsender Roj TV, wo er sich mit den Worten "es sollen weder die Mütter der Soldaten noch die der Guerillas weinen" gegen den Krieg gewandt hatte. Darin sah das Gericht das "Loben eines Schuldigen und einer Straftat mittels der Presse". Die Strafe wurde nach den Artikeln 215 und 218 TStG verhängt. (Özgür Gündem vom 03.12.2005)

Politiker Ferhat Kaya verurteilt

Die 2. Kammer des Landgerichtes Erzurum hat am 6. Dezember den Vorsitzenden der aufgelösten DEHAP im Kreis Ardahan, Ferhat Kaya, zu einer Strafe von 6 Monaten Haft nach Artikel 215 neues TStG verurteilt, weil er auf einem Kongress seiner Partei am 29.04.2003 vom "verehrten Öcalan" gesprochen hatte. Ferhat Kaya war zuvor vom SSG Erzurum nach Artikel 312 altes TStG verurteilt worden. (Nachrichtenagentur ANF vom 21.12.2005)

Verfahren aus 2006

DEHAP'ler verurteilt

Das Amtsgericht in Adiyaman hat am 21. Januar ein Urteil gegen ehemalige Funktionäre der DEHAP gefällt. Sie hatten an der Beerdigung des bei einem Verkehrsunfall in Münster im Januar 2005 gestorbenen Osman Tapti (Mitglied des Nationalparlaments von Kurdistan) und dessen ebenfalls verstorbenen Sohn Kubilay Tapti teilgenommen. Dafür wurden nun Ibrahim Polattas, Emin Uslu und M. Emin Yanardag nach Artikel 215 neues TStG wegen Lobens eines Verbrechens oder Schuldigen zu einem Jahr Haft verurteilt. (Özgür Gündem vom 27.01.2006)

Politiker Güngör Alp verurteilt

Güngör Alp, der für die SHP für den Posten eines Bürgermeisters in Kars kandidierte, wurde am 17. April von der 2. Kammer des Landgerichts Erzurum zu einer Haftstrafe von 5 Monaten verurteilt, weil er auf einer Veranstaltung am 8. März 2004 getötete HPG Militante als Märtyrer bezeichnet hatte. Das wegen Lobens einer Straftat und Straftätern verhängte Urteil wurde auf 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (Radikal vom 18.04.2006)

Studenten verurteilt

Yasar Yalpa und Harun Dikmen von der Atatürk Universität in Erzurum (Abteilung Pädagogik in Agri) wurden zu einer Strafe von 10 Monaten Haft und 416 YTL Geldstrafe verurteilt, weil sie Unterschriften unter eine Petition gesammelt hatten, die Abdullah Öcalan als Repräsentanten des politischen Willens bezeichnete. Das Amtsgericht in Agri verhängte das Urteil am 10. Mai. (Özgür Gündem vom 16.05.2006)

Vereinsvorsitzender Hüseyin Celik verurteilt

Die 1. Kammer des Friedensgerichts in Elazig hat Hüseyin Celik, den Vorsitzenden des örtlichen Vereins für Grundrechte und –freiheiten zu einer Geldstrafe von 500 YTL verurteilt. Nach dem Vorfällen im März des Jahres soll er in einer Rede davon gesprochen haben, dass sich die Kurden ihrer Märtyrer annehmen. Damit soll er Straftat und Straftäter gelobt haben, was ein Vergehen nach Artikel 215 TStG ist. (Özgür Politika vom 30.06.2006)

Politiker Ahmet Özbay verurteilt

Der Anwalt Mahmut Alinak teilte mit, dass Ahmet Özbay, Kreisvorsitzender der DTP in Dogubeyazit (Agri) zu 10 Monaten Haft verurteilt wurde. Grund sei ein Poster von Abdullah Öcalan im Parteibüro gewesen. Das Gericht sah dies als Lob eines Straftäters und eines Delikts an. )Özgür Gündem vom 22.07.2006)

Journalist Cengiz Kapmaz angeklagt

Die 11. Kammer des Landgerichts Istanbul hat Cengiz Kapmaz, Reporter von Özgür Gündem, wegen 2 Artikeln angeklagt. Das erste Verfahren beruht auf einem Artikel vom 15.02.2006, in dem es um die Haftsituation von Abdullah Öcalan geht. Hier wurde Anklage nach den Artikeln 215 und 218 neues TStG erhoben. Im zweiten Verfahren geht es um ein Interview mit dem ehemaligen Abgeordneten der DEP, Orhan Dogan, am 22.06.2006. In diesem Artikel soll Cengiz Kapmaz Propaganda für eine Terrororganisation gemacht haben, strafbar nach Artikel 7(2) ATG. (Toplumsal Demokrasi vom 27.12.2006)

Verfahren aus 2007

Gündem vom 25.04.07

IHD-Vorsitzender verurteilt

Das Verfahren gegen Mensur Isik, Vorsitzender der IHD-Zweigstelle von Mus, das wegen "Lob einer Straftat und eines Straftäters" und "Beleidigung der Rechtsorgane" eingeleitet worden war, wurde am 24. April beendet. Das Landgericht Mus verurteilte Isik zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Isik war angeklagt worden, weil er eine Pressekonferenz anlässlich der Verhaftung von Gürsel Cetinbas abgehalten hatte. Dieser hatte Unterschriften für ein Gesuch mit der Überschrift „Ich erkenne Abdullah Öcalan als meinen politischen Willen an“ gesammelt.

Gündem vom 26.04.07

Angeklagte DEHAP'ler

Der Prozess, der gegen die DEHAP-Funktionäre der aufgelösten Kreisorganisation in Bismil (Diyarbakir) eröffnet wurde, weil sie auf einer Pressekonferenz am 17. November 2005 vom „sehr geehrten“ Abdullah Öcalan gesprochen haben, wurde am 20. April beendet. Das Landgericht Bismil verurteilte die acht Angeklagten, unter ihnen auch der frühere DEHAP-Funktionär, der Vorsitzende der DTP in Bismil, Abdulhalim Ciftci, wegen „Loben einer Straftat und eines Straftäters“ zu jeweils neun Monaten Haftstrafe.

Gündem, 04.09.2007

Verurteilung zu Geldbuße wegen Petition

Am 3. September beendete die 2. Kammer des Landgerichtes Erzurum das Verfahren gegen 44 Personen, die die Petition “Ich erkenne Abdullah Öcalan als meinen politischen Repräsentanten an” unterzeichnet hatten. Das Gericht verurteilte die Angeklagten – darunter der DTP-Funktionär Ahmet Inan und das Stadtrats-Mitglied Sükran Gültekin - wegen "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" zu einer Geldbuße von 440 YTL.

Gündem, 10.09.2007

Verfahren wegen Newroz

Das Friedensgericht in Dogubeyazit (Provinz Kars) hat die DTP Funktionäre Hazal Aras und Dalha Kaya sowie das Vorstandsmitglied des Gefangenenhilfsvereins TUHAD-DER, Mahmut Singar zu Geldstrafen von je 600 YTL (ca. 340 Euro) verurteilt, weil sie in ihren Reden vom "werten Öcalan" gesprochen hatten. Die Strafe wurde wegen Lobens einer Straftat oder Straftäters verhängt.

Evrensel, 11.10.2007

Politiker verurteilt

Das Amtsgericht Tunceli verurteilte Hüseyin Tunc, den Vorsitzenden der Arbeits-Partei (EMEP), zu 6 Monaten Haftstrafe, weil er am 1. September 2006 (Welt-Friedens-Tag) von Soldaten und HPG-Mitgliedern als "Märtyrern" gesprochen hatte. Die Haftstrafe wegen Lobens einer Straftat oder eines Straftäters wurde zuerst auf 3 Monate reduziert und dann in eine Geldstrafe von 500 YTL umgewandelt.

Bianet.org, 19.10.2007

Verurteilung des Chefredakteurs einer Zeitschrift

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul verurteilte am 18. Oktober Kemal Bozkurt, den Chefredakteur des Magazins "Tek Yol Devrim Hareket" wegen eines Artikels mit dem Titel "Eines Tages Sicherlich" (Bir Gün Mutlaka), der im März 2004 veröffentlicht wurde und einen Vorfall 1972 in Kizildere als "legendäre Geschichte" bezeichnete. Das Gericht verurteilte Bozkurt wegen "Lobens einer Straftat" nach Artikel 215 TStGB zu einem Monat Haft. Nach Artikel 218 TSG wurde die Haftstrafe auf 45 Tage erhöht und dann dann entsprechend Artikel 50 TSG in eine Geldbuße von 900 YTL umgewandelt.

ANF, 04.11.2007

Verfahren gegen Mehdi Zana

Die 2. Kammer des Amtsgerichtes Bakirköy leitete gegen Mehdi Zana wegen eines am 31. August 2006 in der Zeitschrift Tempo veröffentlichten Interviews ein Verfahren nach Artikel 215 TStGB (Lobens eines Straftäters und einer Straftat) ein. Die Staatsanwaltschaft fordert entsprechend Artikel 18 des Medien-Gesetz für den Chefredakteuer der Zeitschrift Neval Barlas und den Journalisten Enis Tayman eine Geldbuße.

cnnturk.com, 11.12.2007

Verfahren gegen 54 Bürgermeister

Die Staatsanwaltschaft von Diyarbakir leitete gegen 54 Bürgermeister der Partei für eine demokratische Gesellschaft (DTP), die am 4. März 2007 in einer gemeinsamen Presseerklärung geäußert hatten, dass Abdullah Öcalan vergiftet würde, ein Gerichtsverfahren ein. Die Staatsanwaltschaft fordert für jeden Bürgermeister unter der Anklage „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ gemäß Artikel 215/2 TStGB eine Haftstrafe von zwei Jahren.

ntvmsnbc.com, 19.12.2007

Verfahren gegen ehemaligen Abgeordneten

Die Staatsanwaltschaft Ankara leitete gegen den ehemaligen Abgeordneten Esat Canan ein Verfahren ein, weil er bei einem Treffen mit dem Anti-Terror-Spezialisten der USA Joseph Ralston gesagt hatte: "Der Südosten hat auch Märtyrer“. Canan ist angeklagt nach Artikel 215 TStG wegen „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haftstrafe.

Verfahren nach Artikel 216 (neu, 312/2 alt)

Aufstachelung zu Rassenhass

Sami Cebeci verurteilt

Das Urteil der 11. Kammer des Landgerichts Istanbul vom 9. Dezember 2005 wurde der Zeitung jetzt erst zugestellt. In dem Revisionsverfahren verurteilte das Gericht den Journalisten Sami Cebeci zu 15 Monaten Haft. Er soll mit seinem Kommentar zum Erdbeben vom 17.09.1999 als "heilige Warnung" die Bevölkerung zu Hass und Feindschaft aufgestachelt haben. Das Verfahren war unter Artikel 312 altes TStG eröffnet worden und ging unter Artikel 216 neues TStG weiter. Zuvor war der Journalist wegen der Artikel zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Bis zum Ende seiner Strafhaft wurden dem Journalisten auch seine bürgerlichen Rechte entzogen. In einem ähnlich gelagertem Fall hatte die 2. Kammer des Amtsgerichts den Journalisten Cemil Tokpinar im Revisionsverfahren zu einer Geldstrafe von 7.300 YTL verurteilt. (Bia vom 16.02.2005)

Journalist Selahattin Aydar vor Gericht

Die 14. Kammer des Landgerichts in Istanbul verurteilte den Journalisten Selahattin Aydar von der Tageszeitung "Milli Gazete" zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. In seinem Artikel "Wir sollten uns der Kinder annehmen", der am 11. September 2001 erschienen war, sah das Gericht einen Verstoß gegen den alten Artikel 312 TStG. Dieses Verfahren hatte zu einer Entscheidung der Kammerversammlung des Kassationshofes mit 14:13 Stimmen gegen eine Verurteilung geführt. Nun hat sich die Kammerversammlung erneut mit dem Urteil auseinander zu setzen. (Cumhuriyet vom 14.06.2005)

Journalist Cemil Tokpinar verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar hat Cemil Tokpinar, Journalist in der Zeitung Yeni Asya zu einer Strafe von einem Jahr Haft nach Artikel 216 neues TSG (312 altes TSG) verurteilt. In einem Artikel hatte er das Erdbeben vom 17. August 1999 als Warnung Gottes bezeichnet. Sein Anwalt Ömer Faruk Ünsal sagte, dass Cemil Tokpinar wegen dieses Artikels im Jahre 2001 vom SSG Istanbul zu 20 Monaten Haft verurteilt worden war, die 8. Kammer des Kassationsgerichtshof am 29. April 2004 das Urteil aber aufgehoben habe, weil sich der Artikel im Bereich von Kritik bewegt habe. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 7.300 YTL verwandelt. (Bia vom 18.10.2005)

Anwalt Hasip Kaplan angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Beyoglu hat den Anwalt Hasip Kaplan wegen Aufstachelung zu Rassenhass nach Artikel 216/1 und 218 neues TStG angeklagt. Grund ist sein Auftritt im Fernsehsender Flash TV am 30. Mai. (Özgür Gündem vom 31.12.2005)

Verfahren aus 2006

Besitzer von Yeni Asya verurteilt

Die 11. Kammer des Landgerichts Ankara hat den Besitzer der Tageszeitung "Yeni Asya", Mehmet Kutlular zu 18 Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren war im Zusammenhang mit einer Rede angestrengt worden, in der Mehmet Kutlular das Erdbeben vom 17.08.1999 als Strafe für die Ungläubigen bezeichnet hatte. Das SSG Ankara hatte ihn deshalb am 9. Mai 2000 zu 2 Jahren Haft verurteilt. Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofs hatte die Strafe am 16.01.2001 bestätigt. Aufgrund von Veränderungen am Artikel 312 altes TStG kam es zu einer erneuten Verhandlung, in der das SSG Ankara ihn erneut zu gleicher Strafe verurteilte. Danach verbrachte Kutlular 276 Tage im Gefängnis. Nachdem der Artikel 312 altes TStG durch den Artikel 216 neues TStG ersetzt wurde, war das jetzt beendete Verfahren eingeleitet worden. (Yeni Safak vom 17.03.2006)

Politiker Tuncer Bakirhan verurteilt

Die 1. Kammer des Amtsgerichts Ceyhan hat Tuncer Bakirhan, ehemaliger Vorsitzender der aufgelösten DEHAP, zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat verurteilt. Grund war eine Rede am 16. November 2003. Die Bestrafung erfolgte nach Artikel 312/1 altes TStG. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 600 YTL umgewandelt. (Nachrichtenagentur DIHA vom 24.03.2006)

Journalist Mehmet Sevket Eygi verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bakirköy hat den Journalisten Mehmet Sevket Eygi von der "Milli Gazete" zu einer Strafe von 1 Jahr Haft verurteilt. In einem Artikel vom 20.03.2005 mit dem Titel "Es gibt keine Anstrengung und kein Ehrgefühl mehr" soll er die Bevölkerung zu Hass und Feindschaft aufgestachelt haben (Artikel 216 neues TStG). Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Radikal vom 11.05.2006)

Bürgermeister und Journalist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Diyarbakir hat den Bürgermeister Osman Baydemir und den Journalisten Cemal Subasi von der Zeitschrift Tempo wegen eines Artikels vom 14. Januar angeklagt. In diesem Artikel hatte Osman Baydemir sich gegen die Isolationshaft von Abdullah Öcalan gewandt und darauf hingewiesen, dass er in bestimmten Kreisen einen großen Einfluss habe. Die Anklage fußt auf Artikel 216/2 TStG (Aufstachelung zu Rassenhass) und Artikel 218 TStG (höhere Strafe, wenn Straftat durch die Medien begangen wird). (Özgür Gündem vom 24.06.2006)

Freispruch in Istanbul

Das Amtsgericht in Bagcilar (Istanbul) hat Osman Baydemir und Cemal Subasi am 12. April freigesprochen, da das Delikt nicht zustandekam. (ANF vom 13.04.2007)

Historikerin Muazzez Ilmiye Cig vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft von Beyoglu hat Muazzez Ilmiye Cig, eine führende Historikerin zur Erforschung der Sumerer, und den Verleger Ismet Ögütücü vom Verlag "Zeitalter und Analyse" wegen des Buches "Meine Reaktionen als Bürgerin" unter Artikel 216/2 neues TStG (Aufstachelung zum Rassenhass) angeklagt. In dem Buch sind Briefe abgedruckt, die sie an den damaligen Bürgermeister von Istanbul, Recep Tayyip Erdogan geschrieben hat, und Artikel, die sie 1997 veröffentlichte. Frau Cig sagte u.a., dass bei den Sumerern die Prostituierten ihr Angesicht verhüllten, während es im Islam eingeführt wurde, als die vielen Frauen und Töchter des Propheten bemerkt wurden. (Cumhuriyet vom 29.08.2006)

Historikerin freigesprochen

Am 1. November sprach das Amtsgericht Beyoglu die Expertin der Sumerologie, Muazzez Ilmiye Cig (93) wegen ihres Buchs "Reaktionen als Bürgerin" frei. In dem Buch war berichtet worden, dass zu Zeiten der Sumerer Prostituierte Kopftücher trugen. (Cumhuriyet vom 01.11.2006)

Verfahren aus 2007

Verleger Ahmet Önal verurteilt

Am 28. Februar verurteilte die 2. Kammer des Amtsgerichtes Beyoglu (Istanbul) Ahmet Önal, den Besitzer des Verlages Peri, im Zusammenhang mit dem Buch "Ein kurdischer Geschäftsmann: Hüseyin Baybasin" von Murat Baksi nach Artikel 312 des früheren TStG zu 1 Jahr und 8 Monaten Haft. (TIHV vom 05.03.2007)

Gündem-Milliyet vom 08.05.2007

Gerichtsverfahren gegen DTP-Bürgermeister

Gegen Aydin Budak, den Bürgermeister von Cizre (Sirnak) von der DTP, wurde im Zusammenhang mit seinen Reden und Verlautbarungen zwei Verfahren eingeleitet. Der Staatsanwalt in Cizre leitete Verfahren gegen ihn ein im Zusammenhang mit seinen Verlautbarungen nach der Festnahme von 31 Frauen nach den Demonstrationen am Frauentag am 8. März und den Newroz-Feiern am 21. März. Die Anklage fordert eine Verurteilung zu 7 Jahren und 6 Monaten nach Artikel 215 TStGB wegen "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" und nach Artikel 216/1 wegen "Aufstachelung zu Hass und Feindschaft". Der Staatsanwalt in Diyarbakir leitete wegen der gleichen Äußerungen nach Artikel 7/2 Anti-Terror-Gesetz wegen "Propaganda für eine illegale Organisation" ein Verfahren ein. Das erste Verfahren beginnt am 8. Mai am Amtsgericht Cizre, das zweite am 17. Mai am Landgericht Nr. 5 in Diyarbakir.

Gündem vom 09.05.2007

Bei der Gerichtsverhandlung am 8. Mai am Amtsgericht in Cizre beschloss das Gericht die Freilassung von Bürgermeister Aydin Budak. Da Budak im Zusammenhang mit dem Verfahren am Landgericht in Diyarbakir (wegen der gleichen Anklagen) in Untersuchungshaft ist, wurde er nicht freigelassen.

Atilim vom 24.05.2007

Schriftsteller verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Fatih (Istanbul) hat am 23. Mai den Schriftsteller Mehmet Pamak für sein Buch "Kemalismus, Laizismus und Märtyrerwesen" zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Gegen den Verleger Hamza Türkmen wurde keine Strafe verhängt

TIHV, 07.06.2007

Verurteilung von IHD-Mitgliedern in Adana

Am 7. Juni beendete die 1. Kammer des Amtsgerichtes Adana das Verfahren gegen Vorstandsmitglieder der Zweigstelle des Menschenrechtsvereins in Adana, das wegen einer Demonstration gegen die Gefängnisoperation "Rückkehr ins Leben" durchgeführt worden war. Das Gericht verurteilte den Vorsitzenden Ethem Acikalin, den Sekretär der Zweigstelle Mustafa Bagcicek und den Kassenwart Hüseyin Beyaz zu 2 Jahren und 8 Monaten Haft wegen "Volksverhetzung".

TIHV, 19.06.2007

Gerichtsverfahren gegen Ismail Besikci und zwei Journalisten

Am 18. Juni wurde an der 12. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul-Bakirköy das Gerichtsverfahren gegen den Soziologen Ismail Besikci und die Vertreter der Zeitschrift "Esmer", Ferzende Kaya und Mehmet Ali Izmir eröffnet. Der Generalstab hatte am 19. Januar vertraulich gegen sie Klage erhoben wegen dem Artikel “Konusmadik, Bastirdik” ("Wir haben nicht gesprochen, wir wurden unterdrückt") von Ismail Besikci und dem Artikel "Hayalet" (Phantom") von Ahmet Kahraman, die im Dezember 2005 in der Zeitschrift veröffentlicht worden waren. Das Gericht beschloss, den Staatsanwalt in Istanbul zu fragen, ob die oben genannte Ausgabe der Zeitschrift dem Staatsanwalt zugeschickt wurde. Das Verfahren wurde auf den 10. Dezember vertagt. Die Anklage fordert eine Bestrafung von Besikci nach Artikel 216 TStGB (Volksverhetzung) und von Izmir und Kaya nach Artikel 301 TStGB.

Gündem-Evrensel-Radikal, 21.-22.07.2007

Ermittlungen gegen DTP-Mitglieder

Der Republikanische Staatsanwalt von Diyarbakir leitete ein Gerichtsverfahren gegen Aysel Tugluk ein, weil sie bei einer Veranstaltung in Diyarbakir in Bezug auf Abdullah Öcalan den Begriff "Sayin (entsprechend ‚geehrter Herr’)" benutzt hatte. Die Anklage fordert, dass sie wegen „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ verurteilt wird.

Der Republikanische Staatsanwalt in Diyarbakir leitete Ermittlungen gegen Leyla Zana ein, weil sie bei einer Veranstaltung in Diyarbakir gesagt hatte, „die Verbringung von Abdullah Öcalan in die Türkei habe die Kurden bestürzt“ und „unser Führer in Imrali“. Außerdem wurden Ermittlungen gegen Zana eingeleitet, weil sie in einer Rede in Igdir gesagt hatte “es ist Zeit, die Türkei in Bundesländer aufzugliedern“. Die Ermittlungen wurden Berichten zufolge eingeleitet unter den Beschuldigungen “Volksverhetzung” und “Versuch, einen Teil des Landes abzuspalten“, und wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz.

BIA News Center, 10.08.2007

Drei IHD-Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt

Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD hat bekannt gegeben, dass drei Vorstandsmitglieder der Zweigstelle des IHD in Adana – der Vorsitzende Ethem Acikalin, der Sekretär Mustafa Bagcicek und der Kassenwart Hüseyin Beyaz – zu je 2 Jahren und 8 Monaten Haftstrafe verurteilt wurden. Am 18. Dezember 2005 hatten die Menschenrechtsverteidiger eine Versammlung organisiert, bei der gegen die Gefängnisoperationen in 22 Gefängnissen am 19. Dezember 2000 protestiert wurde, bei denen 31 Personen – unter ihnen zwei Soldaten – getötet wurden. Sie forderten, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Wegen dieser Aktion waren sie wegen „Volksverhetzung“ angeklagt worden. Außerdem waren sie nach Artikel 215 tStG angeklagt worden wegen “Lobens einer Straftat und eines Straftäters”, weil sie gegen die Isolationshaft von Abdullah Öcalan im Gefängnis Imrali protestiert hatten. Ihre Anwälte haben angekündigt, dass sie Revision beantragen werden.

Gündem, 01.09.2007

Autorin freigesprochen

Gülçiçek Günel, die Autorin des im Aram Verlag erschienenen Buches Unsere Sprache ist unsere Existenz und Kultur wurde von der 14. Kammer des Landgerichts Istanbul vom Vorwurf der "Aufstachelung zu Rassenhasses" (Artikel 312/2 altes TSG und Artikel 216 neues TSG) freigesprochen, da nach Meinung des Gerichts die Straftat nicht vollzogen wurde. Im ersten Verfahren war die Schriftstellerin noch zu 20 Monaten Haft verurteilt worden.

Birgün, 14.09.2007

Freispruch für Kaboglu und Oran aufgehoben

Die 8. Kammer des Kassationshofs hat den Freispruch für Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu, ehemaliger Vorsitzender des Beratungsrats für Menschenrechte und Prof. Dr. Baskın Oran, der einen Unterausschuss leitete, im Zusammenhang mit dem Bericht zu Minderheiten und Kulturelle Rechte aufgehoben. Der Bericht war im Oktober 2004 veröffentlicht worden und hatte zu einem Verfahren vor der 28. Kammer des Amtsgerichts Ankara geführt. Am 10. Mai 2006 entschied das Gericht, dass die Angeklagten vom Vorwurf der Aufstachelung zum Rassenhass (Artikel 216 TSG) freizusprechen seien und ein Verfahren nach Artikel 301 TSG (Verunglimpfung von Staatsautoritäten) der Genehmigung durch das Justizministerium bedürfe und eingestellt werde, weil eine Genehmigung nicht vorliege. Das beanstandete die 8. Kammer des Kassationshofs, da nicht ordentlich geprüft sei, ob eine Genehmigung zwingende Voraussetzung sei. Die 8. Kammer vertrat zudem die Meinung, dass durch die Unterscheidung zwischen über- und untergeordneter Identität absichtlich die Grenze zur Freiheit von Kritik und Meinungsäußerung überschritten worden sei. Der Inhalt des Berichts sei geeignet, gefährliche Dimensionen für die Gesellschaft herauf zu beschwören und daher sei eine Bestrafung nach Artikel 216 TSG erforderlich.

atilim.org, 27.09.2007

ESP-Funktionär verurteilt

Ali Ihsan Ciplak, der Vertreter der ESP in Tunceli, wurde wegen seines Protestes gegen die Tötung von HPG-Militanten in Sirnak zu vier Monaten Haftstrafe verurteilt. Er wurde der Volksverhetzung für schuldig befunden.

Radikal, 17.10.2007

Vorstandsmitglieder von Kürd-Der verurteilt

Der Sprecher der Zweigstelle des inzwischen geschlossenen Vereins Kürd-Der in Diyarbakir Ibrahim Güclü und die Vorstandsmitglieder Abidin Özalp und Ahmet Sedat Ogur, die wegen einer öffentlichen Protesterklärung am 2. Mai 2006 gegen grenzüberschreitende Operationen verhaftet worden waren, wurden zu jeweils 1 Jahr Haft verurteilt. Die 6. Kammer des Landgerichts Diyarbakir verurteilte sie wegen Volksverhetzung.

Star, 16.10.2007

Verfahren gegen Bürgermeister von Diyarbakir

Mit Genehmigung des Innenministeriums hat die Staatsanwaltschaft Diyarbakir Ermittlungen gegen Osman Baydemir, den Bürgermeister von Diyarbakir eingeleitet. Baydemir hatte gesagt: „Der Ministerpräsident sollte seine liebsten und vertrauenswürdigsten Kandidaten hier als Kandidaten präsentieren. Diyarbakir ist eine Burg, niemand kann sie einnehmen. Bis heute haben viele Leute versucht, sie einzunehmen, aber sie wird nicht fallen.“ Die Anklageschrift fordert eine Verurteilung von Baydemir wegen „Volksverhetzung“ nach Artikel 216/1 TStGB zu einer Haftstrafe bis zu 3 Jahren.

ntvmsnbc.com, 03.11.2007

Oberste Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Die Oberste Staatsanwaltschaft des Kassationshofes legte Widerspruch gegen das Urteil der 8. Kammer des Kassationshofes im Verfahren gegen Ibrahim Kaboglu and Baskin Oran ein und forderte ihren Freispruch.

bia news centre, 21.11.2007

Menschenrechtsverteidigerin Eren Keskin verurteilt

Am 20. November verurteilte das Amtsgericht Viransehir (Provinz Sanliurfa) die Menschenrechtsverteidigerin und Rechtsanwältin Eren Keskin zu zehn Monaten Haftstrafe, die in eine Geldbuße von 3300 YTL umgewandelt wurde. Eren Keskin wurde nach Artikel 216 TStG (Volksverhetzung) verurteilt, weil sie am 2. Oktober 2004 in einer Rede gesagt hatte “Wenn wir die Zahlen der vom Staat ausgehenden sexuellen Gewalt in der Türkei und Kurdistan ansehen, sind Soldaten (als Täter) in der Mehrheit, weil in Kurdistan Krieg ist“. Am 19. Juli hatte die Staatsanwaltschaft in Bulanik (Provinz Mus) geurteilt, dass es keinen Grund für ein Verfahren gegen Eren Keskin gebe, weil sie in einer Rede auf einer Versammlung am 17. September 2006 das Wort "Kurdistan" benutzt hatte. Es handele sich um eine Meinungsäußerung.

Hürriyet, 22.11.2007

Verfahren gegen Leyla Zana

Das Amtsgericht Igdir leitete wegen einer Rede, die sie bei einer Wahlveranstaltung der DTP in Igdir gehalten hatte, unter der Anklage der „Volksverhetzung“ ein Verfahren nach Artikel 216 TStG gegen Leyla Zana ein. Das Amtsgericht Igdir leitete auch gegen den Provinz-Vorsitzenden der DTP von Igdir Murat Yikit und den ehemaligen Provinz-Vorsitzenden der DTP von Igdir Mehmet Nuri Günes ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Wahlgesetz ein.(Hürriyet, 22 November).

Weiterführende Verweise