Widerruf des Flüchtlingsstatus

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Im August 2011 wurde mir durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Anfrage zu einem Verfahren geschickt, in dem es um den Widerruf der Anerkennung als politischer Flüchtling (Anerkennung durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge am 26. Juli 1996 und Widerruf am 11. Oktober 2005) ging. Hierzu hatte das VG Ansbach am 3. April 2008 (Az.: AN 1 K 05.31304) entschieden, dass die Klage gegen den Widerruf abgewiesen werde.

Den Komplex werde ich in verschiedenen Schritten darstellen:

Bei der Recherche bin ich auf einen Artikel von Dr. Katja Lange vom UNHCR in Nürnberg gestoßen. Er ist vom 18. Dezember 2008 und hat den Titel Türkei – Entscheidungen zum Widerruf des Flüchtlingsstatus.