Demonstrationsgesetz, Beleidigung von Atatürk und Beinflussung der Justiz

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Das Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen aus dem Jahre 1983 wurde mehrfach verändert, bietet aber immer noch die Möglichkeit Oppositionelle auch für friedfertige Demonstrationen zu bestrafen. Das Gesetz 5816 zu Vergehen gegen Atatürk aus dem Jahr 1951 wird vorwiegend gegen Meinungsäußerungen aus dem eher religiös geprägten Lager angewendet.

Verfahren nach dem Gesetz 2911

Verfahren aus 2005

DEHAP Funktionäre vor Gericht

Im Zusammenhang mit einer Wahlveranstaltung im Kreis Cizre (Sirnak) zu den Wahlen vom 28. März 2004 wurde der Vorsitzende der DEHAP, Tuncer Bakirhan, der seinerzeitige Vorsitzende in Sirnak und jetzige Bürgermeister von Idil, Resul Sadak und der seinerzeitige Vorsitzende der DEHAP in Cizre, Mehmet Dilsiz nach dem Artikel 28/1 des Gesetzes 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen angeklagt. Das Amtsgericht in Cizre verurteilte sie nun zu 18 Monate Haft und 346 YTL Geldstrafe. Für Sadak und Dilsiz wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt, nicht aber für Tuncer Bakirhan, der im Falle der Bestätigung des Urteils seine Haftstrafe verbüßen muss. Er war zuvor schon von einem Amtsgericht in Kars wegen eines ähnlichen Vorwurfs zu 6 Monaten Haft verurteilt worden. (Cumhuriyet vom 16.04.2005)

Strafe für Friedensdemo

Am 11. April 2003 kamen ca. 80 Studenten vor dem Menschenrechtsverein (IHD) in Izmir zusammen, um gegen den Krieg im Irak zu protestieren. Die 4-mal stärkere präsente Polizei forderte die Studenten auf, auseinander zu gehen und setzte Gasbomben und Schlagstöcke ein. Eine Gruppe der Studenten flüchtete in das Büro der AKP. Obwohl ihnen freies Geleit zugesichert worden war, wurden sie beim Verlassen des Gebäudes festgenommen. Wegen des Verstoßes gegen das Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen verurteilte die 7. Kammer des Landgerichts Izmir am 14. November 2005 2 Studenten zu 3 Jahren Haft und 20 Studenten zu 20 Monaten Haft. Die Strafen von 14 Studenten der letzten Gruppe wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Den Studenten wurde auch (ohne Beschwerde der AKP) Sachbeschädigung und Aufstachelung zum Rassenhass vorgeworfen (Artikel 312 altes TSG). Diese Verfahren dauern noch an.

Die Studenten stellten Strafanzeige wegen Misshandlung durch die Polizei. Die Ermittlungen wurden erst eingestellt, aber nach einem Widerspruch kam es doch zu einem Verfahren, das noch andauert. (Bia vom 15.11.2005)

Verfahren aus 2006

Gewerkschafter verurteilt

Die 3. Kammer des Amtsgerichts Samsun hat die Gewerkschafter Nezir Kelleci (Egitim-Sen), Adem Kocaoglu (Yapi Yol-Sen) und Yusuf Inci (ESM) zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 366 YTL verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hintergrund war eine Demonstration im vergangenen Jahr vor den Büros der AKP in Samsun als Protest gegen den Gesetzesentwurf zur Reform im öffentlichen Sektor. Weitere 16 angeklagte Gewerkschafter wurden freigesprochen. (Cumhuriyet vom 09.01.2006)

Demonstranten verurteilt

Am 9. März sprach die 11. Kammer des Landgerichts Ankara das Urteil bezüglich einen Demonstration gegen die EU, die am 17. Januar 2005 in Ankara von der Jugendföderation veranstaltet worden war. Die Angeklagten Hasan Baklaci, Mert Kavak, Onur Özdemir, Fatih Beygirci und Ekrem Kaya wurden wegen Propaganda für eine terroristische Organisation mit Aufruf zum Terror zu je 10 Monaten Haft verurteilt. Ugur Eyilik und Musa Kurt erhielten eine Strafe von 5,5 Jahren Haft, weil sie Explosiva dabei gehabt haben sollen. (Cumhuriyet vom 10.03.2006)

Demonstranten vor Gericht

Am 13. März wird ein Verfahren gegen 9 Personen beginnen, die am 11. Februar eine Demonstration gegen den Premierminister Tayyip Erdogan veranstalteten und ihn dabei mit Eiern bewarfen. Das der DHKP-C zugerechnete Volkshaus soll hinter der Demonstration gestanden haben. Von den Angeklagten befinden sch fünf in U-Haft. Ihnen wurde die Inanspruchnahme des Rechts auf Aussageverweigerung als organisatorische Haltung ausgelegt. Sie trugen bei der Demonstration Westen mit der Aufschrift "Dieses Land und dieses Volk ist nicht zum Verkauf". Die Westen wurden als Beweisstücke konfisziert. In den polizeilichen Ermittlungen wurde den Angeklagte ein gewaltsamer Umsturzversuch vorgeworfen. In der Anklageschrift werden sie beschuldigt, eine unangemeldete Demonstration veranstaltet, Staatsbedienstete beleidigt und Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet zu haben. (Radikal vom 10.03.2006)

Anklage wegen Presseerklärung

Die Staatsanwaltschaft in Adana hat 232 Personen, 86 von ihnen in U-Haft, wegen der Teilnahme an einer Pressekonferenz vor den Räumen der DTP in Adana am 16. Februar, dem Jahrestag der Verschleppung von Abdullah Öcalan in die Türkei, wegen unerlaubter Demonstration, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Propaganda für eine illegale Organisation angeklagt. (Radikal vom 18.04.2006)

Verfahren wegen Demonstrationen

Das Amtsgericht in Bingöl sprach am 6. Mai das Urteil gegen 71 Angeklagte, die im Zusammenhang mit dem "Verschwinden" der DEHAP Funktionäre Ebubukir Deniz und Serdar Tanis im Jahre 2002 demonstriert hatten. Wegen unerlaubter Demonstration wurden sie zu 6 Monaten Haft und 216 YTL Geldstrafe verurteilt. Am gleichen Tage verurteilte das Amtsgericht Nusaybin Azad Yüksekdag und Cihan Yalcin, die an einer Pressekonferenz wegen der Ermordung von Ugur und Ahmet Kaymaz in Kiziltepe (am 1. Dezember 2004) teilgenommen hatten. Yüksekdag wurde zu einer Geldstrafe von 200 und Yalcin zu einer Geldstrafe von 600 YTL verurteilt. Im Kreis Dogubeyazit (Agri) wurde Mahmut Singar, Vorsitzender eines Gefangenenhilfsvereins, zu 600 YTL verurteilt, weil er in einer Erklärung zum Jahrestag der Verschleppung von Abdullah Öcalan vom "werten Öcalan" gesprochen hatte. (Özgür Gündem vom 06.-08.05.2006)

Demonstranten angeklagt

Aufgrund einer Demonstration in Sirnak vom 17. Januar, auf der gegen die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan protestiert wurde, sind nun 25 Personen angeklagt. Die erste Verhandlung wurde vor der 6. Kammer des Amtsgerichts Sirnak auf den 22. November festgesetzt. Dann werden sich die Angeklagten Izzet Belge, Emin Irmez, Haci Üzen, Salahattin Uras, Mehmet Çakar, Halil Irmez, Akide Idin, Saniye Kutlu, Mehdi Katar, Sabriye Burumtekin, Tahir Kutlu, Abdülrahman Gerez, Zahide Irmez, Songül Akar, Adem Özcan, M. Selim Basan, Abdurrezzak Katar, Sermin Güler, Evin Irmez, Taybet Bilgi, Sekvan Aytu, Salih Külter, Murat Güler, Ahmet Kültür und Ömer Irmez wegen eines Vergehens nach Artikel 215 (Loben einer Straftat oder eines Straftäters) und gegen Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen verantworten müssen. (Özgür Gündem vom 12.08.2006)

DEHAP Funktionäre verurteilt

Wegen einer Wahlveranstaltung in Cizre (Sirnak) am 2. November 2002 verurteilte das Amtsgericht Cizre den Vorsitzenden der (aufgelösten) DEHAP, Tuncer Bakirhan, den Bürgermeister von Idil, Resul Sadak, und den ehemaligen Vorsitzenden der DEHAP in Cizre, Mehmet Dilsiz, zu je 18 Monaten Haft wegen eines Vergehens gegen das Gesetz zu Demonstrationen und Kundgebungen. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. (Özgür Gündem vom 04.10.2006)

Verfahren gegen Demonstranten

Die 8. Kammer des Kassationsgerichtes entschied im Revisionsverfahren im Fall von Studenten, die an einer Gedenkveranstaltung für den am 3. Mai 1998 an der Izzet Baysal Universität in Bolu getöteten linksgerichteten Kenan Mak teilgenommen hatten. 6 Studenten waren zu einer 6-monatigen Haftstrafe und einer Geldbuße von je 218 YTL verurteilt worden. Ihre Haftstrafen waren zur Bewährung ausgesetzt worden. 3 Studenten waren zu 2 Jahren 6 Monaten verurteilt worden. Der Kassationshof bestätigte die Verurteilungen dieser 3 Studenten. Der Leitende Staatsanwalt legte gegen die Urteilsbestätigung Einspruch ein, weil Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht berücksichtigt werde. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht könne nicht für das Universitätsgelände angewendet werden, Straftaten seien nicht festgestellt worden und es habe keine gewaltsamen Aktionen und keinen Widerstand gegen die Sicherheitskräfte gegeben. Jetzt muss der Grosse Senat des Kassationsgerichtes über den Einspruch und die Bestätigung der Urteile entscheiden. (Radikal vom 13.10.2006)

Gewerkschafter verurteilt

Das Amtsgericht in Mersin hat Gürsel Siginir (Gewerkschafter und Vorsitzender der EMEP in Mersin), Yilmaz Bozkurt (SES) und Orhan Yilmaz (Egitim-Sen) wegen einer Aktion am Weltfrauentrag 2005 (8. März) zu einer Haftstrafe von je 18 Monaten verurteilt. Sie sollen gegen das Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen verstoßen haben. (Evrensel vom 11.11.2006)

Verfahren aus 2007

Verurteilung von DEHAP-Mitgliedern aus Cizre bestätigt

Das Kassationsgericht bestätigte das Urteil gegen 9 Personen im Zusammenhang mit der Presseerklärung der Kreisorganisation der Demokratischen Volkspartei im Kreis Cizre (Sirnak) am 15. Februar 2001 zum Jahrestag der Rückbringung PKK-Führers Abdullah Öcalan in die Türkei und auch mit den Vorfällen, die nach der Presseerklärung stattfanden. Das Amtsgericht Cizre hatte in erster Instanz Hüseyin Avsar, den Korrespondenten von Ülkede Özgür Gündem in Sirnak, Ali Güven, den DTP-Vorsitzenden in Cizre, den Gewerkschafter Bahattin Yagardik und die DEHAP-Mitglieder Abdurrezak Türk, Seyfettin Dikmin, Sabri Dal, Revsen Gül, Özlem Güven und Behiç Tanriverdi wegen „Zerstörung öffentlichen Eigentums“ und „Anstachelung zu Hass und Feindschaft“ zu 18 Monaten Haft verurteilt. (DIHA vom 16.01.2007)

Anm.: Die Verurteilung erfolgte vermutlich wegen Verstoßes gegen das Gesetz 2911 (vgl. Nachricht vom August zur Haftentlassung) und die Strafen betrugen nicht 18 sondern 7.5 Monate Haft.

Urteil und Verfahren gegen Studenten

Der Prozess gegen 89 Studenten, die angeklagt waren, weil sie im Jahr 2004 beim Frühlingsfest an der Universität Thrakien Poster von Abdullah Öcalan zeigten, wurde am 15. Februar beendet. 56 Studenten wurden vom 1. Schwurgericht in Edirne freigesprochen, 33 Studenten wurden wegen Beschädigung öffentlichen Besitzes und Widerstands gegen Beamte zu jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. 28 Studenten der "Trabzon Karadeniz Teknik Üniversitesi" wurden angeklagt, weil sie auf einer Demonstration am 7. November 2006 gegen den staatlichen Hochschulrat YÖK protestierten. Die Anklage beruft sich auf das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz Nr. 2911 und wird beim 2. Schwurgericht in Trabzon verhandelt. (Halkin Sesi vom 16.02.2007)

Studenten angeklagt

Am 20. Februar begann der Prozess gegen 63 Studenten, davon 13 in Haft, die einen Tag nachdem zwei Studenten kurdischer Herkunft an der Universität Mersin am 19. Dezember 2006 verprügelt worden waren, eine Presseerklärung durchführten. Bei der Verhandlung wurden die Studenten Uğur Karadana, Ferhat Sayım und Erhan Ekinci freigelassen. In der Anklageschrift wird eine Bestrafung der Studenten gefordert, weil sie gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz Nr. 2911 verstoßen hätten. Weiter wird eine Bestrafung der inhaftierten Studenten Baran Bozkurt und Burkay Savaşçı gefordert, weil sie den rechts gerichteten Uğur Cingöz geschlagen haben sollen, bei dem ein Messer gefunden wurde. Die Staatsanwaltschaft erließ den gerichtlichen Beschluss, von einer Strafverfolgung Uğur Cingöz' abzusehen. Nach der Verhandlung nahmen Polizisten, die in eine Pressekonferenz der Studenten eingriffen, Ümit Gürz und einen unbekannten Studenten unter Schlägen in Polizeigewahrsam. Die Studenten, die dagegen vorgingen, dass ihre Kommilitonen in Polizeigewahrsam genommen wurden, wurden auch geschlagen. (Milliyet/Zaman vom 21.02.07)

Demonstranten in Istanbul angeklagt

Am 19. Februar begann beim Landgericht Nr. 15 in Istanbul gegen Rechtsgerichtete, die vor dem Besuch des Papstes Benedikt des 16. im November 2006 in der Türkei im Hagia Sophia-Museum eine Aktion durchführten. In der Anklageschrift wird ausgeführt, dass die 24 Angeklagten, unter ihnen auch der Vorsitzende der "Alperen Ocakları" (eine der BBP nahestehende Organisation), Serkan Tüzün, in der Gebetsnische der Hagia Sophia, zu der Zugang verboten ist, beteten, eine Pressekonferenz durchführten und Parolen gegen den Papst riefen. (Radikal vom 21.02.07)

Gündem, 05.07.2007

Verfahren gegen Partei-Funktionäre

Gegen 17 Personen wurde wegen des "Marsches nach Ankara", der am 16. Dezember in Gaziantep begann und den Waffenstillstands-Beschluss der PKK vom 1. Oktober unterstützte, eingeleitet. Die Anklage fordert eine Bestrafung der Angeklagten – unter ihnen der Bürgermeister von Diyarbakir Osman Baydemir, Aysel Tugluk und Vakkas Dalkilic – wegen Verletzung des Gesetzes für Versammlungen und Demonstrationen.

Gündem, 01.08.2007

Verfahren wegen Newroz-Feiern

Am 1. August beendete die 2. Kammer des Amtsgerichtes Yüksekova ein Verfahren gegen 12 Personen, die im Zusammenhang mit den Newroz-Feiern im Kreis Yüksekova von Hakkari eingeleitet worden waren. Das Gericht verurteilte den Bürgermeister von Yüksekova Salih Yildiz, die Mitglieder des Stadtrates Özgül Özdemir Milas und Idris Kurt, die DTP-Funktionäre Alican Ünlü, Muhyettin Ünal und Arap Yardimci, das Mitglied des Stadtrates von Esendere Selim Aybar, den DTP-Vorsitzenden der Stadt Büyükçiftlik Zübeyir Celan, Bedirhan Alkan, Güllü Zengin, Dogan Aydin und Fehmi Selen zu 15 Monaten Haftstrafe und einer Geldstrafe von 375 YTL wegen Verletzung des Versammlungs- und Demonstrationsrechtes. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Am 1. August wurde auch das Verfahren gegen 3 Personen beendet, die im Zusammenhang mit den Newroz-Feiern im Stadtteil Esenler von Çanakkale angeklagt worden waren. Die Angeklagten wurden wegen „Rufens verbotener Slogans“ und „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ zu 3 Monaten und 10 Tagen Haftstrafe verurteilt. Die Strafen wurden in eine Geldstrafe von 2000 YTL umgewandelt.

Bianet, 13.08.2007

Im Gefängnis wegen Protest gegen Verschwinden

Abdurrahman Tasci von der DTP wurde inhaftiert, weil er an einem „stummen Sitzstreik“ gegen das Verschwinden der beiden HADEP Politiker Serdar Tanis und Ebubekir Deniz in Polizeihaft in Silopi (Sirnak) im Januar des Jahres 2001 teilgenommen hatte. Zusammen mit 39 anderen Teilnehmern war Abdurrahman Tasci verhaftet worden. Ihnen wurde Verstoß gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz (Gesetz Nr. 2911) vorgeworfen. 30 Personen wurden freigesprochen, 9 Personen wurden zu unterschiedlichen Zeiten inhaftiert. Tasci war in 1. Instanz zu 1 Jahr und 3 Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil war vom Kassationshof bestätigt worden und führte zu der jetzigen Inhaftierung. Die DTP protestiert gegen die Inhaftierung. In einer Erklärung äußerte sie, dass „diese Inhaftierung ein für ihr Land beschämendes Ereignis sei und die Heuchelei der Demokratie und Gesetze zeige“. Die DTP forderte die sofortige Freilassung von Tasci und anderen Parteiführern und ein Ende der „erfahrenen Ungesetzlichkeit“. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im August 2005 die Türkei zur Zahlung einer Entschädigung von 150.000 € wegen des Verschwindens von Tanis und Deniz verurteilt.

Gündem, 31.08.2007

Journalist, Politiker und Gewerkschafter freigelassen

Sieben Personen die in Cizre (Provinz Sirnak) am 15.02.2005 an einer Protestveranstaltung zum Jahrestag der Verschleppung von Abdullah Öcalan teilgenommen hatten und deshalb wegen "Sachbeschädigung", "Aufruf zu Rassenhass" und "Beteiligung an einer illegalen Demonstration" angeklagt und zu einer Strafe von 7,5 Monaten Haft verurteilt worden waren (vgl. Meldung vom Januar), wurden nun aus der Haft entlassen. Darunter waren der Journalist Hüseyin Afşar, der Politiker Ali Güven und der Gewerkschafter Bahattin Yağarcık.

Radikal, 28.09.2007

Verfahren gegen Gewerkschafter

Der Staatsanwalt von Ankara hat gegen 15 Gewerkschafter Anklage erhoben, darunter der Vorsitzende der Büroarbeiter-Gewerkschaft BES, Mustafa Cinar, weil sie gegen das Versammlungs- und Demonstrationsgesetz verstoßen haben sollen. In Diyarbakir wurden sieben Gewerkschafter darunter der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft İhsan Babaoğlu unter der gleichen Anklage zu 7,5 Monaten Haftstrafe verurteilt.

ANF, 16.10.2007

Verurteilung einer DTP-Funktionärin

Güllü Zengin, Vorstandsmitglied der DTP im Kreis Yüksekova, wurde vom Amtsgericht Yüksekova zu einer Haftstrafe von 19 Monaten verurteilt, weil sie am 25. September 2006 eine Presseerklärung verlesen hatte, in der auf den Gesundheitszustand von Abdullah Öcalan aufmerksam gemacht wurde. Das Gericht beschloß auch, ihr die Bürgerrechte bis zum Ende der Haftstrafe abzuerkennen. Die mit ihr wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz 2911 angeklagten 7 Personen wurden freigesprochen.

Beleidigung von Atatürk

Autor vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hat den Schriftsteller Seyfi Öngider wegen Beleidigung von Atatürk in seinem Buch "Die Geschichte von zwei Städten/Auseinandersetzung zwischen Ankara und Istanbul" angeklagt. Das Verfahren wird am 8. Dezember vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Kadiköy beginnen. (TIHV vom 29.11.20005)

Verleger Ahmet Önal geht ins Gefängnis

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Beyoglu hat den Besitzer des Verlages Peri, Ahmet Önal, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen des Buches von Evin Aydar Cicek mit dem Titel "Untersuchungs- und Kriegsgefangene". Darin soll die Erinnerung an Atatürk beschimpft worden sein. Gegen Ahmet Önal wurden seit 1992 insgesamt 27 Verfahren eröffnet, von denen 6 noch andauern. (Radikal vom 01.06.2006)

Strafe wegen Beleidigung von Atatürk

Ein Gericht in Konya hat Etem Gürsu, Inspektor am Schulamt Konya, zu einer Strafe von 10 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In einem Seminar für Lehrer hatte er ihnen vorgehalten, dass die Schüler sagten, dass Atatürk sie befreit habe. Ihn habe Atatürk aber nicht befreit, denn Atatürk sei 20 Jahre vor seiner Geburt gestorben. (Radikal vom 07.12.2006 )

Journalisten angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Bagcilar (Istanbul) hat Ipek Calislar und den Chefredakteur von Hürriyet, Necdet Tatlican, wegen Beleidigung von Atatürk angeklagt. In einem Interview zu dem Buch "Frau Latife" hatte Ipek Calislar behauptet, dass Atatürk aus Angst, getötet zu werden, aus dem Schloss mit dem Schleier von Frau Latife geflohen sei. Diejenige, die eine solche Behauptung bezeugen könne, Frau Vecihe sei nicht mehr am Leben. Das Verfahren wird am 5. Oktober vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar beginnen. (Hürriyet vom 18.08.2006)

Ipek Calislar freigesprochen

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar (Istanbul) hat die Autorin Ipek Calislar vom Vorwurf der Beleidigung Atatürks freigesprochen. Es ging um das Buch "Frau Latife" (Ehegattin von Atatürk). (Radikal vom 20.12.2006

Verfahren gegen Verleger Mehmet Ali Varis

Am 31. Januar schloss das Landgericht Nr. 14 in Istanbul das Verfahren gegen Mehmet Ali Varis, Besitzer des Tohum Verlags, das im Zusammenhang mit dem Buch "Kemalizm/Oturan Adam (Kemalismus/Sitzender Mann)" eröffnet worden war, wegen Verletzung des Gesetzes über Straftaten, die gegen Atatürk begangen wurden. Zuerst verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr Gefängnis, erhöhte aber später die Strafe auf ein Jahr und 6 Monate, weil die Tat mit den Mitteln der Presse verübt wurde. Am 5. Februar ging Mehmet Ali Varis in dem gegen ihn gerichteten Verfahren, das im Zusammenhang mit dem Buch "Kocgiri-Kuzey Bati Dersim (Kocgiri-North West Dersim)" eröffnet wurde, in Berufung. Das Buch hat Mamo Baron geschrieben. Das Amtsgericht Nr. 2 in Beyoglu hatte Varis am 21. Dezember 2006 nach Artikel 216/1 TStG (ehemaliger Artikel 312/2 TStG) zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. (TIHV vom 06.02.2007)

Anklage gegen Prof. Atilla Yayla

Der Staatsanwalt von Izmir leitete im Zusammenhang mit einer Rede, die Prof. Atilla Yayla am 18. November 2006 bei der Veranstaltung der Jugendorganisation der AKP zu dem Thema "Sozialer Einfluß der Beziehungen EU-Türkei" gehalten hatte, ein Verfahren gegen ihn ein. Die Anklage fordert, dass Yayla nach den Artikeln 1/1 und 2/1 des Gesetzes über Vergehen gegen Atatürk (Gesetz Nr. 5816) und nach Artikel 53 TStGB wegen Beleidigung Atatürks bestraft wird. Das Verfahren wird am Amtsgericht Izmir durchgeführt. (Sabah vom 14.03.2007)

Verfahren wegen Beeinflussung der Justiz

Artikel 19 des Pressegesetzes, Artikel 288 TStG

IHD'ler angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Kiziltepe hat den IHD Vertreter für den Südosten, Mihdi Perincek und den Vorsitzenden des IHD in Diyarbakir, Selahattin Demirtas wegen ihres Berichtes zur Ermordung von Ahmet Kaymaz und Ugur Kaymaz (siehe erste Nachricht) angeklagt, da sie in ein laufendes Verfahren eingegriffen haben sollen. (Özgür Gündem vom 12.05.2005)

Journalisten vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hat den Journalisten Ilhan Tasci und die Funktionäre der Zeitung "Cumhuriyet" Ilhan Selcuk, Ibrahim Yildiz und Mehmet Temocin Sucu wegen eines Artikels über die Ermittlungen im Falle der in Kiziltepe (Mardin) erschossenen Ahmet Kaymaz und seinem Sohn Ugur Kaymaz. Sie sollen mit dem Artikel vom 1. Januar in ein laufendes Verfahren eingegriffen haben, da sie noch bevor die Anklageschrift im Prozess verlesen wurde, diese als widersprüchlich kritisiert hätten. Das Verfahren nach Artikel 19/1-2 des Pressegesetzes wird vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul durchgeführt werden. (Radikal vom 13.07.2005)

Journalist Can Cevahir verurteilt

Dem Besitzer und Chefredakteur der in Tunceli erscheinenden Zeitung Ender, Can Cevahir wurde eine Strafe von 2.000 YTL auferlegt, weil er gegen den Artikel 19 des Pressegesetzes mit der Nummer 5187 verstoßen haben soll. Nach Meinung des Gerichts soll ein Artikel Kommentare enthalten haben, die Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nehmen könnte. (Bia (Netzwerk) vom 03.10.2005)

Verfahren wegen Nachricht über Folterprozess

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul begann mit einem Verfahren gegen den Journalisten Alper Turgut, den Besitzer der Tageszeitung "Cumhuriyet", Ilhan Selcuk und den Chefredakteur der Zeitung Mehmet Sucu, weil sie die ihnen aufgrund einer Nachricht über einen Folterprozess auferlegten 60.000 YTL nicht gezahlt hatten. Die Strafe war nach Artikel 19/2 des Pressegesetzes erfolgt, weil die Nachricht einen unerlaubten Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstelle. Der Journalist hatte in der Meldung darauf verwiesen, dass trotz eines medizinischen Attestes einer Universität 3 Polizeibeamte freigesprochen worden waren. Ahmet Turan, Müslüm Turfan und Dincer Erduvan waren 1998 festgenommen worden und hatten nach der Haft Atteste über 3-5 Tage Arbeitsunfähigkeit erhalten. Dennoch hatte das Verfahren gegen die Folterer am 30. September 2004 mit Freispruch geendet. (Bia (Netzwerk) vom 14.10.2005)

Journalisten vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgericht Sisli (Istanbul) hat den Besitzer der Zeitung Agos, Sarkis Seropyan und den Chefredakteur Hrant Dink vom Vorwurf eines unerlaubten Eingriffs in ein laufendes Verfahren freigesprochen. Im Urteil von 9. Dezember kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Berichte über das Verfahren gegen Hrant Dink wegen seiner Artikelserie zur armenischen Identität objektiv verfasst wurden. (Bia (Netzwerk) vom 13.12.2005)

Journalist Murat Yetkin vor Gericht

Der Staatsanwalt des Bezirks Bagcilar in Istanbul leitete ein Gerichtsverfahren gegen Murat Yetkin ein, den Korrespondenten der Tageszeitung Radikal in Ankara, ein in Zusammenhang mit seinem Artikel vom 18. September „Die Türkei wird in dem gegen Orhan Pamuk eingeleiteten Verfahren verfolgt werden“. Die Anklage fordert eine Bestrafung nach Artikel 288 TStG (Versuch der Beeinflussung des Gerichts. Das Verfahren wird am Amtsgericht Bagcilar durchgeführt. (Radikal vom 24.12.2005)

Verfahren geht weiter

Die Staatsanwaltschaft in Bagcilar (Istanbul) hat den Kolumnisten Murat Yetkin von der Tageszeitung Radikal nach Artikel 288 TStG angeklagt. In einem Artikel vom 18. September 2005 mit dem Titel "Im Verfahren gegen Orhan Pamuk wird die Türkei angeklagt" soll er Einfluss auf ein laufendes Verfahren genommen haben. Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Bagcilar wird sich am 24. August mit der Sache befassen. (Bia (Netzwerk) vom 30.06.2006)

Verfahren gegen Dink, Seropyan und Engin

Der Staatsanwalt des Bezirks Sisli (Istanbul) eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen Hrant Dink, den Chefredakteur der Tageszeitung Agos sowie die Herausgeber Arat Dink und Serkis Seropyan und den Autor Aydin Dink in Zusammenhang mit einem Artikel von Aydin Dink und Nachrichten, die am 14. Oktober über das am 7. Oktober entschiedene Verfahren gegen Hrant Dink veröffentlicht worden waren. Die Anklage fordert eine Verurteilung der Angeklagten nach Artikel 288 TStG (Versuch der Beeinflussung der Justiz). Das Verfahren wurde Berichten zufolge aufgrund einer offiziellen Klage einer Anwaltsgruppe einschließlich Kemal Kerincsiz eingeleitet. (Radikal vom 25.12.2005)

Prozess gegen Dink, Seropyan und Engin

Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Sisli begann am 16. Mai die Verhandlung gegen den Herausgeber der Zeitschrift Agos, Hrant Dink, die Chefredakteure Arat Dink und Serkis Seropyan und den Journalisten Aydin Engin. Ihnen wird Beeinflussung der Justiz zur Last gelegt (Artikel 288 TStG). Rechtsextreme Anwälte, unter ihnen der Anwalt Kemal Kerincsiz verursachten Störungen wie schon in anderen Verfahren gegen Orhan Pamuk und Dink. Vor der Verhandlung versammelten sich die rechtsextremen Anwälte vor dem Gerichtsgebäude und dem Gerichtssaal und schrieen die Journalisten und ihre Anwälte an mit "Verräter". Sie versuchten Dink zu schlagen und spuckten auf ihn. Kerincsiz und seine Kollegen stellten einen Antrag auf Zulassung als Nebenkläger. Auch der pensionierte Polizist Veli Kücük, der in die Susurluk-Affaire verwickelt war, wollte Nebenkläger sein. Ihre Anträge wurden abgelehnt, weil sie nicht direkt betroffen seien. Daraufhin erklärten die rechtsgerichteten Anwälte, sie forderten den Rücktritt des Richters wegen Befangenheit. Die Beobachter im Gerichtssaal fingen an zu schreien. Sie warfen Münzen auf die Anwälte der Angeklagten, unter ihnenYücel Sayman, den ehemaligen Vorsitzenden der Anwaltskammer Istanbul, Fethiye Çetin, Ergin Cinmen und Fikret Ilkiz. Als Hrant Dink sprechen wollte, schrie Kerincsiz ihn an: "Halt den Mund! Du sprichst immer." Das Verfahren wurde auf den 4. Juli vertagt, da die Sicherheit nicht gewährleistet war. Die Journalisten und ihre Anwälte wurden unter Polizeischutz aus dem Gerichtsgebäude gebracht. (Radikal vom 17.05.2006)

Journalisten zu Geldstrafe verurteilt

Die Oberstaatsanwaltschaft von Bagcilar hat den Journalisten Ismail Saymaz, den Chefredakteur von Radikal, Hasan Cakkalkurt, und den Herausgeber Ismet Berkan zu einer Geldbuße von 20.000 YTL verurteilt. Sie sollen mit dem Artikel "Vorwürfe von Folter an einem 11-jährigen Kind" vom 23. Februar in ein laufendes Verfahren eingegriffen haben. Falls die Geldbuße nicht in 10 Tage gezahlt wird, werden die Journalisten vor Gericht gestellt. (Bia vom 22.03.2006)

Journalisten vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar (Istanbul) verhandelte am 11. April gegen die Journalisten Ismet Berkan, Erol Katircioglu, Murat Belge und Haluk Sahin (von Redikal) und Hasan Cemal (Milliyet) wegen Artikeln, die sie zur Strafanzeige der Juristenunion gegen die Armenierkonferenz an der Bosporus-Universität geschrieben hatten. Das Gericht beschloss, nur gegen Murat Belge weiter zu verhandeln, weil die Anklage gegen die anderen Journalisten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 2 Monaten erstellt worden war. (Radikal vom 12.04.2006)

Gewerkschafter und Journalisten angeklagt

Nach einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts, demnach die mit Kopftuch zum Unterricht erscheinende Atac Kilinc keine Schuldirektorin werden kann, war es in Kütahya zu einer Presseerklärung gekommen, in der diese Urteil als anti-demokratisch kritisiert wurde. Nun wurden deswegen Ahmet Gündogdu, Vorsitzender der Gewerkschaft Egitim-Bir-Sen, Hidir Yildirim, Vorsitzender des Ortsvereins in Kütahya und die Journalisten von lokalen Zeitungen, Mustafa Boz, Alaaddin Uygun, Hakki Ön, Önder Yaylioglu, Basak Akkasoglu und Ibrahim Coskun nach Artikel 288 (Eingriff in ein laufendes Verfahren) und Artikel 53, die Journalisten wiederum nach Artikel 19 des Pressegesetzes 5187 angeklagt. (Yeni Safak vom 02.09.2006)

Journalist Faruk Cakir bestraft

Das Verfahren gegen den Chefredakteur der Zeitung 'Yeni Asya', Faruk Çakir, aufgrund seines Artikels "Das Spiel schlägt zurück" vom 23. Mai 2006 wurde am 13. Februar beendet. Das Strafgericht Nr. 2 in Bagcilar verurteilte Çakir gemäß Artikel 288 TStG (Beeinflussung der Justiz) zu sechs Monaten Gefängnis. Später wurde das Urteil in eine Geldstrafe von 3.600 YTL umgewandelt. Von dem Vorwurf der Beleidigung von militärischen Organen des Staates durch die Presse wurde er hingegen freigesprochen. (TIHV vom 14.02.2007)

Verfahren gegen Anwälte nach Artikel 288 aufgeschoben

5 Vertreter von Menschenrechtsorganisationen stehen wegen eines Berichtes, den sie über die Erschießung eines Kindes durch Sicherheitskräfte geschrieben haben, vor Gericht. Da drei der Beschuldigten Anwälte sind, wurde das Verfahren ausgesetzt, weil die Zustimmung des Justizministeriums für ein Verfahren gegen sie noch aussteht. Der Bericht betrifft die Erschießung der 11 jährigen Mizgin Özbek am 5. September 2005 in Batman. Im Bericht hatten Vertreter des Menschenrechtsvereins IHD, Mazlum Der und der Anwaltskammer Batman geäußert, dass das Recht des Kindes auf Leben nicht geschützt worden sei und dass ihr Tod und die Verletzungen ihrer Mutter und ihres Bruders zeigten, dass Verletzungen dieses Rechts nicht ernst genug genommen würden. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen "Versuch der Beeinflussung des Gerichtes" (Artikel 288 tSTG) und "Beleidigung des Militärs" (Artikel 301/2 tSTG) eingeleitet. (Bia, 29.06.2007)

Weiterführende Verweise

  • In Deutsch

Wortlaut und Kritik am neuen TStG auf den Seiten des DTF übersetzt von Gottfied Plagemann