Verfahren wegen Kurdisch und Ehrerbietung für Öcalan

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Artikel 222 TStG n.F. schreibt eine Strafe zwischen 2 und 6 Monaten Haft vor, wenn gegen das Gesetz 1353 zur Akzeptanz und Anwendung der Türkischen Buchstaben aus dem Jahre 1928 verstoßen wird. Ein explizites Verbot, eine andere als die türkische Sprache (in der Praxis: alle, bis auf die kurdische) zu benutzen, befindet sich immer noch im Parteiengesetz aus dem Jahre 1983 (Artikel 81 ist das Verbot und 117 setzt die Mindeststrafe auf 6 Monate fest).

Die Justiz ist sich nicht einig, welche Strafvorschrift anzuwenden ist, wenn jemand vom PKK Führer Abdullah Öcalan als "verehrter Öcalan" gesprochen. Einige sehen darin das Loben eines Straftäters, andere fassen es als Unterstützung einer bewaffneten Organisation oder als Propaganda für eine solche Organisation auf. Dabei Es ist es in der Türkei unhöflich, Personen des öffentlichen Lebens schlicht beim Namen zu nennen. Der Zusatz "sayin" (verehrter), der auch beim Schreiben von Adressen benutzt wird, ist dabei fast schon Teil des Namens, wie es "Herr" oder "Frau" im Deutschen sind.

Verfahren wegen des Gebrauches der kurdischen Sprache

Verfahren aus 2005

Strafe wegen Kurdisch

Das Amtsgericht in Lice hat die Bürgermeisterin von Bismil, 'Sükran Aydin, zu einer Geldstrafe von 1.372 YTL verurteilt, weil sie bei einer Wahlveranstaltung am 26. Oktober 2002 Kurdisch gesprochen hatte. Die Strafe wurde nach Artikel 58 und 151/2 des Parteiengesetzes verhängt und zur Bewährung ausgesetzt. Frau Aydin sagte, dass sie auch in Verfahren in Kulp und Hazro bestraft worden sei. (Özgür Gündem vom 09.03.2005)

Strafe gegen Bürgermeisterin bestätigt

Die 8. Kammer des Kassationsgerichtshofs hat die Strafe gegen Sükran Aydin, Bürgermeisterin im Kreis Bismil (Diyarbakir), die sie wegen der Benutzung der kurdischen Sprache auf einer Kundgebung im Jahre 2002 erhalten hatte, bestätigt. Das Amtsgericht in Kulp hatte sie zu einer Geldstrafe von 1.526 YTL (ca. 1.000 Euro) verurteilt. (Özgür Gündem vom 07.12.2005)

Verfahren wegen Buchstaben "w"

Gegen den Provinzvorsitzenden der DEHAP von Elazig, Celal Arslan wurde von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Kurdisch-Propaganda eingeleitet, weil er das Wort Newroz mit "w" geschrieben hatte. (Evrensel vom 29.04.2005)

Verfahren gegen DEHAP Funktionäre

Die 3. Kammer des Amtsgerichts in Malatya sprach am 30. Mai das Urteil in einem Verfahren, das nach einem Kongress der Partei am 27. April 2003 eröffnet worden war. Während des Kongresses soll kurdische Musik gespielt und Reden in Kurdisch gehalten worden sein. Die Artikel 81/c und 117 des Parteiengesetzes schreibt den Parteien aber vor, ausschließlich die türkische Sprache zu benutzen. Daher wurden Mustafa Türk, damaliger DEHAP Vorsitzender in der Provinz, der Versammlungsleiter Dogan Karaoglan und Zeki Aktar, ehemaliger DEHAP Vorsitzender für den zentralen Kreis zu Haftstrafen von je 6 Monaten verurteilt. Die Haftstrafen wurden in Geldstrafen von ca. 2.000 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt. (Özgür Gündem vom 01.06.2005)

Politiker vor Gericht

Das Amtsgericht in Halfeti (Urfa) hat die stellvertretende Vorsitzende der DEHAP, Handan Caglayan und den Vorsitzenden für die Provinz Urfa, Ahmet Dagtekin wegen Reden auf einer Wahlveranstaltung vor den allgemeinen Wahlen am 28. März 2004 verurteilt, weil sie auf der Veranstaltung Kurdisch gesprochen haben und damit gegen das Gesetz zu politischen Parteien verstoßen haben sollen. Dagtekin erhielt eine Haftstrafe von 6 Monaten und eine Geldstrafe von 440 YTL, während Caglayan eine Haftstrafe von 7 Monaten und eine Geldstrafe von 513 YTL erhielt. (Bia vom 06.07.2005)

Kassationsgerichtshof hebt Urteil auf

Der Kassationsgerichtshof hat das Urteil des Amtsgerichts in Halfeti (Urfa) gegen die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der DEHAP, Handan Caglayan und den ehemaligen Vorsitzenden der DEHAP in der Provinz Urfa, Ahmet Dagtekin unter Verweis auf das neue Strafrecht aufgehoben. Sie waren zu 6 bzw. 7 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie auf einer Wahlveranstaltung vor dem 23. März 2004 Kurdisch gesprochen hatten. (Bia (Netzwerk)/TIHV vom 15.12.2005)

Erste Instanz bestätigt

Das Amtsgericht Halfeti (Provinz Urfa) hat die ehemalige stellvertretende Vorsitzende der aufgelösten DEHAP, Handan Caglayan, die bei einer Wahlveranstaltung vor dem 23. März 2004 Kurdisch gesprochen hatte, freigesprochen. (Bia vom 21.12.2005)

Politiker verurteilt

Das Amtsgericht in Cermik verurteilte die Vorstandsmitglieder der HADEP in Cermik (Provinz Diyarbakir), Ali Yerlikaya’nin, Ahmet Karakoç, Haci Akbulut, Mehmet Emin Taskiran, Abdulkerim Yaman und Mehmet Demirkol zu einer Geldstrafe von je 1.089 YTL. Das Urteil wurde nach Artikel 81/c des Parteiengesetzes gefällt, weil auf dem Kongress der Partei am 1. Juni 2002 kurdische Musik gespielt und Parolen gerufen wurden. (Özgür Gündem vom 13.07.2005)

DEHAP unter Druck

Resit Yardimci, Funktionär der DEHAP in Urfa, wurde zu einer Strafe von 6 Monaten Haft und 1.640 YTL verurteilt, weil er auf einem Kongress der Partei am 11. Juni 2003 Kurdisch gesprochen und damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben soll. Das Amtsgericht in Urfa setzte beide Strafen zur Bewährung aus. (Özgür Gündem vom 12.10.2005)

Politiker wegen Rede auf Kurdisch verurteilt

Der Kassationsgerichtshof hat die Strafe gegen den Funktionär der DEHAP im Kreis Hinis (Erzurum), Vahdettin Yusufoglu bestätigt. Er war vom Amtsgericht in Hinis zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt worden, weil er auf einem Kongress seiner Partei am 14. Oktober 2002 Kurdisch gesprochen hatte. (Özgür Gündem vom 26.10.2005)

Strafe wegen "w" und "q"

Das Friedensgericht in Siirt hat 20 Personen, darunter die IHD Vorsitzende Vetha Aydin und mehrere Gewerkschaftler zu einer Geldstrafe von je 100 YTL verurteilt, weil auf dem Gelände, wo die Newrozfeiern im Jahre 2004 abgehalten wurden, die Buchstaben "q" und "w" (Kurdische Zeichen in lateinischer Schrift) auf Plakaten verwendet worden waren. (Özgür Gündem vom 27.10.2005)

Verfahren aus 2006

Strafe wegen "w" in Newroz

Als Vorsitzender des Veranstaltungskomitees für das diesjährige Newrozfest hatte sich Dalha Kaya an den Landrat in Dogubeyazit (Agri) gewandt. Da in dem Antrag ein "w" verwendet wurde, rief der Landrat das Friedensgericht an, das eine Geldbuße von 1.200 YTL verhängte, da dies ein Verstoß gegen das Gesetz zur türkischen Sprache und Anwendung sei. Sollte Dalha Kaya die Strafe nicht zahlen, muss er mit einem Verfahren rechnen. (Agentur DIHA vom 08.01.2006)

Verfahren wegen Newroz

In Antep wurde der Vorsitzende der aufgelösten DEHAP, Abdullah Ince angeklagt, weil er in einem Antrag an den Gouverneur zur Newroz-Feier das Wort "Newroz" mit "w" anstatt mit "v" geschrieben hatte. In gleicher Weise wurde der Bürgermeister von Cizre (Sirnak), Aydin Budak, angeklagt. Die Mitglieder des Organisationskomitees, Ali Gün, Fecriye Benek, Ibrahim Erkul, Mesut Demir, Pinar Akman und Zeydin Gökalp wurden wegen Propaganda für eine illegale Organisation angeklagt. Am 7. Juli verurteilte die 4. Kammer des Landgerichts Diyarbakir die Studenten Ahmet Dönmez und Umut Güngör wegen Propaganda für eine illegale Organisation zu 10 Monaten Haft. In Adana beschloss die 6. Kammer des Landgerichts am 13. Juli, im Falle der Mitglieder des Organisationskomitees für die Newroz-Feiern, Halil Imrek, Mehmet Yasik, Yilmaz Gül, Eylem Güden, Mehmet Aslan, Fadil Bozan und Sima Dorak nicht zuständig zu sein, weil sie wegen einer unerlaubten Demonstration und nicht wegen Propaganda angeklagt werden müssten. Die in U-Haft befindlichen Angeklagten wurden freigelassen. Die 5. Kammer des Landgerichts Diyarbakir ordnete am 13. Juli ein Ende der U-Haft für Haci Üzen, Mesut Aslan, Sabriye Buruntekin und Hasan Eren an. Sie sind im Zusammenhang mit den Newroz-Feiern in Silopi angeklagt. (Evrensel-Özgür Gündem-Zaman vom 08-13.07.2006)

Verfahren aus 2007

Verfahren gegen Vorstandsmitglieder der DTP

Am 26. Februar beendete die 9. Kammer des Landgerichtes Ankara das Verfahren gegen Ahmet Türk, den Vorsitzenden der DTP, und Aysel Tugluk, die stellvertretende Vorsitzende der DTP, das im Zusammenhang mit Flugblättern der Frauenorganisation der DTP zum Weltfrauentag am 8. März eingeleitet worden war. Das Gericht verurteilte die Angeklagten nach Artikel 81 des Gesetzes über politische Parteien zu 18 Monaten Haft (wegen des Gebrauchs eine anderen Sprache als Türkisch bei politischen Aktivitäten) und nach Artikel 215 TStG (Loben einer Straftat und eines Straftäters) (Hürriyet vom 27.02.2007)

Gündem, 17.04.2007

Verfahren gegen Bürgermeisterin von Kiziltepe

Am 13. April beendete das Landgericht in Ceylanpinar das Gerichtsverfahren gegen die Bürgermeisterin von Kiziltepe (Mardin) Cihan Sincar, das wegen einer Rede in kurdischer Sprache während einer Demonstration im Kreis Viransehir (Sanliurfa) im Mai 2004 eingeleitet worden war. Das Gericht verurteilte Sincar zu sechs Monaten Haftstrafe. Das Urteil wurde in eine Geldstrafe von 2450 YTL umgewandelt und ausgesetzt.

Bia vom 28.05.2007

Verfahren wegen kurdischem Plakat

Gegen den Vorsitzenden der DTP in Kars, Mahmut Alinak wurde ein Verfahren wegen eines Plakats zum Weltfrauentag am 8. März eröffnet. Mahmut Alinak teilte mit, dass das Plakat nicht verwendet, sondern bei einer Durchsuchung der Büroräume beschlagnahmt wurde, weil es kurdischen Text enthielt. Das Parteiengesetz verbietet die Verwendung von Sprachen, die nicht Türkisch sind.

Radikal, 02.06.2007

Verfahren gegen Bürgermeister und Bezirksrat

Der Staatsanwalt von Diyarbakir leitete im Zusammenhang mit dem Beschluss über "mehrsprachige Bezirksdienstleistungen" gegen 21 Personen ein Gerichtsverfahren ein. Die Anklage fordert eine Bestrafung der Angeklagten Bürgermeister von Diyarbakir-Sur, Abdullah Demirbas, und 21 Mitglieder des Bezirksrates, den Direktor für Kultur und Soziales Ali Altinkaynak und den Bürgermeister von Diyarbakir, Osman Baydemir, der den Beschluss genehmigt hatte, wegen Verletzung des Gesetzes über das Türkische Alphabet.

Gündem, 24./25.06.2007

Gerichtsverfahren wegen Buchstaben "w"

Gegen die Vorstandsmitglieder der DTP in Van wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, weil sie bei einer schriftlichen Presseerklärung am 5. April den Buchstaben "w" benutzt hatten. Die Anklage fordert eine Verurteilung der DTP-Vorstandsmitglieder Veysi Dilekci, Yusuf Dündar, Necmi Kalcik und Hatice Tokluicten wegen Verletzung des Gesetzes über das türkische Alphabet. Das Verfahren wird am Friedensgericht Van durchgeführt.

Evrensel vom 03.08.2007

Politiker freigesprochen

Sedat Bayram, Vorsitzender der Arbeitspartei EMEP in Bolu, wurde von der 1. Kammer des Amtsgerichts Bolu vom Vorwurf freigesprochen, durch den Gebrauch der kurdischen Sprache in einem Aufruf zum 1. Mai 2006 gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben.

Gündem, 02.10.2007

Politiker verurteilt

Die 6. Kammer des Amtsgerichts Mersin verurteilte Gürsel Sensafak Siginir und Ferhat Uyar, Funktionäre der EMEP in Mersin, zu fünf Monaten Haftstrafe wegen Flugblättern der Parteizentrale, die die Worte "lang lebe der 1. Mai" auf Kurdisch ('Bijî Yek Gulan') enthielten. Die Haftstrafen wurden für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Strafe erging nach den Artikeln 81/C und 117 des Parteiengesetzes (trifft auch auf vorhergehende Meldung zu).

Gündem, 01.11.2007

DTP-Funktionär verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichtes Canakkale verurteilte Abdullah Güler, Vorstandsmitglied der Partei für eine Demokratische Gesellschaft wegen einer Presseerklärung am 8. März 2007, dem Weltfrauentag, nach Artikel 81/c des Parteiengesetzes zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Er hatte einige kurdische Worte gesprochen. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 3.600 YTL umgewandelt.

Gündem, 15.11.2007

Örtlicher Sänger verurteilt

Der Volksmusik-Sänger Ali Aktas wurde zu 6 Monaten Haftstrafe verurteilt, weil er bei einer Veranstaltung der HADEP 2001 ein Lied in kurdischer Sprache gesungen hatte und damit gegen das Gesetz verstoßen hatte, dass nach dem Parteiengesetz bei politischen Veranstaltungen keine andere Sprache als Türkisch benutzt werden darf. Das Gericht in 1. Instanz hatte ihn freigesprochen, der Staatsanwalt hatte jedoch Revision eingelegt.

Strafen wegen "verehrter Öcalan"

Verfahren aus 2005

Geldstrafe für das Wort "Verehrter"

Das Amtsgericht in Nusaybin hat Mehmet Keyik, Vorstandsmitglied von DEHAP, zu einer Geldstrafe von 500 YTL (ca 300 Euro) verurteilt, weil er dem Namen von Abdullah Öcalan die übliche Bezeichnung "sayin" (verehrter) vorangestellt hatte. Die Verurteilung soll nach Artikel 312 TStG erfolgt sein. (Özgür Gündem vom 14.04.2005)

Freispruch für "werter Öcalan"

Die 5. Kammer des Amtsgerichts Mersin hat Metin Nas freigesprochen. Er hatte auf einer Veranstaltung vom "werten Öcalan" gesprochen und sollte damit eine Straftat gelobt haben, was nach Artikel 312/1 altes TStG untersagt ist. Das Gericht ordnete den Freispruch unter Hinweis auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention an. (Özgür Politika vom 21.07.2005)

Verfahren gegen DEHAP Funktionäre

Die Staatsanwaltschaft in Ankara hat den Vorsitzenden der DEHAP, Tuncer Bakirhan und die Mitglieder des Parteiparlaments, Hatice Çoban, Alican Önlü, Muammer Deger, Orhan Miroglu, Hüseyin Yilmaz, Mehmet Tusun und Veli Büyüksahin wegen Mitgliedschaft in und Propaganda für eine illegale Organisation angeklagt, weil sie in einer Presseerklärung den Ausdruck "verehrter Öcalan" benutzt hatten. (Radikal vom 25.08.2005)

Zum zweiten Mal 10 Monate Haft für "Herr Öcalan"

Der Provinzvorsitzende der DEHAP in Erzurum Bedri Firat wurde zu 10 Monaten haft und 400 YTL Geldstrafe verurteilt, weil er den Terroristenchef Abdullah Öcalan mit "Herr" bezeichnet hatte. Eine frühere Bewährungsstrafe hatte der 9. Strafsenat des Kassationshofs aufgehoben. Im Urteil heißt es "Das Wort 'verehrter' wird im Türkischen für ehrenwerte Menschen verwendet, um sie zu erheben. Ein nach dem TStG zum Tode verurteilter hat nicht das Recht, so ehrerbietend bezeichnet zu werden." (Hürriyet vom 29.07.2005)

Politiker verurteilt

Der ehemalige stellvertretende Vorsitzende der DEHAP in Adana, Hasan Beliren wurde zu einer Haftstrafe von 1 Jahr verurteilt, weil er in einer Rede am 8. September 2004 vom "verehrten Öcalan" gesprochen hatte. Das Urteil an der 2. Kammer des Amtsgerichts in Adana soll schon im September ergangen sein, wurde aber erst jetzt zugestellt. Das Urteil beruht auf Artikel 215 neues TStG, womit das Loben einer Straftat und Aufstachelung der Bevölkerung gegen die Gesetze unter Strafe gestellt wird. (Özgür Gündem vom 14.10.2005)

Verfahren wegen "Werter Öcalan"

Die Staatsanwaltschaft in Mus hat den Vorsitzenden des Gefangenenhilfsvereins TUHAY-DER in Mus, Ali Karagüzel, nach Artikel 215 neues TStG wegen "Lobens einer Straftat oder einer verurteilten Person" angeklagt, da er in einer Presseerklärung vom 10. Oktober den Ausdruck "werter Öcalan" verwendet hatte. (Milliyet vom 27.10.2005)

Verfahren aus 2006

Politiker Fehmi Sarac verurteilt

Fehmi Sarac, der Vorsitzende der DTP in der Provinz Mus, wurde vom Amtsgericht Mus zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, weil er Abdullah Öcalan "werter Öcalan" genannt hatte. (BIA vom 03.02.2006)

Strafe für Ibrahim Bülbül

Ibrahim Bülbül, der Vorsitzende der Jugendabteilung der DTP im Kreis Suruc (Urfa) wurde vom Amtsgericht in Urfa zu einer Strafe von 6 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe erging nach Artikel 215 neues TStG, der das Loben einer Straftat oder Straftäters unter Strafe stellt. In einer Presseerklärung hatte Ibrahim Bülbül in Bezug auf Abdullah Öcalan vom "werten Öcalan" gesprochen. (Özgür Gündem vom 11.03.2006)

Strafe wegen "verehrter Öcalan"

Das Amtsgericht in Mus hat Mehmet Ali Karagüzel, Vorsitzender des Gefangenenvereins TUHAD-DER zu einer Geldstrafe von 400 YTL verurteilt, weil er in einer Presseerklärung von Abdullah Öcalan als "werter Öcalan" gesprochen hatte. Die Strafe wurde wegen Loben eines Straftäters und einer Straftat verhängt. (Özgür Gündem vom 10.05.2006)

Verfahren wegen "werter Öcalan"

Die 2. Kammer des Strafgerichts in Van hat Adil Kotay, der einem Gefangenenhilfsverein in Van vorsteht, am 23. Mai freigesprochen. Er war wegen einer Presseerklärung vom 10.10.2005 angeklagt worden, weil er darin Abdullah Öcalan als "verehrten Öcalan" erwähnt hatte. Wegen des gleichen Vorwurfs (Lob einer Straftat und eines Täter, Artikel 215 TStG) verurteilte ein Gericht in Hakkari Gülistan Koc und Emine Akboga zu je einem Monat Haft. (Atilim-Cumhuriyet-Evrensel-Özgür Gündem vom 19.-23.05.2006)

Politiker vor Gericht

Die 11. Kammer des Landgerichts Ankara hat am 30. Mai gegen den Vorsitzenden der aufgelösten DEHAP, Tuncer Bakirhan und 12 Funktionäre verhandelt. Hintergrund des Verfahrens ist eine Presseerklärung vom 16.08.2005, in der Abdullah Öcalan als "verehrter Öcalan" bezeichnet wurde. In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Bestrafung der Angeklagten als Mitglieder oder Unterstützer einer illegalen Organisation. (Özgür Gündem vom 31.05.2006)

Grundsatzurteil des Kassationshofs

Die 9. Kammer des Kassationshofs hat ein Urteil der 4. Kammer des Landgerichts Diyarbakir aufgehoben. Dort waren die Studenten Murat Atac, Murat Demez und Tülay Öner zu 7,5 Jahren Haft verurteilt worden, weil das Gericht sie als Mitglieder der PKK betrachtete. Sie hatten Hausbesuche gemacht und dabei Unterschriften unter eine Erklärung gesammelt, in der die Unterzeichnenden Abdullah Öcalan als den Ausdruck ihres politischen Willens bezeichneten. Der Kassationshof möchte diese Handlung nicht als Mitgliedschaft sondern als einen Verstoß gegen das Anti-Terror Gesetz betrachtet wissen. Darauf steht eine Strafe zwischen 1 Jahr und 3 Jahren. Die Studenten waren am 26. Januar 2006 verhaftet worden. (Radikal vom 19.12.2006)

Verfahren aus 2007

Verfahren wegen "werter Öcalan"

Gegen die Bezirksvorsitzenden der DTP aus Edirne Beşir Belke, aus Kirklareli Yakup Aslan und aus Tekirdag Hilmi Karaoglan ist von der Staatsanwaltschaft in Edirne ein Verfahren eingeleitet worden, da sie während ihrer gemeinsamen Pressemitteilung am 2. Dezember von "Herrn" Abdullah Öcalan sprachen. In der Anklageschrift wird gefordert, die Bezirksvorsitzenden nach Artikel 215 "Loben eines Angeklagten und einer Straftat" zu bestrafen. Das Verfahren wird am Friedensgericht Nr. 2 in Edirne durchgeführt werden. (Radikal vom 15.03.2007)

Strafe für "verehrter Öcalan"

Am 6. März verurteilte die 2. Kammer des Amtsgerichtes Diyarbakir den Vorsitzenden der DTP Ahmet Türk bei der ersten Gerichtsverhandlung in einem Verfahren wegen der Anrede "Herr" bezüglich Abdullah Öcalan am 18. Januar 2006 zu 6 Monaten Haft wegen "Lobens eines Straftäters und einer Straftat" nach Artikel 215/1 TStG. (Gündem vom 07.03.2007)

Strafe für "verehrter Öcalan"

Am 7. März verurteilte das Amtsgericht Diyarbakir Sedat Yurttas, ein ehemaliger Parlamentsabgeordneter der geschlossenen Demokratie-Partei und Mitglied der DTP-Partei-Versammlung, wegen Benutzung der Anrede "Herr" in Bezug auf Abdullah Öcalan bei einer Sendung von Roj TV am 11. Januar 2006. Das Gericht verurteilte ihn wegen "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" nach Artikel 215/1 TStGB zu einer Haftstrafe von 6 Monaten. (ANF- Milliyet-Gündem vom 08.03.2007)

Gündem, 15.05.2007

Verfahren gegen DTP-Mitglieder Am 11. Mai beendete das Friedensgericht in Idil (Sirnak) das Verfahren gegen Selim Sadak, Mitglied des Exekutiv-Komitees der DTP, das wegen "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" eingeleitet worden war, weil Sadak in einem Fernsehprogramm von ROJ-TV am 12. Februar den Ausdruck "Sayin (entspricht "Herr")" in Bezug auf Abdullah Öcalan benutzt hatte. Das Gericht verurteilte Sadak nach Artikel 215 TStGB zu 6 Monaten Haft. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe von 4500 YTL umgewandelt.

Gündem vom 23.05.2007

Politiker vor Gericht

Der Vorsitzende der DTP in Ardahan, Ömer Yilmaz wird sich vor dem Friedensgericht in Ardahan wegen einer Rede am Weltfrauentag, dem 8. März zu verantworten haben. Er hatte dort von Abdullah Öcalan als "verehrter Öcalan" gesprochen und ist wegen Loben einer Straftat oder Täters angeklagt.

Unter dem gleichen Vorwurf ist der DTP Vorsitzende in Nizip (Provinz Antep) angeklagt. Das Gericht vertagte die Sitzung vom 22 Mai auf den 18. Juni.

In Antalya war der DTP Funktionär Veysi Özcakan unter dem gleichen Vorwurf zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da er sie nicht bezahlte, wurde er am 22. Mai verhaftet.

TDN, 05.06.2007

Verfahren gegen DTP-Vorsitzenden Türk

Die Staatsanwaltschaft Diyarbakir hat Anklage gegen den DTP-Vorsitzenden Ahmet Türk erhoben, weil er Anfang März in Bezug auf den Vorsitzenden der PKK, Abdullah Öcalan, den Begriff "sayin" ("Herr") benutzt hat, die Respekt anzeigt. Ahmet Türk wird angeklagt, eine Straftat und einen Straftäter zu loben. Ahmet Türk ist wegen der gleichen Anklage schon zweimal als schuldig befunden worden und hat eine 6-monatige und eine ein einhalbjährige Haftstrafe erhalten. Gegen beide Verurteilungen wurde Revision eingelegt. Ahmet Türk kandidiert bei den Parlamentswahlen im Juli in der Provinz Mardin. Sollte er gewählt werden, würde er parlamentarische Immunität genießen.

Gündem, 26.06.2007

Urteil im Verfahren gegen DTP-Funktionäre

Am 25. Juni beendete das Friedensgericht in Tatvan das Verfahren gegen 18 Funktionäre der geschlossenen Partei DEHAP, die zu dem Treffen in Gemlik (Bursa) gehen wollten, um gegen die Haftbedingungen von Abdullah Öcalan zu protestieren. Dies war ihnen nicht erlaubt worden, und sie mussten nach Bitlis zurückkehren. 17 Angeklagte wurden freigesprochen. Sebahattin Özel, der Vorsitzende der DEHAP in Bitlis, wurde wegen "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" in seiner Rede nach der Rückkehr nach Bitlis zu einem Monat Haft verurteilt. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 600 YTL umgewandelt.

Gündem-Evrensel-Radikal, 21.-22 . 07.2007

Ermittlungen gegen DTP-Mitglieder

Der Republikanische Staatsanwalt von Diyarbakir leitete ein Gerichtsverfahren gegen Aysel Tugluk ein, weil sie bei einer Veranstaltung in Diyarbakir in Bezug auf Abdullah Öcalan den Begriff "Sayin (entsprechend ‚geehrter Herr’)" benutzt hatte. Die Anklage fordert, dass sie wegen „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ verurteilt wird.

Gündem, 01.08.2007

Verfahren wegen Newroz-Feiern

Am 1. August wurde auch das Verfahren gegen 3 Personen beendet, die im Zusammenhang mit den Newroz-Feiern im Stadtteil Esenler von Çanakkale angeklagt worden waren. Die Angeklagten wurden wegen „Rufens verbotener Slogans“ und „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ zu 3 Monaten und 10 Tagen Haftstrafe verurteilt. Die Strafen wurden in eine Geldstrafe von 2000 YTL umgewandelt.

ANF, 17.08.2007

Verfahren gegen DTP-Mitglieder

Die 3. Kammer des Landgerichtes Malatya beendete das Gerichtsverfahren gegen Yusuf Adigüzel, den Vorsitzenden der DTP von Kahramanmaras, das gegen ihn eingeleitet worden war, weil er bei einem Fernsehprogramm von ROJ-TV nach den Newrozfeiern 2006 den Ausdruck "Sayin (entsprechend „geehrter“)" in Bezug auf Abdullah Öcalan benutzt hatte. Das Gericht verurteilte Adigüzel nach Artikel 7/2 des Anti-Terror-Gesetzes zu 18 Monaten Haftstrafe. Das Gericht reduzierte die Haftstrafe wegen guten Benehmens während des Verfahrens auf 15 Monate.

Gündem, 10.09.2007

Verfahren wegen Newroz

Das Friedensgericht in Dogubeyazit (Provinz Kars) hat die DTP Funktionäre Hazal Aras und Dalha Kaya sowie das Vorstandsmitglied des Gefangenenhilfsvereins TUHAD-DER, Mahmut Singar zu Geldstrafen von je 600 YTL (ca. 340 Euro) verurteilt, weil sie in ihren Reden vom "werten Öcalan" gesprochen hatten. Die Strafe wurde wegen Lobens einer Straftat oder Straftäters verhängt.

Milliyet, 18.09.07

DTP-Mitglieder angeklagt

Die beiden Verfahren gegen den Vorsitzenden der DTP in Erzincan, Hüseyin Bektasoglu, die wegen seiner Anrede von Abdullah Öcalan als „werter Herr (sayin)“ in einer schriftlichen Presseerklärung vom 9.9.2006 und wegen einer schriftlichen Erklärung vom 2.12.2006, in der er "die PKK gerühmt“ haben soll, eingeleitet wurden, kamen am 17.09.07 zum Abschluss. Es wurde bekannt, dass Bektasoglu in beiden Verfahren wegen "Propaganda für eine illegale Organisation" zusammen zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

ANF, 02.10.2007

Funktionär von TUHAD-FED verurteilt

Aziz Aksahin, der Generalsekretär der Föderation der Vereine für Rechtsberatung für Familien von Gefangenen (TUHAD-FED), wurde zu 6 Monaten Haftstrafe verurteilt, weil er Abdullah Öcalan "ehrenwert" genannt hatte.

Milliyet, 03.10.2007

Verurteilung wegen Transparents

Die 2. Kammer des Landgerichts Erzurum verurteilte Mehmet Usar (32) zu einer Haftstrafe von einem Jahr, weil er am 19. Februar 2005 vor dem Verein Kaukasus Universität in Kars ein Transparent mit den Worten "Abdullah Öcalan ist Führer der Kurden" geöffnet hatte.

Gündem, 21.10.2007

Parteifunktionär verurteilt

Das Friedensgericht von Derik verurteilte den DTP-Vorsitzenden des Kreises Derik (Mardin) Orhan Özel wegen „Lobens einer Straftat und eines Straftäters“ zu einer Haftstrafe von zwei Monaten, weil er bei den Newroz-Feiern am 21. März Abdullah Öcalan als “geehrter Herr (Sayin)" angesprochen haben soll. Özels Anwalt, Dildar Ektiren, sagte, dass sie gegen das Urteil Revision einlegen werden und im Fall, dass das Urteil aufrecht erhalten wird, den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anrufen werden.

Nachrichtenagentur ANF, 12.11.2007

Verurteilung eines DTP-Funktionärs in Erzurum

Die 2. Kammer des Landgerichts Erzurum verurteilte Bedri Firat, der beim 2. außerordentlichen Parteikongress der Partei für eine Demokratische Gesellschaft (DTP) in die Partei-Versammlung gewählt worden war, wegen des Gebrauchs des Ausdrucks „sayin“ (geehrter Herr) bezüglich Abdullah Öcalan zu 10 Monaten Haftstrafe und wegen „Propaganda für die PKK“ bei den Newrozfeiern im letzten Jahr zu zwei Jahren Haftstrafe.

Weiterführende Verweise

  • In Deutsch

Wortlaut und Kritik am neuen TStG auf den Seiten des DTF übersetzt von Gottfied Plagemann

  • In Türkisch

Wisschenschaftliche Arbeit zur Sprachenvielfalt und Gesetzeslage in der Türkei aus dem Jahre 2005 als pdf-Datei