Die Möglichkeit der Begnadigung
Nach Artikel 104 der Verfassung von 1982 hat der Staatspräsident die Möglichkeit, rechtskräftig verurteilte Personen zu begnadigen. Diese Möglichkeit ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die Person an einer dauerhaften Krankheit leidet, eine Behinderung hat oder "altert".[1]
Die Große Nationalversammlung der Türkei (das "Parlament") kann nach Artikel 87 der Verfassung besondere[2] und allgemeine Amnestien nur mit einer Mehrheit von drei Fünftel der Abgeordneten beschließen. Diese Amnestien sind nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Des Weiteren kann bei Krankheiten, deren Behandlung unter Haftbedingungen nicht möglich ist, der Strafvollzug ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit bot der Artikel 399 der Strafprozessordnung bis Ende Mai 2005. Seit dem 1. Juni 2005 ist diese Möglichkeit nach Artikel 16 des Gesetzes 5275 zum Strafvollzug gegeben.
Die Gesetze und deren Umsetzung
In der Übersetzung von Dr. Christian Rumpf besagt der entsprechende Absatz im Artikel 104 der Verfassung (Stand 2008):
- Artikel 104 — Der Präsident der Republik ist das Oberhaupt des Staates. In dieser Eigenschaft vertritt er die Republik Türkei und die Einheit der türkischen Nation; er beaufsichtigt die Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane.
- Seine Aufgaben und Kompetenzen, die er mit diesen Zielen gemäß den in den betreffenden Artikeln der Verfassung bestimmten Bedingungen erfüllt und ausübt, sind folgende:
- a) Diejenigen im Zusammenhang mit der Gesetzgebung:
- ...
- b) Diejenigen im Zusammenhang mit dem Bereich der vollziehenden Gewalt:
- ...
- die Minderung oder der Erlass von Strafen bestimmter Personen aus Gründen dauernder Krankheit, der Behinderung und des Alters,
- ...
- c) Diejenigen im Zusammenhang mit der Rechtsprechung:
- ...
In einer Kolumne vom 01.06.2007 setzte sich Emin ÇÖLAŞAN in der Tageszeitung Hürriyet mit dem Argument auseinander, dass der Staatspräsident "Terroristen aus Gesundheitsgründen freilasse". Dazu zitierte er den Justizminister Cemil Cicek, der klar gestellt hatte:
- "Falls Strafgefangene einen Antrag an unser Ministerium oder die Staatsanwaltschaft richten, werden sie unverzüglich in ein voll ausgerüstetes Krankenhaus eingewiesen, damit ihre Krankheit festgestellt werden kann. Sodann wird der Bericht (zur erneuten Überprüfung und Bestätigung) an die Generalversammlung der Gerichtsmedizin geschickt und falls eine Krankheit festgestellt wurde, müssen die Dokumente sofort an unser Ministerium geschickt werden.
- Die Akte, die nach dem oben aufgeführten Prozess zusammen gestellt wird, wird von unserem Ministerium zur Einschätzung und Ausführung an das Amt des Staatspräsidenten geschickt."
Aus einem Buch von Kemal Gözler über das Verfassungrecht [3] sind die Seiten 481-552 im Internet zu finden. Es geht hier um das Amt des Staatspräsidenten. Unter Punkt 12 wird die Möglichkeit der Begnadigung behandelt. Dort steht u.a.
... Es handelt sich hier um eine besondere Amnestie. Die besondere Amnestie ist eine Amnestie, die eine rechtskräftige Strafe aufhebt, verringert oder verändert. So wie eine allgemeine Amnestie werden nicht alle Folgen der Verurteilung aufgehoben. Die besondere Amnestie unterteilt sich in gemeinschaftliche besondere Amnestie und individuelle besondere Amnestie. Die gemeinschaftliche besondere Amnestie kann nur von der Großen Nationalversammlung der Türkei (NV) ausgesprochen werden. Die individuelle besondere Amnestie kann vom Staatspräsidenten und der NV ausgesprochen werden.
Das Recht des Staatspräsidenten unterliegt dabei der Bedingung, dass die Amnestie nur wegen "ständiger Krankheit", "Behinderung" oder "Alterns" ausgesprochen werden kann. Der Staatspräsident muss angeben, aus welchem dieser drei Gründe eine Amnestie verkündet wird. In der Praxis müssen die Gründe mit Attesten belegt werden (Gerichtsmedizin). Der Staatspräsident kann trotz einer solchen "Beweislage" eine Amnestie verweigern.
Der Staatspräsident hat die Wahl eine Strafe zu erleichtern oder aufzuheben. Er kann sie nicht in eine andere Strafe verwandeln. In der Praxis sind Unterschiede zu beobachten. Wurden die Entscheidungen des Staatspräsidenten auf eine Amnestie in den 80er Jahren noch vom Ministerpräsidenten und vom Justizminister unterschrieben, so werden sie in den letzten Jahren nur vom Staatspräsidenten unterschrieben und dann im Amtsblatt (Resmi Gazete) veröffentlicht.
Erlass vom 01.01.2006
Am 1. Januar 2006 gab der damalige Justizminister Cemil Cicek einen Erlass über das Verfahren bei Anträgen auf besondere Amnestie heraus. Der Anlass war anscheinend, dass viele Anträge ohne die notwendigen Anhänge (Attest vom Krankenhaus, Gutachten der Gerichtsmedizin, Geburtsurkunde etc.) an das Ministerium geschickt und für Mehrarbeit gesorgt hatten. Es wurde u.a. auf folgende Notwendigkeiten hingewiesen:
- Bei der Überweisung an ein voll eingerichtetes Krankenhaus ist auf die Bedingung aus dem Artikel 104/2-b der Verfassung hinzuweisen, auf die untersucht werden soll (dauerhafte Erkrankung, Behinderung, Altern)
- Wenn der Bericht des Krankenhauses vorliegt, müssen dem Schreiben an die Gerichtsmedizin vorherige Atteste, Geburtsurkunde, Urteil des Strafgerichts beigefügt werden und eine bestätigte Kopie der Akte der Republikanischen Oberstaatsanwalt hinzugefügt werden
- Die Gerichtsmedizin wird aufgefordert, den spezifischen Grund nach Artikel 104/2-b der Verfassung aufzuführen
- Die Verlegung in ein Gefängnis am Ort der Gerichtsmedizin darf erst erfolgen, wenn die Gerichtsmedizin einen Termin festgelegt hat
- Bei Gefangenen, für die die Vollstreckung der Haft ausgesetzt wurde, soll für die Dauer der Unterbrechung oder in 3-monatigen Abständen untersucht werden, ob die Bedingungen des Artikel 16(3) des Gesetzes 5275 (Strafvollzug) vorliegen und ein Bericht an das Generaldirektorat für Strafsachen in unserem Ministerium geschickt werden
- (Wenn alle Dokumente beisammen sind) wird das Ministerium angeschrieben. (Zu den oben aufgeführten Dokumenten kommen) das Gutachten der Gerichtsmedizin, Bestätigung der Rechtskraft des Urteils, Information über frühere Amnestien, Berechnung der Vollstreckung (müddetname), falls vorhanden Aussetzung des Vollzugs, Führungszeugnis, persönliche Angaben zu Beruf und Familie...
- Wenn die Gerichtsmedizin keine der Bedingungen nach Artikel 104/2-b der Verfassung feststellt, wird nur dieses Gutachten und das Attest des Krankenhauses an das Ministerium geschickt
- Besondere Amnestie kann nur auf Gefangene angewendet werden, die rechtskräftig verurteilt wurden
Häufigkeit von Begnadigungen
Vom 21.08.2008 stammt diese Nachricht:
- In 7 Jahren begnadigte Ahmet Necdet Sezer 261 Gefangene
- Abdullah Gül hat bisher drei Gefangene begnadigt
- Turgut Özal begnadigte in 4 Jahren 21 Gefangene
- unter Kenan Evren waren es 27 Begnadigungen
- unter Süleyman Demirel waren es 100 Begnadigungen
In einem Blog vom 10.04.2007 ist als Nachricht eines Kemal Doğan zu lesen:
In seiner Amtszeit zwischen dem 16. Mai 2000 und dem 23. März 2007 hat Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer von 270 Anträgen auf Begnadigung 260 bewilligt.
Der Erste, den Ahmet Necdet Sezer begnadigte, war der Heroinschmuggler Mehmet Demir, dessen Leber nicht mehr funktionierte. Im gleichen Jahr kamen zwei weitere Schmuggler hinzu. Im Jahr 2000 wurden 3 wegen Mordes verurteilte Personen, zwei Personen, die wegen Waffenbesitzes verurteilt worden waren und eine Person, die wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden war, begnadigt.
Im Jahr 2001 wurden 15 Personen begnadigt. Darunter waren zwei Personen, die Kinder vergewaltigt hatten und ein PKK'ler. Aufgrund der Hungerstreiks (Todesfasten) und der häufig auftretenden Wernicke-Korsakow Krankheit kam es im Jahr 2002 zu einer Explosion bei Begnadigungen. Es wurden fast 100 Personen entlassen. Darunter gehörten viele einer illegalen Organisation an.
Im Jahre 2003 wurden 123 Begnadigungen ausgesprochen. Davon gehörten 38 zu DHKP-C und Dev-Sol, 18 zu TKP-ML TİKKO und die anderen zu TİKB(14), THKP(4) TKİH(1), DHP(1), PKK(3), TKEP(2), TDKP(2) unbestimmt(10).[4] Unter den 9 Gefangenen, die 2004 begnadigt wurden, gehörten Semiral Yılmaz und Hüseyin Yıldırım der TKP/ML an und von den 5 Begnadigten im Jahre 2005 war İbrahim Ayhan Özgül Mitglied von Dev-Sol. Als Letztes begnadigte Sezer den an Altersschwäche leidenden Mustafa Albaş, der seine Frau umgebracht hatte.
Werden politische Gefangene bevorzugt?
Die oben aufgeführten Zahlen von 90 Begnadigungen, die Staatspräsident Sezer im Jahre 2002 aussprach und den 123 Begnadigungen im Jahre 2003, wobei die Mehrheit jeweils politische Gefangene betraf, hat in Teilen der türkischen Öffentlichkeit zum Vorwurf geführt, dass der Staatspräsident "Terroristen in die Freiheit (und damit den politischen Kampf auf der Straße) entlasse."
Übersehen wird in solchen Beiträgen die besondere Situation, in der sich politische Gefangene Anfang des 21. Jahrhunderts befanden. Sie hatten im Oktober 2000 einen Hungerstreik gegen die Verlegung in die von ihnen als Isolationshaft betrachteten Hochsicherheitstrakte (Gefängnisse vom Typ F) begonnen. Dies führte am 19. Dezember 2000 zu der als "Rückkehr zum Leben" bezeichneten Operation in ca. 20 Gefängnissen mit politischen Häftlingen.
Diese Operation kostete 30 Gefangenen und 2 Soldaten das Leben. Die überlebenden Gefangenen wurden mit dieser Operation in die F-Typ Gefängnisse verlegt. Vielerorts dauerten ihre Aktionen an und nahmen die Form des Todesfastens an. Nach den Jahresberichten der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) starben in Folge dieser Aktion(en)
Jahr/Ort | 2001 | 2002 | 2003 |
im Gefängnis | 24 | 18 | 2 |
nach Entlassung | 9 | 3 | - |
bei Solidaritätsaktionen | 8 | 3 | - |
Summe | 41 | 24 | 2 |
Im Jahresbericht für 2003 präsentierte die TIHV folgende Zahlen:
- 32 Tote bei der Operation "Rückkehr zum Leben"
- 45 Tode im Gefängnis
- 12 Tode nach Entlassung
- 7 Angehörige, die sich zu Tode hungerten und 4 Unterstützer, die bei einer Polizeiaktion ums Leben kamen (am 5. November 2001)
- 5 Tode durch Selbstverbrennung (einer davon in Deutschland)
Neben den mehr als 100 Todesfällen in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Situation in den Gefängnissen[5] häufte sich im Laufe der Zeit die Zahl von Gefangenen, die am Wernicke-Korsakow-Syndrom litten. Es stand zu befürchten, dass sie (falls sie im Gefängnis blieben) sterben könnten.
Eine Möglichkeit, weitere Todesfälle zu verhindern, war eine vorübergehende Haftentlassung, die nach dem damals gültigen Artikel 399 des Strafprozessordnung möglich war.[6]
Die andere Möglichkeit war der Artikel 104 der Verfassung und das Recht des Staatspräsidenten auf individuelle Begnadigung. Nach dem Jahresbericht der TIHV für das Jahr 2002 machte Ahmet Necdet Sezer davon zum ersten Mal am 28.12.2001 Gebrauch. Im Laufe des Jahres 2002 begnadigte er 70 Gefangene, die an den Folgen des Hungerstreiks (Todesfastens) litten. Dem Bericht für das Jahr 2003 zufolge kamen in diesem Jahr weitere 100 Begnadigungen hinzu.
In den letzten drei Monaten des Jahres 2003 kam es aber auch zu erneuter Inhaftierung von zeitweise entlassenen Gefangenen. Details aus dem Jahresbericht 2003 sind:
- Als Erster wurde Bekir Balyemez wieder inhaftiert, nachdem die Gerichtsmedizin in Istanbul ihn zuvor fünf Mal (jeweils für mehrere Monate) als haftuntauglich eingestuft hatte. Am 2. Dezember (2003) folgte Kemal Bolat. Im gleichen Monat kam Ramazan Sadıkoğlu hinzu. Veysel Yagan, Ayşe Egilmez, Melahat Akay, Tülin Dag, Sakine Altun, Nuran Ekingen, Eylem Çelik, Özgür Yolcu, Meryem Algör, Elif Ateş, Kasım Aksakal, Ali Rıza Aydar, Nizamettin Doğan, Rauf Erdem, Esral Karagöz und Tekin Yıldız, die sämtlich am Wernicke-Korsakow-Syndrom litten, hatten das gleiche Schicksal.
Nach einem Sonderbericht der TIHV aus dem Jahre 2004 (übersetzt vom Demokratischen Türkeiforum - DTF) wurden ca. 600 Gefangene nach dem Artikel 399 der StPO temporär aus der Haft entlassen. Mindestens 50 von ihnen wurden erneut inhaftiert.[7]
In einer Entscheidung vom 10.11.2005 hat der Europäische Gerichtshof (EGMR) eine Entscheidung zu 53 Anträgen von Personen, denen eine erneute Inhaftierung bevorstand, gefällt. Exemplarisch aufgeführt waren Eğilmez v. Turkey (Antrag Nr. 21798/04), Gülü (1889/04), Gürbüz (26050/04), Hun (5142/04), Kuruçay (24040/04), Mürrüvet Küçük (21784/04), Sinan Eren (8062/04), Tekin Yıldız (22913/04) und Uyan (7454/04). Soweit die Antragsteller kooperativ waren (sich einer Untersuchung bei einer dazu in die Türkei gereisten Kommission unterzogen und diese einen schlechten Gesundheitszustand prognostizierte) bescheinigte ihnen der EGMR eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Folterverbot), wenn sie wieder inhaftiert werden sollten. Dies war jedoch nur bei sechs Gefangenen der Fall, da anscheinend etliche Antragsteller es vorzogen, nicht in die Öffentlichkeit (d.h. zu der Kommission) zu gehen.
Werden politische Gefangene benachteiligt
Neben der Behauptung, dass politische Gefangene vorzugsweise amnestiert werden,[8] gibt es aber auch die gegenteilige Meinung. So wurde nach der Begnadigung von Necmettin Erbakan (ehemaliger Vorsitzende der Wohlfahrtspartei, der auch Staatspräsident Abdullah Gül angehörte) Stimmen laut, dass es viele andere Gefangene gebe, die ebenfalls eine Begnadigung verdient hätten. Der Menschenrechtsverein IHD sprach von 52 Gefangenen und die TIHV von 42 Gefangenen, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands oder hohen Alters entlassen werden sollten.[9]
Im Juli 2009 begann eine Kampagne zur Haftentlassung von Güler Zere. Ihre Situation fasst eine Kolumne von Yildirim Türker in Radikal vom 13.07.2009 wie folgt zusammen;
Güler Zere ist 37 Jahre alt und seit 14 Jahren inhaftiert. Sie wurde vom Staatssicherheitsgericht in Malatya wegen Mitgliedschaft in der DHKP/C zu 34 Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis von Elbistan bekam sie Hautkrebs am Mund. Sie wurde in Adana behandelt und dann in das Frauengefängnis Karataş (bei Adana) verlegt.
Ihre Anwälte stellten am 12. März 2009 einen Antrag bei der Staatsanwaltschaft in Adana, in dem sie nach Artikel 16 des Strafvollzuggesetzes die Aussetzung der Strafe wegen Krankheit forderten. Die Staatsanwaltschaft forderte von der Gerichtsmedizin an der Çukurova Universität einen Bericht an. Der Bericht vom 22.06.2009 empfahl eine vorläufige Entlassung, da ihr bösartiger Karzinom (Krebserkrankung, die von Zellen im Deckgewebe von Haut oder Schleimhaut ausgehen) eine Therapie erforderten, die unter Haftbedingungen nicht möglich sei.
Der Bericht wurde am gleichen Tage an die Staatsanwaltschaft geschickt, aber von hier wurde argumentiert, dass der Antrag in Elbistan zu stellen sein, weil Güler Zere dort inhaftiert sei.
Laut einer Nachricht beim Internetportal Habernet vom 8. Juli 2009 hat der IHD folgende Gefangene als ebenfalls schwerst erkrankt gemeldet.
- Aynur Epli: Blutkrebs, Gefängnis in Siirt
- A.Samet Çelik: Blutkrebs, Gefängnis Kırıklar (bei Izmir)
- Nizamettin Akar: Kehlkopfkrebs, Gefängnis in Muş
- Erol Zavar: Krebs an der Harnröhre, Gefängnis in Sincan
- Halil Güneş: Knochenkrebs, Gefängnis in Diyarbakır
- Behçet Yılmaz: schweres Asthma, Gefängnis in Tekirdağ
- Gazi Dağ: gelähmt am Unterleib, Gefängnis in Antalya
- Gülezar Akın: Tumor an der Hypophyse und Magengeschwür, Gefängnis in Adıyaman
- Halil Yıldız: 82 Jahre alt mit Gesundheitsproblemen, Gefängnis in Antalya
- İnayet Mete: Operation am Herzen, Leberzirrhose
- İsmet Ayaz: Zöliakie[10] seit 10 Jahren, Gefängnis in Adıyaman
- İzzet Turan: Gelenksteife und Knochenschwund, Gefängnis in Diyarbakır
- Menduh Kılıç: Leberzirrhose, Gefängnis in Kırıklar
- Nesimi Kalkan: Zöliakie, Gefängnis in Mersin Silifke
- Yusuf Kaplan: 85 Jahre alt, zu 79% gelähmt, im Gefängnis von Elazığ
Auf einer Internet-Seite vom 12.07.2009 wurden die Namen von weiteren Gefangenen genannt, die am Wernicke-Korsakow-Syndrom leiden sollen, aber nicht aus der Haft entlassen wurden. Es soll sich sich dabei um die Gefangenen (in den Gefängnissen) handeln:
Bekir ŞİMŞEK (Edirne), Zeynel Abidin ŞİMŞEK (Edirne), Bülent ÖZDEMİR (Kandıra), Doğan KARATAŞTAN (Tekirdağ), İnan GÖK (Tekirdağ), Mustafa GÖK (Sincan), Talat ŞANLI (Kırıkkale), Yusuf Kenan DİNÇER (Kandıra), Sevgi SAYMAZ, (Uşak), Cengiz KARAKAŞ (Sincan), Selmani ÖZCAN (Sincan).
Am 9. Juli 2009 veröffentlichte das Portal Haberprogram eine Stellungnahme des Staatspräsident, in der er darauf hinwies, dass die erwähnten Personen einen Antrag stellen und mit den notwendigen medizinischen Unterlagen ein solcher Antrag bei ihm eingehen müsse, damit er über eine Begnadigung entscheiden könne.
Vorläufiges Fazit
- Nur schwer oder schwerst kranke Gefangene können vom Staatspräsidenten begnadigt werden
- Neben einer Reihe von anderen Formalien ist ein entsprechendes Attest, das durch die Vollversammlung der Gerichtsmedizin bestätigt werden muss, Bedingung dafür, dass das Justizministerium einen entsprechenden Antrag an den Staatspräsidenten weiterleitet
- Dieser kann sich gegen eine Begnadigung aussprechen
- Bis auf die Jahre 2002 und 2003, in denen etliche Gefangene mit dem Wernicke-Korsakow Syndrom aus der Haft entlassen wurden, haben die jeweiligen Staatspräsidenten ihr Recht auf Begnadigung eher spärlich wahrgenommen
- Eine Tendenz, dass politische Gefangene bevorzugt begnadigt werden, oder dass sie weniger Aussichten auf Begnadigung haben, als gewöhnlich kriminelle Täter, ist nicht zu erkennen.
Nicht weiter ausgeführt wurde die Tatsache, dass die Große Nationalversammlung der Türkei von ihrem Recht, allgemeine oder besondere Amnestien zu beschließen, seit dem Inkrafttreten der Verfassung (1982) keinen Gebrauch gemacht hat. Die Bedingung einer drei Fünftel Mehrheit für einen solchen Beschluss wurden von den "Machern der Verfassung" (den putschierenden Generälen des 12. September 1980) bewusst in die Verfassung geschrieben, da in den Jahren zuvor politische Gefangene oft nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß kamen, weil eine Amnestie verkündet wurde.
Ein aus politischen Gründen zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilter Gefangene kann sich mithin höchstens Hoffnung auf eine Entlassung kurz vor seinem physischen Tode machen, dies aber auch nur für den Fall, dass er so zusagen "todkrank" ist.
Fußnoten
- ↑ Der im Gesetz verwendete Begriff "kocama" kann mit "altern" übersetzt werden, dürfte in der Praxis aber eher in die Richtung an Altersschwäche leiden tendieren.
- ↑ Das Wört özel kann auch persönlich im Sinne von individuell heißen.
- ↑ Originaltitel: Kemal Gözler, Türk Anayasa Hukuku, Bursa Verlag Ekin, 2000
- ↑ Zur Bedeutung der Kürzel und kurzen Erläuterungen zu den Organisationen gibt es in diesem Wiki die Seite Überblick zu illegalen türkischen Organisationen
- ↑ In anderen Quellen wird auch die Zahl von 122 Todesopfern genannt.
- ↑ Zum Hintergrund ein Artikel des Demokratischen Türkeiforums
- ↑ Einige Zahlen sind in Radikal vom 31.07.2004 zu finden.
- ↑ Noch weiter gehen einige Quellen, die behaupten, dass die vermeintlich "todkranken" Personen wieder am (bewaffneten) Kampf teilnehmen (hier ein Beispiel dafür)
- ↑ Siehe hierzu einen Bericht des DTF
- ↑ Erkrankung der Dünndarmschleimhaut auf Grund einer Überempfindlichkeit gegen Gluten, das in vielen Getreidesorten vorkommende Klebereiweiß.