Gefängnisse vom Typ F

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Als Typ-F-Gefängnis oder amtlich Geschlossene Typ-F-Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt (F tipi cezaevi / F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu) werden im türkischen Strafvollzugsrecht Hochsicherheitsgefängnisse bezeichnet.

F-Typ Gefängnis in Kırıklar bei İzmir © Google Earth

Die Typ-F-Gefängnisse wurden in erster Linie zur Unterbringung von Angehörigen bewaffneter Organisationen erbaut. Sie dienen aber auch zur Unterbringung von Personen, denen Drogendelikte oder organisierte Kriminalität vorgeworfen werden. Ferner werden hier alle Personen verwahrt, die zu einer erschwerten lebenslänglichen Freiheitsstrafe (ağırlaştırılmış müebbet hapis cezası) verurteilt wurden. Diese Art der Freiheitsstrafe ersetzt die seit dem Jahr 2002 abgeschaffte Todesstrafe[1] und soll nach Art. 47 des türkischen Strafgesetzes (TSG) grundsätzlich bis zum Tod des Verurteilten andauern.[2]

Geschichte

Bis zur Einführung der Typ-F-Gefängnisse wurden Häftlinge in der Türkei in Räumen mit bis zu 50 oder mehr Personen untergebracht. Dies versetzte insbesondere politische Organisationen in die Lage, ihren organisatorischen Zusammenhalt auch im Gefängnis beizubehalten. Nicht zuletzt deswegen wurde in dem Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (Terörle Mücadele Kanunu, Gesetz Nr. 3713) vom 12. April 1991 im Art. 16 bestimmt, dass Personen, die nach diesem Gesetz angeklagt oder verurteilt werden, in speziellen Vollzugsanstalten untergebracht werden, welche nach dem Einzel- oder Drei-Personen-Zellensystem gebaut wurden (Typ-F). In der ursprünglichen Fassung des Artikels wurde bestimmt, dass der Kontakt unter den Häftlingen unterbunden wird.[3]

Diese Vorschrift wurde gemäß Artikel 1 des Gesetzes 4666 vom 1. Mai 2001 gelockert. Am 29. Juni 2006 wurde Art. 16 per Art. 17 des Gesetzes Nr. 5532 über die Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus gestrichen.

"Pilot-Projekt" Eskişehir

Für die Einrichtung des ersten Hochsicherheitsgefängnis|Hochsicherheitsgefängnisses wurde ein 1987 errichtetes Gefängnis in Eskişehir umgebaut. Noch vor Verabschiedung des Anti-Terror-Gesetzes wurde es im Februar 2001 wieder in Betrieb genommen. Das in diesem Gefängnis herrschende Zellensystem wurde von den Gefangenen als "Sarg" (tabutluk) kritisiert. Im November 1991 wurden 206 politische Gefangene nach Eskişehir verlegt. Nachdem sich auch der damalige Justizminister Seyfi Oktay und der für Menschenrechte zuständige Staatsminister Mehmet Kahraman in Begleitung von Vertretern des Menschenrechtsvereins (IHD), der Menschenrechtsstiftung der Türkei (TIHV) und der Ärztekammer (TTB) am 22. November 1991 die Vorwürfe von Folter und Misshandlung der Gefangenen angehört hatten, beschloss der Ministerrat am 24. November 1991, das Gefängnis wieder zu schließen.[4] Im Oktober 1995 wurde es wieder eröffnet. Der Versuch im Jahre 1996, alle in Istanbul nach dem Anti-Terror-Gesetz angeklagten Gefangenen dorthin zu verlegen, wurde aufgegeben, nachdem 12 Gefangenen bei einem als Todesfasten deklarierten Hungerstreik ums Leben gekommen waren.[5]

Das Europäische Komitee zur Verhinderung der Folter (CPT) besuchte das Gefängnis in Eskişehir im August 1996 auf Einladung der türkischen Regierung.[6] Es stellte einige bauliche Mängel fest (z.B. fensterlose Zellen), kam aber zu der Meinung, dass bei den 8,5m² großen Zellen nicht von "Sargzellen" die Rede sein könne.

Die Ereignisse im Jahre 2000

Mitte des Jahres 2000 verschärfte sich die Diskussion um die F-Typ Gefängnisse. Der damalige Justizminister Hikmet Sami Türk war entschlossen, den Übergang zum sogenannten "Zellensystem" zu vollziehen.[7] Als Reaktion auf ihre geplante Verlegung in die neuen Haftanstalten, in denen sie vermeintlich in Isolationshaft gehalten würden, starteten Häftlinge in den Gefängnissen Bayrampaşa, Bartın, Çankırı, Çanakkale, Aydın, Bursa, Uşak, Malatya, Niğde, Buca, Ankara zentrale geschlossene Haftanstalt, Konya-Ermenek, Nevşehir, Gebze und Ceyhan am 26. Oktober 2000 einen Hungerstreik. Bis zum 19. November 2000 hatten sich 816 Gefangene in 18 Gefängnisse dem Hungerstreik angeschlossen. Sie erklärten, dass der Hungerstreik nun in der Form des "Todesfasten" (ölüm orucu), bei dem die Häftlinge nur noch Wasser, Zucker und Salz zu sich nehmen, fortgeführt werde.[8]

Die Zugeständnisse, die Justizminister Hikmet Sami Türk am 9. Dezember 2000 machte (keine sofortige Verlegung in die F-Typ-Gefängnisse und eine Lockerung von Artikel 16 des Gesetzes 3713) reichten den Gefangenen nicht, so dass auch ein Vermittlungsversuch bekannter Persönlichkeiten, darunter der Literatur Nobelpreisträger Orhan Pamuk scheiterten. Am 19. Dezember 2000 erstürmten türkische Sicherheitskräfte in einer Aktion unter dem Namen „Operation Rückkehr ins Leben“ 20 Gefängnisse, darunter auch die Haftanstalten von Bayrampaşa, Ümraniye und Çanakkale. Bei der Aktion starben 30 Häftlinge und zwei Sicherheitsbeamte.[9]

Die Transfers in die F-Typ Gefängnisse begannen sofort nach der Erstürmung der Gefängnisse. Am 21. Dezember 2000 verkündete das Justizministerium, dass 524 Gefangene in die Gefängnisse Edirne, Kocaeli und Sincan verlegt wurden.[10] Damit war die Aktion der Gefangenen aber nicht beendet. Dem Justizministerium zufolge befanden sich Ende des Jahres 2000 1.118 Gefangen im Hungerstreik und 395 Gefangene führten in 41 Gefängnissen das Todesfasten fort.[11]

Entwicklung nach 2000

Mit zunehmender Dauer des Todesfastens stieg die Zahl der Gefangenen, die sich zu Tode hungerten. Ende 2001 machten die Vorsitzenden der Anwaltskammern in Istanbul, Izmir und Ankara einen Vorschlag, den sie "drei Türen, drei Schlösser" (üç kapı, üç kılıt) nannten.[12] Dies hätte es ermöglicht, dass neun Gefangene (jeweils drei in drei Räumen) tagsüber zusammen sein konnten. Während die hungerstreikenden Gefangenen ankündigten, dass sie ihre Aktion beenden würden, falls der Vorschlag angenommen würde, erklärte der Justizminister Hikmet Sami Türk den Vorschlag für inakzeptabel und machte seinerseits den Gegenvorschlag, dass jeweils 10 Gefangenen für 5 Stunden in der Wochen zusammenkommen könnten.

Im Mai 2002 rief der Vorsitzende des IHD, Hüsnü Öndül, den Justizminister auf, in einen verstärkten Dialog einzutreten und appellierte an die Gefangenen, dem sinnlosen Sterben ein Ende zu setzen. Am 28. Mai 2002 beendeten darauf die Anhänger fast aller am Todesfasten beteiligten Gruppierungen ihre Aktion. Fortan war die DHKP-C die einzige Organisation, deren Anhänger das Todesfasten fortführten.

Ende des Todesfastens: der Erlass 45/1

Der Istanbuler Rechtsanwalt Behiç Aşçı schloss sich 2006 dem Todesfasten an und erreichte so, dass das Todesfasten wieder in den Medien diskutiert wurde. Bülent Arınç, damaliger Parlamentspräsident, traf sich Ende 2006 mit den Familienangehörigen Aşçıs und Repräsentanten nicht-staatlicher Organisationen. Er sagte, dass der Widerstand sein Ziel erreicht hätte und das Justizministerium sowie das Parlament handeln würden.[13]

Behiç Aşçı und zwei sich zuletzt noch im Todesfasten befindende Gefangene kündeten eine "Unterbrechung" ihrer Aktion an, nachdem sie den Erlass des Justizministeriums mit der Nummer 45/1 gelesen hatten.[14] Mit diesem Erlass, der sich nicht nur mit der Lage in den F-Typ Gefängnissen befasst, wurde erlaubt, dass bis zu 10 Gefangene 10 Stunden pro Wochen zusammen kommen können (bis dahin war dies für 5 Stunden pro Woche möglich gewesen).

293 Tage dauerte die Aktion von Behiç Aşçı.[15] In und außerhalb der Gefängnisse kamen durch das Todesfasten insgesamt 122 Menschen ums Leben und ein Großteil litt an Dauer- oder Folgeschäden, wie etwa dem Korsakow-Syndrom. Die TIHV nennt im Jahresbericht 2006 folgende Zahlen für die jeweiligen Todesursachen:

Anzahl Todesursache
32 Operation "Rückkehr zum Leben"
48 Todesfasten im Gefängnis
13 Fortsetzung Todesfasten nach Entlassung
3 Tod während Behandlung
7 Angehörige im Todesfasten
5 Polizeiaktion gegen Solidaritäts-Streik
14 Selbstverbrennung aus Protest

Eine der Selbstverbrennungen ereignete sich in Deutschland. Es gab 12 weitere Todesopfer durch Aktionen von Selbstmordattentäter, die dies als Protest gegen die F-Typ Gefängnisse durchgeführt haben sollen.

Die Menschenrechtsstiftung der Türkei behandelte 593 ehemalige Gefangene, die am Wernicke-Korsakow-Syndrom erkrankt waren.[16] Sie waren entweder vom Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer nach Artikel 104 der Verfassung begnadigt[17] oder nach Artikel 399 tStPO (Gesetz 1402) zeitweilig aus der Haft entlassen worden.

Rechtsgrundlage

In Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 5275 in Verbindung mit Art. 11 der Bestimmungen über die Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und den Vollzug der Straf- und Sicherheitsmaßregeln wird geregelt, welche Verurteilten in den geschlossenen Hochsicherheitsgefängnissen bewahrt werden. Zunächst sind dies Sträflinge, die eine lebenslange Freiheitsstrafe mit verschärftem Vollzug zu verbüßen haben oder, unabhängig von der Strafdauer, Personen, die wegen Gründung oder Führung einer kriminellen Vereinigung verurteilt wurden. Des Weiteren werden in Typ-F-Gefängnissen Personen inhaftiert, die im Rahmen der Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen (Art. 77, 78 tStGB), vorsätzlich getötet (Art. 81, 82 tStGB), Betäubungs- und Aufputschmittel produziert oder mit diesen gehandelt (Art. 188 tStGB), Straftaten gegen die Staatssicherheit (Art. 302–304, 307, 308 tStGB) oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung und ihr Funktionieren (Art. 309–315 tStGB) begangen haben.

Das Gesetz sieht weiterhin vor, Häftlinge anderer Anstalten, deren Tätlichkeiten und Benehmen eine besondere Überwachung nötig machen und die gegen die Ordnung und Disziplin verstoßen oder sich gegen die Maßregeln der Besserung verwehren, in diese Hochsicherheitsgefängnisse verlegt werden (Art. 9 Abs. 3). Insassen, die mindestens ein Drittel ihrer Haftzeit abgesessen haben und eine gute Führung aufweisen, können in andere Vollzugsanstalten verlegt werden (Art. 9 Abs. 5).

Aufbau

Wie alle „Typ“-Gefängnisse (A, A1, A2, A3, B, C, D, E, F, H, K1, K2, L, L1, M, T) werden auch die vom Typ-F, im Gegensatz zu Strafvollzugsanstalten ohne Typ (tipi olmayan ceza infaz kurumları), nach einem bestimmten, einheitlichen Bauplan gebaut. Beim Typ-F bemisst das offene Gelände 50.000 m² und das geschlossene 30.000 m². Insgesamt gibt es 162 Zellen, wobei 59 davon Einzelzellen und 103 Zellen für drei Inhaftierte sind. Folglich haben diese Einrichtungen eine Kapazität für 368 Insassen.[18]

Die Einzelzellen haben eine Größe zwischen 10 und 11 m² und für je zwei beziehungsweise drei Einzelzellen existiert ein Hof mit 42 oder 50 m² für den Hofgang. Die Zellen für drei Insassen bestehen aus 50 m² auf zwei Etagen, wobei die untere Etage den Wohnraum und die obere Etage den Schlafraum darstellt. Für den Hofgang steht den Insassen dieser Zelle ein 50 m² großer Hof zur Verfügung.[19]

Die Gefängnisse sind in fünf Blöcke – vier Häftlingsblöcke (A, B1, B2 und C) und einen Verwaltungsblock (D) – unterteilt:

A-Block
Im A-Block gibt es insgesamt 36 Drei-Personen-Zellen und 15 Einzelzellen, zudem einen Aufenthalts- und Beratungsraum für das Vollzugspersonal, einen Moschee|Gebetsraum, sowie eine Schneiderei und einen Friseurraum.
B-Block
Der B-Block besteht aus zwei Blöcken:
  • B1-Block:
    Im B1-Block gibt es 17 Drei-Personen-Zellen, zwei Beobachtungsräume und 14 Einzelzellen. Außerdem befinden sich im oberen Stockwerk dieses Blocks eine Kupferwerkstatt und ein Raum für Malerei.
  • B2-Block:
    Im B2-Block gibt es 14 Drei-Personen-Zellen, 15 Einzelzellen und einen Aufenthalts- und Beratungsraum für das Vollzugspersonal.
    Zudem werden hier weibliche Insassen und Kinder der Gefangenen in einem zweistöckigen Kindergarten untergebracht. Im oberen Stockwerk gibt es noch eine Werkstatt für Musikinstrumentenbau und eine Tischlerei.
C-Block
Im C-Block gibt es 36 Drei-Personen-Zellen, 15 Einzelzellen und einen Aufenthalts- und Beratungsraum für das Vollzugspersonal.
Im oberen Stockwerk befinden sich zudem Teppichweber- und Glasur (Keramik)|Glasurwerkstätten.
D-Block
Hier ist die Verwaltung|Gefängnisverwaltung untergebracht. Des Weiteren befinden sich in diesem Block der Heizraum, Umkleideräume und Duschen für das Personal, der Waschraum, die Aufnahme, Warenlager, die Aufbewahrung der Habe der Gefangenen, Räume für die Gendarmerie, der Beobachtungsraum, Sanitätsräume, eine Kindertagesstätte, Sport- und Versammlungsräume, die Küche und Behandlungsräume.

Reaktionen auf die F-Typ Gefängnisse

Das Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) als Institution des Europarates stellte anlässlich eines Besuchs dreier Gefängnisse vom Typ F im Jahre 2005 fest, dass es an den materiellen Haftbedingungen in den Haftanstalten nichts auszusetzen gebe. Allerdings seien die Möglichkeiten zu gemeinsamen Aktivitäten der Häftlinge außerhalb ihrer Zellen unzureichend und die Situation in dieser Hinsicht „weiterhin sehr unbefriedigend“.[20]

Am 6. September 2006 veröffentlichte das CPT den Bericht zu einem Besuch zwischen dem 7. und 14. Dezember 2005.[21] In dem Bericht hat das CPT ein besonderes Augenmerk auf Gefangene gerichtet, die zu verschärfter lebenslanger Haft verurteilt und nach Artikel 25 des Gesetzes zum Strafvollzug in Einzelhaft gehalten werden. Das CPT war betroffen, dass diese Regelung plötzlich am 1. Juni 2005 eingeführt worden war. Bis dahin konnten sich diese Gefangene an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen. Als Resümee kommt das CPT zum Schluss: "Isolation kann schlimme Folgen haben und unter gewissen Umständen zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung führen."[22] Das Komitee empfahl der Türkei, den Artikel 25 des Gesetzes 5275 zu überdenken und zu revidieren.

Im Dezember 2007 und Januar 2008 führte der Verein zeitgenössischer Juristen (Çağdaş Hukukçular Derneği = ÇHD) einer Untersuchung zur Umsetzung des Erlasses 45/1 durch. Dazu sprachen 25 Anwältinnen und Anwälte mit 120 Gefangenen in sechs Gefängnissen. Danach stellten sie fest, dass die versprochenen 10 Stunden Unterhaltung pro Woche in den F-Typ-Gefängnissen Tekirdağ (2), Kocaeli (1) und Bolu nicht praktiziert werden. Im F-Typ Gefängnis Tekirdağ (1) werde dieses Recht seit drei Monaten nicht mehr gewährt. Im F-Typ Gefängnis Kandıra (2) sei die Zeit auf 2,5 Stunden begrenzt. So sei es auch im F-Typ-Gefängnis Kocaeli (2) und Edirne, wo diese Praxis erst seit einem Monat gelte.[23]

Berichten des türkischen Menschenrechtsvereins İHD deuten ebenfalls darauf hin, dass der Erlass des Justizministeriums aus dem Jahre 2007[24], in kaum einem F-Typ-Gefängnis umgesetzt wird.[25] Im Jahresbericht der İHD 2007 wird ferner über Zellenhaft, Beschränkung von Gemeinschaftsaktivitäten, Beschränkung sportlicher und kultureller Aktivitäten, mangelnde Gesundheitsfürsorge, Besuchsverbote, mehrmonatige Telefon- und Briefverbote, Verbot der kurdischen Sprache bei Telefongesprächen, Beschlagnahmung kurdischsprachiger Zeitungen, Zensur, Behinderung des Wahlrechts, Diskriminierung, Willkür, Übergriffe und vielfältige und nach Ansicht des İHD ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen in den Haftanstalten berichtet.[26]

Amnesty International berichtet ebenfalls über „harte und willkürliche Disziplinarstrafen“[27] und über Isolation von Häftlingen in Typ-F-Gefängnissen.[28] Im Jahr 2008 starben laut dem İHD insgesamt fünf Insassen.[29] In einem Brief an die Schweizer Regierung schreibt die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, dass Misshandlung ein ernstes Problem in F-Typ Gefängnissen sei. Die Untersuchung der unabhängigen Gruppe zur Beobachtung von Gefängnissen habe in dem Kirklar F-Typ Gefängnis (bei Izmir) ein besorgniserregendes Muster von Misshandlung an den Insassen zu Tage gebracht.[30]

Standorte

Es gibt insgesamt 13 Typ-F-Gefängnisse an neun Standorten. Die neueste Einrichtung, welche am 19. Juli 2007 eröffnet wurde, befindet sich in Kırıkkale. Seit Neuestem ist auch die Haftanstalt auf der Insel İmralı ein Typ-F-Gefängnis. Seit 1999 ist dort als einziger Insasse Abdullah Öcalan, der Vorsitzende der kurdischen Arbeiterpartei PKK, inhaftiert. Da Öcalan zu einer erschwerten lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und auch in Einzelhaft ist, hat die Gefängnisinsel allerdings nach Cemil Çiçek[31] und Mehmet Ali Şahin[32] bereits den Status eines Typ-F-Gefängnisses. Ende 2008 erklärte Şahin, dass es geplant sei – anstatt Öcalan in ein reguläres Typ-F-Gefängnis – fünf bis sechs Häftlinge nach İmralı zu verlegen.[32] In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage sagte der Justizminister Sadullah Ergin im August 2009, dass der Umbau des Gefängnisses İmralı zu einer geschlossenen Hochsicherheitsstrafvollzugsanstalt vollendet sei. Die Kapazität sei auf neun Gefangene erhöht worden, so dass acht weitere Gefangene zu Abdullah Öcalan verlegt würden. Welche Gefangene dies seien werden im Rahmen des Strafvollzugsgesetzes bestimmt.[33]

Name Standort Webpräsenz (türkisch)
Adana F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Adana http://www.adanafcik.adalet.gov.tr/
Ankara 1 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Ankara http://www.ankaraf1.adalet.gov.tr/
Ankara 2 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Ankara http://www.ankaraf2.gov.tr/
Bolu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Bolu http://www.bolufcik.adalet.gov.tr/
Edirne F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Edirne http://www.edirne.adalet.gov.tr/ftipi.html
İzmir 1 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu İzmir http://www.izmirf1.adalet.gov.tr/
İzmir 2 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu İzmir http://www.izmirf2.adalet.gov.tr/
Kırıkkale F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Kırıkkale http://www.kirikkalefcik.adalet.gov.tr/
(im Aufbau)
Kocaeli 1 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Kandıra / Kocaeli http://www.kocaelif1.adalet.gov.tr/
Kocaeli 2 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Kandıra / Kocaeli http://www.kocaelif2.adalet.gov.tr/
(im Aufbau)
Tekirdağ 1 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Tekirdağ noch keine
Tekirdağ 2 No’lu F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Tekirdağ http://www.tekirdag2fkapalicik.gov.tr/index.html
Van F Tipi Yüksek Güvenlikli Kapalı Ceza İnfaz Kurumu Van http://www.vanfcik.adalet.gov.tr/

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Mit dem Gesetz 4771 vom 9. August 2002 (das 3. Paket der Anpassung an die EU) wurde die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. Mit dem Gesetz 5218 vom 14.07.2004 wurde die Todesstrafe vollkommen abgeschafft.
  2. Details über die Möglichkeiten einer bedingten (vorzeitigen) Haftentlassung finden sich auf der Seite Haftanstalten und Strafvollzug in der Türkei
  3. Hükümlülerin birbirleriyle irtibatına ve diğer hükümlülerle haberleşmesine engel olunur. (Zitiert nach dem Bericht des Bürgerversammlung Helsinki; aufgerufen am 20.08.2009
  4. Einzelheiten können im (türkischen) Jahresbericht 1991 der TIHV auf den Seiten 113-115 gefunden werden
  5. Siehe dazu einen englischen Sonderbericht des Demokratischen Türkeiforums (DTF) zu F-Typ Gefängnissen, Hungerstreiks und Todesfälle
  6. Kompletter Bericht in Englisch aufgerufen am 19.08.2009
  7. Bakan Türk: Cezaevleri F tipi olacak, ntvmsnbc.com, abgerufen am 7. Februar 2009.
  8. Die meisten Fakten können in einem englischen Sonderbericht des DTF, der aus den Jahresberichten 1996 und 2000 der TIHV zusammen gestellt wurde, nachgelesen werden.
  9. "Todesfasten" in der Türkei, Spiegel Online, abgerufen am 7. Februar 2009.
  10. Siehe Nachricht in Hürriyet aufgerufen am 19.08.2009
  11. Siehe dazu einen türkischen Bericht des Bürgerversammlung Helsinki; aufgerufen am 19.08.2009
  12. Die meisten Fakten dieses Kapitels stammen aus dem (türkischen) Jahresbericht 2002 der TIHV, Seiten 187-190, ISBN 975-7217-40-9
  13. F tipine Meclis duyarsız kalamaz, Hürriyet, abgerufen am 9. Februar 2009.
  14. Siehe Wochenbericht 04/2007 des DTF
  15. Aşçı ölüm orucunu 293. günde bıraktı, Hürriyet, abgerufen am 8. Februar 2009.
  16. Siehe die Übersetzung einer Presseerklärung vom 16.01.2004 auf den Seiten des DTF
  17. Nach einer Nachricht vom 10.04.2007 hat Staatspräsident Sezer in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 213 Angehörige militanter Organisationen begnadigt
  18. F Tipi Cezaevlerinde Görevli İnfaz ve Koruma Memurlarının Eğitimi, abgerufen am 7. Februar 2009.
  19. Bericht vom 8. November 2001, Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), abgerufen am 7. Februar 2009. (englisch)
  20. Bericht vom 6. September 2006, CPT, abgerufen am 7. Februar 2009. (englisch)
  21. der komplette Bericht in Englisch
  22. Eine zusammenfassende Übersetzung findet sich in einem Sonderbericht des DTF
  23. Nachricht in der Tageszeitung Radikal vom 10.04.2008
  24. Erlass vom 22. Januar 2007 in türkischer Sprache, (PDF; 3,46 MB).
  25. İHD-Bericht über die Marmararegion 2008, İHD, abgerufen am 7. Februar 2009. (türkisch)
  26. İHD 2007 Türkiye İnsan Hakları İhlalleri Raporu, (PDF; 12,76 MB).
  27. Grundlegende Dokumente von amnesty international zur Türkei, Juli–Dezember 2006, Amnesty International, abgerufen am 7. Februar 2009.
  28. Turkey: Memorandum to the Turkish Government, (PDF; 128,67 KB).
  29. İHD 2008 Cezaevleri İhlal Bilançosu, (PDF; 130,42 KB).
  30. Der Brief an die Schweizer Regierung datiert vom 27.06.2007
  31. Çiçek: "İmralı F tipi cezaevi statüsünde", cnnturk.com, abgerufen am 8. Februar 2009.
  32. 32.0 32.1 İmralı’ya 5-6 mahkum gönderilecek, ntvmsnbc.com, abgerufen am 8. Februar 2009.
  33. Siehe eine Nachricht in Radikal vom 18.08.2009