ICJ: Prozesse vor den Militärgerichten in Diyarbakir
Im Juli 1982 besuchte Dr. Konrad Meingast, Rechtsanwalt in Gmunden, Österreich, Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung Junger Rechtsanwälte und Mitglied des Disziplinarrats der der Rechtsanwaltskammer für Oberösterreich, Diyarbakir, um dort Prozesse vor den Militärgerichten zu beobachten. Sein Bericht datiert vom 31. August 1982. Den Bericht Dr. Konrad Meingast: Verfahren vor den Militärgerichten in Diyarbakir herunter laden als PDF Datei, 4,1MB.
Der Wortlaut des Berichts:
Über Ersuchen der Internationalen Juristenkommission weilte ich vom 12.-15. Juli 1982 in Diyarbakir, Türkei, um die Prozesse vor den Militärgerichten zu beobachten. Es begleitete mich Herr Helmut Oberdiek als von der Internationalen Juristenkommission beigestellter und in der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeideter Dolmetscher für die türkische Sprache.
Zulassung als Beobachter
Von der Internationalen Juristenkommission wurde diese Prozessbeobachtung im Wege der türkischen UNO-Mission in Genf der türkischen Regierung avisiert. Eine schriftliche Erlaubnis der türkischen Regierung zur Prozessbeobachtung lag uns jedoch bei unserer Abreise nicht vor.
Nach Ankunft in Diyarbakir präsentierten wir uns den Militärbehörden. Es wurde uns erklärt, daß für eine Zulassung zu den Gerichtsverfahren die Zustimmung des Polizeipräsidenten erforderlich sei.
In Begleitung des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir, Herrn Rechtsanwalt Yücel Önen suchten wir den Polizeipräsidenten, Herrn Yahya Gök, auf. Dieser versprach, sich um die Erlaubnis für unsere Teilnahme an den Prozessen zu bemühen. Einige Stunden später wurden wir vom Polizeipräsidenten verständigt, daß wir ab nächstem Tag an den Verfahren teilnehmen könnten.
Vorbemerkungen zu den Gerichtsverfahren
In Diyarbakir und anderen Städten der Osttürkei finden derzeit zahlreiche Massen- und Einzelprozesse gegen Angehörige der kurdischen Bevölkerungsgruppe statt. Die Existenz einer kurdischen Minderheit wird von der Türkei nicht anerkannt. Im offiziellen Sprachgebrauch wird nur auf "Bewohner der Ostprovinzen" Bezug genommen. Pflege und Unterricht der kurdischen Sprache werden unterdrückt.
Zahlreiche Angehörige verschiedener kurdischer Vereinigungen wurden hauptsächlich wegen der Mitgliedschaft zu separatistischen Vereinigungen vor Gericht gestellt, viele davon mit der zusätzlichen Anklage, Gewalttaten verübt zu haben.
Die genaue Anzahl der Verfahren bzw. Untersuchungen im Zusammenhang mit den kurdischen Vereinigungen ist nicht bekannt, dürfte jedoch über 3000 liegen. In mehreren hun-dert Fällen ist die Todesstrafe beantragt.
Gerichte
Die Gerichte sind gemischt aus Militärpersonen und Zivilisten zusammengesetzt. Die Staatsanwälte sind Zivilisten.
Verteidigung
Es besteht keine Pflichtverteidigung.
Armenverteidiger könnten von der Rechtsanwaltskammer auf Ansuchen beigestellt werden. Laut Auskunft der Rechtsanwaltskammer ist jedoch seit Beginn dieser politischen Prozesse kein solches Ansuchen vorgelegt worden.
Aus diesen Gründen schreiten nur für sehr wenige Angeklagte Wahlverteidiger ein.
Kontakte zu Richtern und Staatsanwälten
Während der gesamten Dauer unserer jeweiligen Prozeßbeobachtungen begleitete uns Yüzbashi (Hauptmann) Ziya Gül. Dieser informierte jeweils die Richter über unsere Teilnahme an den Verhandlungen.
Leider war es trotz mehrmaligen Ersuchens nicht möglich, mit den Richtern oder Staatsanwälten in persönlichen Kontakt zu treten. Es wurde dies mit Zeitmangel begründet. Unsere Grüße, die wir den Richtern und Staatsanwälten bestellen ließen, wurden von diesen durch den Hauptmann erwidert.
Kontakte mit den Verteidigern
Diese fanden in der Hauptsache außerhalb des Militärgeländes statt.
Innerhalb dies Militärgeländes war für die Unterhaltung mit Rechtsanwälten die Erlaubnis des begleitenden Hauptmannes notwendig.
Im (Zivil-)Gerichtsgebäude konnten wir dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir einen offiziellen Besuch abstatten und hierbei auch zahlreiche im Anwaltszimmer versammelte Rechtsanwälte kontaktieren.
Die Möglichkeiten der Verteidigung sind sehr eingeschränkt. Insbesondere sind nur 'sehr kurze Vorbesprechungen mit den inhaftierten Angeklagten möglich; dies wird seitens des begleitenden Hauptmannes mit der großen Anzahl der inhaftierten Angeklagten begründet.
Die Rechtsanwälte bezweifeln die Wirksamkeit der Verteidigung in den politischen Prozessen. Dies mag auch eine Ursache dafür sein, daß keine Ansuchen um Armenverteidigung in den politischen Prozessen an die Rechtsanwaltskammer herangetragen wurden.
Manche Rechtsanwälte befürchten, daß sie der Kontakt mit Ausländern in Schwierigkeiten bringen könnte. Ein Rechtsanwalt erklärte uns, daß schon die Tatsache eines Gespräches mit Ausländern für seine Verhaftung genügen könnte, wenn die Erörterung politischer Prozesse vermutet würde.
Äußerer Ablauf der Gerichtsverfahren
Die inhaftierten Angeklagten werden unter schwerer Bewachung in das Militärgelände herantransportiert. Nach einem gepanzerten Fahrzeug folgt ein Gefangenenfahrzeug, welches mit einem eisernen Kasten zu vergleichen ist; dieser Kasten hat ein Format von etwa 3 x 2,50 x 2 Metern, weist lediglich ein kleines Guckloch auf und ist von außen versperrt. Da-hinter folgt neuerlich ein gepanzertes Fahrzeug usw. in der Kolonne. Es ist zu bedenken, daß in einem solchen "Käfig" zahlreiche Gefangene bei Sommertemperaturen von 40 - 45 °C im Schatten transportiert werden.
Die inhaftierten Angeklagten sind kahl- oder kurzgeschoren und tragen einheitliche Gefängniskleidung. Sie müssen im Gerichtssaale in strammer Haltung sitzen, die Hände auf die Oberschenkel gelegt, den Blick geradeaus zu den Richtern. Bei ihrer Vernehmung müssen sie strammstehen, militärisch an- und abtreten und den befragenden Richter mit "mein Kommandant!" ansprechen. Die Richter reden die Gefangenen mit "du" an.
Beim Prozeß gegen die PKK- Gruppe Mardin sind etwa 90 inhaftierte Angeklagte anwesend. Rechts und links der Richterbank steht je ein Soldat, die Maschinenpistole auf die Angeklagten im Anschlag. Im Saal verteilt, weitere Soldaten mit Maschinenpistolen im Anschlag. Unmittelbar neben den Gefangenen (im Mittelgang und außen) je eine Reihe von Soldaten, die Arme auf dem Rücken verschränkt, jeder einen Schlagstock in der Hand. Die ebenerdigen Fenster des Gerichtssaales sind geöffnet, vor den Fenstern je ein Soldat mit einer Maschinenpistole im Anschlag gegen die Angeklagten.
Bei den anderen Verfahren mit nur wenigen Angeklagten sind entsprechend weniger Soldaten zur Bewachung eingesetzt.
Als Zuhörer sind Verwandte der Angeklagten zugegen.
Herr Oberdiek und ich und der uns begleitende Hauptmann nehmen in der vordersten Pressebank Platz, von wo wir für alle Angeklagten sichtbar den Verlauf des Prozesses notieren.
Die Befragung durch die Richter erfolgt in unserer Anwesenheit durchwegs in korrektem Tone.
Die Angeklagten werden jedoch vor ihrer Vernehmung nicht über ihre Vernehmungsrechte belehrt (Aussageverweigerung etc.).
Das Protokoll wird abschnittsweise diktiert. Wünschen nach Protokollberichtigung wird entsprochen.
Angaben von Angeklagten, daß sie gefoltert worden seien, werden jedoch nicht ins Protokoll aufgenommen. Angaben von Angeklagten, daß sie das Vernehmungsprotokoll vor der Polizei mit verbundenen Augen unterschreiben mußten, werden nicht oder nur in abgeschwächter Form - daß der Angeklagte diese Aussage nicht gemacht habe - ins Protokoll aufgenommen.
Prozeßbeobachtung am 14.7.1982
Wir geben dem Hauptmann unseren Wunsch bekannt, dem Prozeß gegen die PKK-Gruppe Urfa beizuwohnen, da wir über dieses Verfahren am Vortage in der Zeitung gelesen haben. Der anwesende Pressevertreter der Agentur "Türk Haberler Ajansi" erklärt dem Hauptmann, daß er am selben Verfahren wie wir teilnehmen wolle, und begibt sich daher zum Prozeß gegen die PKK-Gruppe Urfa. Wir werden jedoch ohne Angabe von Gründen nicht zu diesem Prozesse geführt, sondern zum Prozesse gegen die PKK-Gruppe Mardin, ohne daß wir darüber aufgeklärt werden, zu einem anderen Prozesse zu kommen. Möglicherweise liegt der Grund hierfür darin, daß die doppelte Kontrolle durch einen Reporter und die internationalen Beobachter vermieden werden soll. Andererseits erfahren wir nachträglich jedoch gerüchteweise, daß an diesem Tage in dem Prozeß gegen die PKK-Gruppe Urfa von verschiedenen Angeklagten ein Hungerstreik wegen der schlechten Haftbedingungen angekündigt worden sein soll.
Prozeß gegen PKK-Gruppe Mardin
Zahl der Angeklagten: 381 (laut Auskunft des begleitenden Hauptmannes), bzw. 385 (laut Zeitungsberichten); hiervon ca. 90 inhaftierte Angeklagte anwesend. Kein Verteidiger zugegen.
Der Prozeß ist bei unserem Eintreffen bereits im Gange. Es wird der Angeklagte Vehbi (Mihri) Gökce(n) vernommen. Ihm wird Mitgliedschaft in der Organisation Apocular, unerlaubter Besitz einer Waffe, Beteiligung an einem bewaffneten Überfall auf einen Wagen des Generalstabs und Widerstand gegen die Sicherheitskräfte vorgeworfen.
Der Angeklagte sagt, keiner Organisation anzugehören und am Überfall auf den Wagen des Generalstabs nicht teilgenommen zu haben.
Auf Vorhalt einer Zeugenaussage und seiner eigenen Aussage aus dem Jahr 1980 erklärt der Angeklagte, daß diese Aussage nicht von ihm sei, daß er eine von den Beamten verfaßte Aussage mit verbundenen Augen unterschreiben mußte und daß er 68 Tage lang gefoltert worden sei. Dies wird nicht ins Protokoll aufgenommen.
Nach einem Zeugen wird als zweiter Angeklagter Mecit Gümüs vernommen, dem Mitgliedschaft in einer militärischen Organisation, Autodiebstahl, Lackieren von Autos für die Organisation und Überfall auf ein Militärauto zur Last gelegt werden.
Er bestreitet die Anklage. Nach Vorhalt seiner Unterschrift auf einem Vernehmungsprotokolle sagt er, daß er ständig gefoltert wurde und die Aussage mit verbundenen Augen unterschreiben mußte. Ins Protokoll wird aufgenommen: "Die Aussage stammt nicht von mir."
Nach der Einvernahme dieses Angeklagten wird die Verhandlung unterbrochen.
Unserem Wunsche, nun noch andere Verfahren zu beobachten, will der Hauptmann vorerst nicht nachkommen. Er begründet dies damit, daß heute keine anderen Verhandlungen mehr stattfänden und außerdem ohnehin alle Verfahren gleich abliefen. Erst nach längerem Zureden gibt er die Zustimmung, daß wir am nächsten Tag wieder erscheinen könnten.
Prozeßbeobachtungen am 15.7.1982
Wir wünschen, nach dem gestrigen Massenprozesse heute verschiedene kleinere Prozesse zu sehen.
Im ersten Verfahren (gegen Mitglieder der Organisation KUK) sind wir nur bei Feststellung der Personalien zugegen. Einer der fünf inhaftierten Angeklagten ist ein Syrer, Analphabet mit arabischer Muttersprache, welcher nur mit erheblichen Verständigungsschwierigkeiten einvernommen werden kann. Ein als Dolmetscher herbeigerufener Mann spricht nicht syrisch, sondern kurdisch. Der Dolmetscher wird weder vereidigt, noch an einen Eid erinnert.
Einer der Angeklagten (Selim, ein Bauer aus dem Dorfe Siirt) macht den Eindruck, gefoltert worden zu sein. Er kann kaum gehen und stehen.
Im zweiten Verfahren (gegen ein Mitglied der Organisation KAWA) gesteht ein Angeklagter einen bewaffneten Raubüberfall auf ein Geschäft.
Im dritten Verfahren werden zwei Zeugen wegen eines Überfalles von vier Angehörigen der Organisation Apocular auf ein Dorf vernommen. Von Seiten der Angeklagten wird angeführt, daß der Hauptzeuge zugegeben habe, seine belastende Aussage unter Folter und Druck der Polizei gemacht zu haben.
Viertes Verfahren: Angeklagt ist Mustafa Özal aus Hilvan, Bankangestellter, nicht in Haft. Es wird ihm vorgeworfen, die PKK durch Mitteilung von Kontenständen unterstützt zu haben.
Vernommen wird hierzu der Zeuge Izzet Bayhal, ein Angeklagter der PKK-Gruppe Urfa. Der Zeuge sagt, den Angeklagten nicht zu kennen. Auf Vorhalt, daß der Zeuge etwas über Waffenübergabe ausgesagt habe, sagt der Zeuge, daß er so etwas nicht gesagt habe und das Protokoll mit verbundenen Augen unterschreiben mußte. Das Gericht beschließt die Ladung weiterer Zeugen.
Fünftes Verfahren: Angeklagt sind Rechtsanwalt Mahmut Bilgili und die Lehrerin Gülten Özer, beide in Haft, ferner Mehmed Güler, Yakup Karatas und Mustafa Barlas (sämtliche nicht in Haft).
Es wird der Zeuge Hidir Akbalik unter Eid vernommen, welcher als Mitglied der PKK-Gruppe Diyarbakir unter Todesstrafe angeklagt ist. Der Zeuge erkennt Mahmut Bilgili, aber nicht Gülten Özer.
Der Zeuge sagt, daß Mahmut Bilgili seit mindestens 1979 Mitglied der Organisation sei, welche für ihn in Diyarbakir eine Wohnung gemietet habe. Mahmut Bilgili sei generell mit der Verteidigung der PKK-Leute beauftragt gewesen und habe auch den Kontakt zwischen Gefangenen und der PKK durch mündliche Übermittlung von Nachrichten hergestellt. Für die Verteidigung habe er kein Geld bekommen, sondern er sei generell durch die Organisation finanziert worden, an welche er auch die von ihm in anderen Verfahren verdienten Honorare abgeliefert habe.
Nach Vorhalt der Personalien von Gülten Özer glaubt der Zeuge, nunmehr auch diese wiederzuerkennen, er wisse aber nicht, ob sie zur Organisation gehört habe.
Mahmut Bigili lehnt die Aussage des Zeugen ab. Sein Verteidiger Yücel Önen (Präsident der Rechtsanwaltskammer Diyarbakir) erklärt, daß dieser Zeuge schon in anderen Verfahren mit einer Unmenge von Details aufgetreten sei, die ein normaler Zeuge nicht wissen könne, und daß der Zeuge als ein Spitzel oder Agent betrachtet werden müsse.
Der Staatsanwalt stellt über das Gericht die Frage nach der Funktion Mahmut Bilgilis in der Organisation. Der Zeuge erklärt hierzu, daß es sich nur um juristische Tätigkeit gehandelt habe. Zuvor sei diese vom Rechtsanwalt Hasan Aydin aus Gaziantep durchgeführt worden. Nachdem dieser aber ermordet wurde, sei nur noch Mahmut Bilgili hierfür zur Verfügung gestanden.
Mahmut Bilgili weist die Aussagen des Zeugen zurück und erklärt, daß sich der Zeuge als Folge der Aussage mildere Haftbedingungen und Rettung vor der Todesstrafe erhoffe.
Die Verteidigung beantragt Haftentlassung, da gegen Gülten Özer keine Beweise vorlägen und Mahmut Bilgili lediglich seine Pflicht als Verteidiger erfüllt und nicht gegen das Gesetz verstoßen habe.
Mahmut Bilgili beantragt zu prüfen, ob er als Offiziersanwärter nicht vom Militärgefängnis für Nichtoffiziere in das Militärgefängnis für Offiziere überstellt werden müsse.
Der Staatsanwalt spricht sich gegen Haftentlassungen aus.
Das Gericht beschließt, Gülten Özer aus der Haft zu entlassen. Sie war 23 Monate in Untersuchungshaft. Mahmut Bilgili bleibt in Haft.
Die Verhandlung wird zur Einvernahme weiterer Zeugen auf 17.8.1982 vertagt.
In Diyarbakir inhaftierte Rechtsanwälte
Die Rechtsanwälte Yahya Memetogi und Hamit Kasakoc wurden bereits vor einiger Zeit auf freien Fuß gesetzt und sind wieder in Diyarbakir als Rechtsanwälte tätig.
Rechtsanwalt Hüseyin Yildirim, welcher im Herbst 1981 verhaftet worden war, wurde am 15.7.1982 freigelassen.
Die Rechtsanwälte Rusen Aslan, Mümtaz Kotan und Serafettin Kaya wurden im Rahmen des Rizgari-Ala Rizgari-Prozesses in Diyarbakir Ende Juni 1982 verurteilt. Rusen Aslan erhielt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren, Mümtaz Kotan und Serafettin Kaja von je 8 Jahren. Zur Zeit unseres Aufenthaltes in Diyarbakir waren die Urteile noch nicht schriftlich ausgefertigt und noch nicht rechtskräftig.
Rusen Aslan und Mümtaz Kotan befinden sich in Haft, Serafettin Kaja ist geflohen.
Schlußfolgerungen
1) Zahlreiche Aussagen von Angeklagten und Zeugen bekunden Verletzungen der Menschenrechte durch
- a) Anwendung von Folter,
- b) unmenschliche und entwürdigende Behandlung der Gefangenen,
c) Erzwingung von Geständnissen.
2) Ein faires Gerichtsverfahren ist nicht gegeben:
- a) Die Untersuchungshaft dauert ungebührlich lang.
- b) Die ausreichende und ungehinderte Vorbereitung der Verteidigung ist nicht gewährleistet.
- c) Die Prozesse sind nicht öffentlich.
- d) Die Protokollierung erfolgt nicht korrekt.
- e) Die exzessive Demonstration militärischer Macht im Gerichtssaale dient offenbar weniger Sicherheitserfordernissen als der Einschüchterung der Angeklagten und Zeugen.
Gmunden, am 21. August 1982.
Dr. Konrad Meingast