Reformpakete

From B-Ob8ungen
Jump to navigation Jump to search

Paket 1: Gesetz 4744 vom 9. Februar 2002 - Birinci Uyum Paketi – 19 Şubat 2002

Paket 2: Gesetz 4748 vom 9. April 2002 - İkinci Uyum Paketi – 9 Nisan 2002

Paket 3: Gesetz 4771 vom 9. August 2002 - Üçüncü Uyum Paketi – 9 Ağustos 2002

Paket 4: Gesetz 4778 vom 11. Januar 2003 - Dördüncü Uyum Paketi – 11 Ocak 2003

Paket 5: Gesetz 4793 vom 4. Februar 2003 - Beşinci Uyum Paketi – 4 Şubat 2003

Paket 6: Gesetz 4928 vom 19. Juli 2003 - Altıncı Uyum Paketi – 19 Temmuz 2003

Paket 7: Gesetz 4963 vom 30. Juli 2003 - Yedinci Uyum Paketi – 7 Ağustos 2003

Paket 8: Gesetz 5101 vom 14. Juli 2004 - Sekizinci Uyum Paketi – 14 Temmuz 2004

Anpassungsgesetz 4744

Enthielt Änderungen der §§ 159 und 312 TSG. Das Gesetz wurde am 18. Februar vom Staatspräsidenten ratifiziert. Die Artikel 3 und 4 des Gesetzes änderten Artikel 7 und 8 des ATG. Nach Art. 7 wird die Unterstützung und Propaganda einer terroristischen Organisation mit 1-5 Jahren Haft bestraft. Die Strafen für separatistische Propaganda (Art. 8) wurden reduziert. Die Artikel 5-7 betrafen das Gesetz zu SSG und die StPO. Die maximale Dauer der Polizeihaft wurde bei gemeinschaftlichen Vergehen auf 4 Tage reduziert. Im Ausnahmezustand kann die Dauer auf 7 Tage angehoben werden. Die Möglichkeit, einen Anwalt beizuziehen, wurde für Vergehen vor den SSG eingeführt.

Kommentierender Text found at: http://www.byegm.gov.tr/on-sayfa/uyum/uyum-ing.htm

Anpassungsgesetz 4748

Das Gesetz brachten Änderungen zum Pressegesetz (Konfiszierung und Verwandeln von Haft- in Geldstrafen). Ein anderer Artikel bestimmte, dass die Entschädigungen, die der EMRG der Türkei auferlegt, von den Personen zu zahlen sind, die die Menschenrechtsverletzung (Folter oder Misshandlung) begangen haben. Das Verbot von politischen Parteien wurde erschwert.

Das Vereinsgesetz erhielt neue Bestimmungen zu den Eigenschaften der Gründer (ab 18, aber nicht bei bestimmten Straftaten). Internationaler Kontakt wurde erleichtert. Demos und Kundgebungen können von Personen ab 18 Jahren angemeldet werden. Das Gesetz 2845 (SSG) erhielt eine Änderung im Artikel 16, wo der letzte Absatz gestrichen wurde, demnach bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung der Richter dem Angeklagten bestimmte Informationen vorenthalten und die Gespräche mit einem Verteidiger durch einen Richter überwachen lassen konnte.

Anpassungsgesetz 4771

Mit dem Artikel 1 wurde die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. § 159 TSG gilt nicht bei reiner Kritik. Menschenschmuggel wird härter bestraft. Es gab etliche Änderungen im Demonstrations-, Vereins- und Stiftungsgesetz. Dazu wurden Bestimmungen eingeführt, wie im Falle von Entscheidungen des EMRG verfahren wird (Wiederaufnahme des Verfahrens). Es gab neue Bestimmungen für Radio- und Fernsehsendungen. Erneut wurde das Pressegesetz geändert. Das Gesetz zu Rechten und Pflichten der Polizei wurde auch in Bezug auf Demos und Kundgebungen geändert. Das Gesetz 2923 zum Unterricht von Fremdsprachen wurde geändert.

Anpassungsgesetz 4778

Mit diesem Gesetz wurde bestimmt, dass Strafen für Folter nicht in Geldstrafen verwandelt oder zur Bewährung ausgesetzt werden können. Auf richterliche Anordnung können U-Gefangene jeweils für die Dauer von 4 Tagen zum Verhör gebracht werden. Sie müssen vom Richter angehört werden und die Zeiten werden auf die Haftdauer angerechnet. Das Verbot von Parteien wurde weiter erschwert. Journalisten müssen ihre Quellen nicht mehr preisgeben. Stiftungen von Minderheiten können Grundbesitz erwerben. Das Vereinsgesetz wurde erneut geändert. Es gab auch Änderungen im Gesetz zum Strafregister.

Anpassungsgesetz 4793

Es ging (wieder?) und vor allem um die Wiederaufnahme von Verfahren nach einer Entscheidung des EMRG.

Anpassungsgesetz 4928

Es ging um Stiftungen von Minderheiten, die Erhöhung der Strafe nach § 453 TSG und die Nutzung von Medien im Wahlkampf. Des weiteren wurde kleine Änderungen in den Formulierungen bestimmter Gesetze vorgenommen (z.B. wurde das Wort "Moschee" durch "Gebetstätten" ersetzt). Artikel 14 eröffnete die Möglichkeit von Radio- und Fernseh-sendungen in lokalen Mundarten. Bestimmungen zum Gesetz für Radio- und Fernseh-sendungen (3984) wurden geändert. Vergessene Straftatbestände, die die Todesstrafe nach sich ziehen, wurden aufgelistet. Artikel 8 des ATG wurde aufgehoben und eine Bestimmung aus einem Gesetz 3842, das Änderungen an verschiedenen Gesetzen (u.a. dem ATG) vornahm, wurde aufgehoben, so dass Personen, die nach dem ATG angeklagt sind, nun auch Rechtsbeistand haben (Art. 19). Artikel 20 definierte Terrorverbrechen neu (Methoden, die angewendet werden müssen).

Anpassungsgesetz 4963

Die Strafen unter § 159 TSG wurden reduziert. Im § 169 TSG wurde bei Unterstützung der Zusatz "in welcher Form auch immer" gestrichen. Es gab ein paar Neuerungen im Pressewesen. Verfahren wegen Folter sollen als "eilig" eingestuft und in den Sommerferien nicht ausgesetzt werden. Zivilisten sollen nicht vor einem Militärgericht angeklagt werden. Ein paar Begriffe wurden korrigiert und das Vereinsgesetz wurde erneut geändert. Im Demogesetz wurden Fristen verändert (Aussetzen der Erlaubnis). Bestimmungen zum Nationalen Sicherheitsrat wurden geändert. Das Gesetz zum Unterrichten von Fremdsprachen wurde geändert. Für Stiftungen gab es ebenfalls neue Bestimmungen. Der Art. 7 des ATG wurde erneut geändert.

Anpassungsgesetz 5101

Hier ging es im Wesentlichen um Urheberrechte und andere Bestimmungen zu den Medien, insbesondere wenn sie vom Ausland eingeführt worden waren (Musik CDs etc.)