Verfahren nach Artikel 301 (neu, 159 alt)

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Beleidigung (Verunglimpfung) von Staatsorganen, Türkentum

Vorbemerkungen

Verfahren aus 2005

Journalist verurteilt

Erol Özkoray, der Herausgeber der Zeitschrift "Idea Politika" wurde wegen eines Artikels vom 01.09.2001 in seiner Zeitschrift unter dem Titel "Wozu taugt die Armee?" freigesprochen. Als er den Artikel jedoch ins Internet stellte, wurde er bestraft. Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Sisli (Istanbul) sah darin eine Beleidigung der Armee und verurteilte Erol Özkoray zunächst zu einer Jahr Haft. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.708 YTL (ca. 1.000 Euro) verwandelt. Das Urteil vom 21. Dezember 2004 wurde letzte Woche zugestellt. Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 17.03.2005)

Eren Keskin verurteilt

Das Amtsgericht in Tunceli hat Eren Keskin, Vorsitzende des IHD in Istanbul, wegen einer Rede auf einer Veranstaltung der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen in Tunceli im Jahre 2002 unter dem Titel "Die Frau im gesellschaftlichen Leben" nach § 159 TSG zu einer Haftstrafe von 5 Monaten verurteilt, weil sie davon gesprochen hatte, dass Frauen in der Polizeihaft sexuell belästigt werden. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.000 YTL (ca. 600 Euro) verwandelt. (Özgür Gündem vom 28.04.2005)

Verfahren gegen Sehmuz Ülek und Hrant Dink

Die 3. Kammer des Amtsgerichts in Urfa begann ein Verfahren gegen Sehmuz Ülek, den st. Vorsitzenden von Mazlum Der und Hrant Dink, den Herausgeber der armenischen Zeitschrift "Agos" im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von Mazlum Der am 14. Dezember 2002 zum Thema "Globale Sicherheit, Terror und Menschenrechte, Multikultur, Minderheiten und Menschenrechte". Beide Redner sind nach § 159 TSG angeklagt. Das Verfahren wurde auf den 7. Juli vertagt. (Bia vom 28.04.2005)

Freispruch

Die 3. Kammer des Amtsgerichts Urfa hat den stellvertretenden Vorsitzenden von Mazlum Der, Sehmuz Ülek, und den Journalisten Hrant Dink vom Vorwurf der Beleidigung während einer Veranstaltung am 14.12.2002 freigesprochen. (Radikal vom 10.02.2006)

Journalist vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Gaziantep verurteilte den Journalisten Halil Eyüpoglu zu 3 Monaten und 3 Tagen Gefängnis wegen eines Artikels vom 14. April 2004 über den Premierminister Recep Tayyip Erdogan. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.431 YTL umgewandelt. Der Artikel war in der lokalen Zeitung "Zafer" erschienen. Zuvor war der Journalist schon zu einer Entschädigung an den Premierminister in Höhe von 3.000 YTL verurteilt worden. (Cumhuriyet vom 11.06.2005)

Journalisten vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul führte das Verfahren wegen Artikels in der Zeitschrift "Schreibt in Europa und in der Türkei" vom April 2002 weiter. Emin Karaca und Dogan Özgüden wird die Beleidigung der Armee zur Last gelegt. Der Staatsanwalt forderte eine Bestrafung von Emin Karaca nach dem Artikel 301/2 des neuen TSG, Freispruch für den Chefredakteur Mehmet Emin Sert und beantragte die Abtrennung des Verfahrens gegen Dogan Özgüden, der in Belgien lebt. (Bia vom 23.06.2005)

Urteil

Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul sprach am 13. September das Urteil im Verfahren gegen Emin Karaca, Dogan Özgüden und Mehmet Emin Sert im Zusammenhang mit Artikeln im April 2002 in der Zeitschrift "Sommer in Europa und der Türkei". Emin Karaca wurde wegen des Artikels "Was uns der 30. Jahrestag in Erinnerung bringt" (darin hatte er die Hinrichtungen an den Studentenführern Deniz Gezmis, Yusuf Aslan und Hüseyin Inan kritisiert) zu einer Strafe von 5 Monaten Haft nach Artikel 301/2 neues TStG (159 altes TStG). Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 900 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen Dogan Özgüden, der im Ausland lebt, wurde abgetrennt. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Mehmet Emin Sert wurde freigesprochen. (Zaman vom 15.09.2005)

Urteil gegen Emin Karaca aus formalen Gründen aufgehoben

Der Kassationshof hat die Verurteilung des Autors Emin Karaca, der sich in der Zeitschrift "Schreibt in der Türkei und Europa" zur Hinrichtung der Studentenführer Deniz Gezmis, Yusuf Aslan und Hüseyin Inan geäußert hatte, aus formalen Gründen aufgehoben. Der Artikel war im Jahre 2002 erschienen. Im September 2005 wurde Emin Karaca wegen Verunglimpfung der Armee (in den Worten, dass die Armee seit den 60er Jahren in Morde verstrickt sei) zu einer Haftstrafe von 5 Monaten verurteilt. Sie wurde in eine Geldstrafe von 900 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt. Der Kassationshof monierte, dass unter dem Urteil die Unterschrift des Schriftführers fehle. (Bia vom 24.05.2007)

Menschenrechtler und Journalist vor Gericht

Gegen Ridvan Kizgin, Vorsitzender des IHD in Bingöl, und gegen 3 Journalisten wurde ein Verfahren wegen einer Presseerklärung vom 24. September 2004 zu Waldbränden eröffnet. Ridvan Kizgin und Sami Tam, der Direktor der Nachrichtenagentur Dicle haben sich wegen "Anzeige einer nicht vorhandenen Straftat" (ehemals Artikel 283 TStG) und die Journalisten Serdar Altan und Birol Duru, die als Überschrift schrieben "Soldaten vernichten die Wälder", müssen sich wegen Beleidigung der Armee (ehemals Artikel 159 TStG) verantworten. Das Verfahren wird am 13. Juli vor dem Amtsgericht in Bingöl beginnen. (Özgür Gündem vom 26.06.2005)

Journalist Eresen Korkmaz vor Gericht

Gegen den Herausgeber und Chefredakteur der Lokalzeitung "Demokrat Iskenderun", Ersen Korkmaz wurde ein Verfahren wegen eines Artikels zum 1. Mai eröffnet. Er wurde wegen Staatsbeleidigung nach dem Artikel 301 des neuen TStG angeklagt. Das Verfahren beginnt am 22. Juli vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Iskenderun. (Bia vom 29.06.2005)

Verfahren gegen Anwalt und Journalisten

Am 11. Juli ging das Verfahren gegen den Anwalt Hüseyin Aygün und die Journalisten Irfan Ucar und Hasan Bayar (von Özgür Gündem) weiter, die im Zusammenhang mit der Beschwerde von Hüseyin Aygün, vom Kommandanten der Gendarmerie in Tunceli bedroht worden zu sein, wegen Beleidigung angeklagt worden waren. Es wurde beschlossen, das Verfahren mit einem anderen Verfahren, einer Pressekonferenz im IHD Elazig zum gleichen Thema, zusammenzulegen. Das Verfahren wird vor der 2. Kammer des Amtsgerichts in Elazig geführt. (Bia vom 13.07.2005)

Verleger Zarakolu angeklagt

Gegen Ragip Zarakolu, Besitzer des Verlages Belge, wurde Anklage wegen der Übersetzung des Buches "Erlebnisse eines armenischen Doktors – Das Izmir-Tagebuch von Garabet Haceryan" von Prof. Dr. Dora Sakayan erhoben. Die Anklage fußt auf Artikel 301 neues TStG (159 altes TStG). Das Verfahren wird am 21. September vor der 2. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul beginnen. (Bia vom 02.08.2005)

Hrant Dink verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul hat den Herausgeber der Zeitung "Agos", Hrant Dink zu einer Strafe von 6 Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren war unter § 159 altes TStG eröffnet worden. (Milliyet vom 07.10.2005)

Strafe gegen Dink bestätigt

Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofs hat die 6-monatige Haftstrafe gegen den Herausgeber der Zeitung "Agos", Hrant Dink, die die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul verhängt hatte, bestätigt. Damit stellte sich das Gericht gegen die Ansicht des Staatsanwaltes, der die Meinung vertreten hatte, dass die materiellen und ideellen Elemente der Straftat der Beleidigung (Artikel 159 altes TStG) nicht erfüllt seien. Hrant Dink war wegen Beleidigung des Türkentums verurteilt worden. Die Strafe war auf 5 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden, d.h. falls Herr Dink in den nächsten 5 Jahren nicht wegen eines gleich schweren Vergehens verurteilt wird, wird er nicht in Haft kommen. (Radikal vom 12.07.2006)

Begründung des Urteils gegen Hrant Dink

Die Kammerversammlung des Kassationshofs hat die Begründung des Urteils gegen den Herausgeber der Zeitschrift "Agos", Hrant Dink, bekannt gegeben. Darin wurde argumentiert, dass die Worte von Atatürk "Die Kraft, die du brauchst, ist in dem eigentlichen Blut deiner Adern vorhanden" vom Autor in einer Weise verändert wurden, die eine Entwürdigung des Türkentums bedeuten. Der Vorsitzende der Kammerversammlung, Osman Sirin, und das Mitglied Muvaffak Tatar wiederum legten in ihrer abweichenden Meinung klar, dass der Artikel von Dink ein typisches Beispiel für die Anwendung des Rechts auf Kritik darstelle. Sie argumentierten, dass das Gericht, das Dink zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilte, das Türkentum in einer rassistischen und nationalistischen Weise interpretierte. Die Kritiker bemängelten zudem, dass die Rechtssprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht berücksichtigt wurde. Das Urteil der Kammerversammlung war am 11. Juli ergangen. (Radikal vom 16.09.2006)

Journalist der Turkish Daily News verurteilt

Die 9. Kammer des Kassationsgerichtshofs hat die 20-monatige Haftstrafe gegen Burak Bekdil wegen Beleidigung der Justiz bestätigt. Am 27.08.2001 hatte er einen ironischen Artikel mit dem Titel "Die gesetzlich Unberührbaren" (Turkey's de jure untouchables) veröffentlicht und darin den Satz verwendet "Wenn ein durchschnittlicher Türke so naiv ist, den türkischen Gerichten und Richtern zu vertrauen, ein faires Verfahren zu haben, so ist die Wahrscheinlichkeit wohl eins zu einer Million". Die 2. Kammer des Landgerichts Ankara hatte ihn deswegen im Mai 2002 zu 20 Monaten Haft verurteilt und diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sollte Bekdil bis Juli 2007 in einer mindestens so erheblichen Sache verurteilt werden, dann wird er auch diese Strafe verbüßen müssen. (Bia vom 17.11.2005)

Journalisten vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul begann am 8. Dezember das Verfahren gegen den Journalisten Ertugrul Mavioglu und den Moderator Ali Kirca (ATV). In der Sendung "Platz der Politik" hatte Herr Mavioglu den Militärputsch vom 12. September kritisiert und zusätzlich den Richter Mehmet Orhan Karadeniz vom SSG Ankara beschuldigt, das Recht auf Verteidigung einzuschränken, indem er die Angeklagten des Saales verwies. Das Verfahren wurde durch Strafanzeige des Richters initiiert. In der Verhandlung sagte der Angeklagte, dass seine Worte keine Beleidigung enthielten. Die Sitzung wurde auf den 7. Februar vertagt. (Radikal-Bia (Netzwerk) vom 09.12.2005)

Verleger Fatih Tas verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul hat am 9. November den Verleger Fatih Tas (Verlag Aram) zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Es ging um das Buch "Man sagt, du seiest verschwunden", in dem das Schicksal des Nazim Babaoglu beschrieben wird. Nazim Babaoglu ging am 12. März 1994 nach Siverek, wurde entführt und danach blieb er "verschwunden". Als Grundlage der Verurteilung diente der Artikel 301 neues TStG (159 altes TStG), der die Beleidigung der Republik unter Strafe stellt. (Radikal vom 10.12.2005)

Journalisten vor Gericht

Die 2. Kammer des Amtsgericht Beyoglu hat am 14. Dezember in 2 Verfahren gegen die in Türkisch und Kurdisch erscheinende Wochenzeitschrift "Dema Nu" auf Strafe entschieden. Wie der Anwalt Erhan Aslaner mitteilte, ging es im 1. Verfahren um einen Artikel von Kemal Burkay vom 15.03.2002 mit der Überschrift "Es ist komisch, die Generäle anzuklagen". Hierfür wurde der ehemalige Chefredakteur Mehmet Aslan zu einer Strafe von 5 Monaten Haft nach Artikel 159 altes TStG verurteilt. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe von 900 YTL umgewandelt. Wegen eines Artikels mit der Überschrift "405 Soldaten vergewaltigten eine Frau. Wartet das Volk im Irak auf diese Soldaten?", der am 01.11.2003 veröffentlicht wurde, erhielt der jetzige Chefredakteur Aydogan Inal nach dem gleichen Artikel eine Strafe von 5 Monaten Haft, die in eine Geldstrafe von 1.350 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Bia vom 15.12.2005)

Aziz Özer verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul hat am 22. Dezember den Chefredakteur der Zeitschrift "Cagri" wegen je eines Artikels in den Ausgaben 71 und 72 zu einer Geldstafe von 9.000 YTL nach Artikel 301 neues TStG verurteilt. Unterdessen hat die gleiche Kammer den Leser der Zeitschrift, Erkan Akay, wegen eines Artikels in der 88. Ausgabe der Zeitschrift zu einem Jahr Haft nach Artikel 301 neues TStG verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil Erkan Akay keine Vorstrafe hat. (TIHV vom 23.12.2005)

3 Jahre Haft und 13.000 YTL Geldstrafe nach Artikel 301

Der an die Stelle des Artikel 159 altes TStG getretene Artikel 301 neues TStG (Beleidigung) hat bislang zur Anklage bzw. Verurteilung von 22 Journalisten und Schriftstellern geführt. Bislang wurden gegen 6 von ihnen Schuldsprüche gefällt. Gegen die Journalisten Emin Karaca und Hrant Dink, den Schriftsteller Zülküf Kisanak, den Verleger Fatih Tas, den Besitzer einer Zeitschrift und den Leser Erkan Akay wurde in 8 Verfahren auf insgesamt 12.900 YTL Geldstrafe entschieden. Davon wurden 900 YTL zur Bewährung ausgesetzt. Von den 3 Jahren Haftstrafe, die in diesen Verfahren erteilt wurden, wurden 1,5 Jahre Haft zur Bewährung ausgesetzt. (Bia vom 27.12.2005)

Verfahren aus 2006

Gewerkschafter Hanefi Bekmezci verurteilt

Das Amtsgericht in Tunceli hat den Gewerkschafter Hanefi Bekmezci zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten Haft verurteilt. Der Gewerkschafter hatte wegen einer Presseerklärung zur Ermordung des Taxifahrers Hasan Akdag am 14. September 2005 unter dem Vorwurf der Beleidigung (Artikel 301 TSG) vor Gericht gestanden. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 3.000 YTL umgewandelt. (Bia vom 16.02.2006)

Bianet, 25.12.2007 Freispruch für Gewerkschafter

Die 9. Kammer des Kassationshofes hob das Urteil des Amtsgerichtes Tunceli gegen den Gewerkschafter Mehmet Hanifi Bekmezci auf und forderte Freispruch. Bekmezci war wegen einer Erklärung, die er als Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (Egitim-Sen) am 14. Februar 2006 gehalten hatte, wegen Beleidigung der Sicherheitskräfte nach Artikel 301 zu 5 Monaten Haft verurteilt worden.

Aziz Özer geht zum 5. Mal in Revision

Aziz Özer, der Chefredakteur der Zeitschriften "Aufruf" (für eine neue Welt) und "Güney", wird zum 5. Mal wegen eines Artikels vom Februar 2001 in Revision gehen. In einer Sondernummer von "Aufruf" hat auch gestern die 2. Kammer des Landgerichts Bakirköy einen Verstoß nach Artikel 301 neues TSG (159 altes TSG) gesehen und dem Journalisten eine Geldstrafe von 720 YTL auferlegt. Dagegen hat der Anwalt Özcan Kilic Revision eingelegt.

Aziz Özer wurde im Dezember 2005 wegen verschiedener anderer Artikel zu einem Jahr Haft und Geldstrafen verurteilt, die sich inzwischen auf fast 30.000 YTL belaufen. Falls der Angeklagte die Geldstrafen nicht zahlt, wird er für je 100 YTL einen Tag in Haft verbringen müssen. (Bia vom 10.03.2006)

Eren Keskin verurteilt

Die 3. Kammer des Amtsgerichts Kartal hat die Vorsitzende des IHD Istanbul zu einer Haftstrafe von 10 Monaten nach Artikel 301 neues TStG verurteilt. Das Urteil wurde wegen einer Rede auf einer Veranstaltung der Union alewitischer Frauen in Köln am 16. März 2002 verhängt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. (Radikal vom 16.03.2006)

Politiker Sabri Ejder Özic verurteilt

Die 5. Kammer des Amtsgerichts Adana hat Sabri Ejder Özic, Funktionär der ÖDP, wegen einer Rede im Radiosender Dünya (Adana) zu einer Strafe von 6 Monaten Haft nach Artikel 301 TStG verurteilt. In der Rede vom 23. Februar 2003 soll das Parlament beleidigt worden sein. Im Januar 2004 war Özic wegen dieser Rede nach Artikel 159 altes TStG zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der Kassationsgerichtshof hatte das Urteil im Jahre 2005 aufgehoben. (Bia vom 21.04.2006)

Autor Mustafa Balbal verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Beyoglu hat Mustafa Balbal (von der Tageszeitung Cumhuriyet) zu einer Haftstrafe von 10 Monaten wegen seines Buches "Blutblumen eines gefangenen Generals am Ararat" verurteilt. In dem Buch soll sowohl die Republik als auch die Armee beleidigt worden sein. Die Strafe wurde nach den Absätzen 1 und 2 des Artikels 301 neues TStG verhängt. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe von 1.800 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt. Der Verleger Ahmet Zeki Okcuoglu (Verlag Doz) wurde freigesprochen. (Radikal vom 09.06.2006)

Noam Chomsky angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Istanbul hat Noam Chomsky und Edward S. Herman wegen ihres Buches “Manufacturing Consent. The Political Economy of the Mass Media (1988)” angeklagt. Mit ihnen sind der Besitzer des Verlages Aram und die Herausgeber Amer Faruk Kurhan und Lütfi Taylan Tosun wegen Beleidigung des Türkentums, der Republik und des Parlaments (Artikel 301 TStG) und Aufstachelung zum Rassenhass (Artikel 216 TStG) angeklagt. (Radikal vom 05.07.2006)

Chomsky und Herman freigesprochen

Die Autoren Noam Chomsky und Edward S. Herman wurden in dem Verfahren wegen der Übersetzung ihres Buches "Manufacturing Consent" (Gegen öffentliche Konsensfabrikation) von der 2. Kammer des Amtsgerichts Istanbul freigesprochen. Mit ihnen war der Besitzer des Verlages Aram, Fatih Tas, der Lektor Ömer Faruk Kurhan und der Übersetzer Ender Abadogu angeklagt. Die Anklage war unter den Artikeln 216 und 301 des neuen TStG erhoben worden. (Radikal vom 21.12.2006)

Bürgermeister Emin Sari vor Gericht

Der stellvertretende Bürgermeister von Semdinli, Emin Sari, wird sich vor einem Amtsgericht wegen eines Telefonats mit Roj TV verantworten müssen. Er hatte nach der Verhandlung gegen den Unteroffizier Tanju Cavur am 20. Januar einen Kommentar abgeben wollen, aber schon nach den Worten “Wenn das Verfahren unabhängig in Angriff genommen worden wäre, hätte heute Tanju Cavus...” war die Telefonleitung unterbrochen worden. Die Anklage fordert eine Bestrafung nach Artikel 301 TStG (Beleidigung). (Özgür Gündem vom 29.08.2006)

Journalist Abdurrahman Dilipak vor Gericht

Vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar (Istanbul) ging ein Verfahren gegen den Journalisten Abdurrahman Dilipak weiter. Er ist wegen zwei Artikeln in der Zeitung Akit und einem Artikel in der Zeitschrift Cuma wegen Beleidigung der Autoritäten und Aufwiegeln zum Rassenhass angeklagt. Das Verfahren wurde auf den 27. Februar 2007 vertagt. (BIA vom 15.09.2006)

Erol Özkoray verurteilt

Der Herausgeber der Zeitschrift "Idea Politika", Erol Özkoray wurde Anfang November von der 2. Kammer des Landgerichts Istanbul zu einer Geldstrafe von 2.200 YTL verurteilt. Die Strafe wurde nach Artikel 159 altes TStG für die Artikel "Pleite der Türkei" und "Oligarchisches Quadrat" verhängt. (Bia vom 21.11.2006)

Politiker Atilla Kaya angeklagt

Vor der 2. Kammer des Amtsgerichts Beyoglu musste sich Atilla Kaya, Vorsitzender der SDP wegen eines Artikels in der Tageszeitung Özgür Gündem unter verschiedenen Vorwürfen verantworten. Mit ihm angeklagt sind Chefredakteur Hasan Bayar, Journalist Dogan Iyice und der Besitzer der Zeitung, Ali Gürbüz. In dem Artikel hatte Atilla Kaya eine Untersuchung des Vorwurfs gefordert, dass bei der Tötung von 14 Militanten der PKK in der Provinz Mus chemische Waffen eingesetzt wurden. Der Hauptvorwurf lautet auf Erniedrigung der Armee (Artikel 301). Die Anklage führt aber auch den Vorwurf von Rassenhass (Artikel 216) und Propaganda für eine terroristische Organisation (Artikel 7 des ATG) auf. Das Gericht vertagte sich auf den 7. März, um dann zu verkünden, ob es sich für alle Straftatbestände für zuständig hält. (Bia vom 30.11.2006)

Dilipak freigesprochen

Der Journalist und Schriftsteller Abdurrahman Dilipak wurde im Zusammenhang mit dem Artikel "An welcher Stelle des 28. Februar sind wir?", der im Jahre 2001 in der Zeitschrift Cuma erschienen war, freigesprochen. Ihm waren die Worte "das wahre Gesicht der Paschas kam zum Vorschein" als Beleidigung der Streitkräfte ausgelegt worden. Das Verfahren hatte vor dem Landgericht Bakirköy begonnen und war an der 2. Kammer des Amtsgerichts Bagcilar fortgeführt worden. (Bia vom 21.12.2006)

Menschenrechtler verurteilt

Die 1. Kammer des Amtsgerichts Bingöl hat die Funktionäre des Menschenrechtsvereins IHD, Kiraz Bicici und Ridvan Kizgin eines Vergehens nach Artikel 301 neues TStG für schuldig befunden. Die verhängten Freiheitsstrafen von 6 Monaten wurden in Geldstrafen umgewandelt. Es ging um eine Pressemitteilung vom 24.07.2003 zu Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht befand, dass die Sicherheitskräfte ohne konkrete Beweise beleidigt worden seien. Von der Zweigstelle Bingöl des IHD wurde im letzten Oktober ein Bericht herausgegeben, der seit 2001 209 Ermittlungen und 51 Verfahren gegen die Filiale auflistete. Im gleichen Zeitraum hatte die Zweigstelle von 2.354 Verletzungen der Menschenrechte berichtet, wobei es nur in einem Fall zu einem Verfahren gegen Staatsbedienstete gekommen war. (Bia vom 21.12.2006)

Verfahren aus 2007

Verurteilung eines Rechtsanwaltes in Mersin

Am 27. März beendete das Friedensgericht Nr. 2 das Verfahren gegen Rechtsanwalt Ali Bozan, ehemaliger Vorsitzender der DTP in Mersin und ehemaliger Generalsekretär der Zweigstelle des IHD in Mersin, das gegen ihn eingeleitet worden war im Zusammenhang mit einer Presseerklärung von ihm über die Tötung von Ümit Gönültas bei einer Demonstration am 15. Februar 2005 in Mersin und Murat Demir am 22. November 2005. Das Gericht verurteilte Ali Bozan wegen "Beleidigung der Justiz und der Sicherheitskräfte" nach Artikel 301 TStG zu 6 Monaten Haft. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 3.600 YTL umgewandelt. (Güncel, 30.03.2007)

Radikal, 12.04.2007

Verfahren gegen Anwalt

Gegen Muharrem Sahin, Mitglied der Anwaltskammer Diyarbakir, wurde im Zusammenhang mit einer Äußerung von ihm in ROJ-TV über 9 PKK-Militante, die nach einer Kampfhandlung in einem Massengrab beerdigt worden waren, ein Gerichtsverfahren eröffnet. Die Anklage fordert eine Bestrafung von Sahin nach Artikel 301.

Hürriyet, 19.04.2007

Gerichtsverfahren nach Artikel 301

Gegen Oktay Avcu wurde ein Gerichtsverfahren nach Artikel 301 TStGB eingeleitet wegen eines Flugblattes, in dem gegen die Aufnahmeprüfungen für die Universität protestiert wurde. Der Titel des Flugblattes war "Verhinderung von Bildung ist Verrat gegenüber dem Land". Das Gerichtsverfahren wird an der 5. Kammer des Amtsgerichts in Mersin durchgeführt.

TIHV vom 26.04.07

Angeklagter Journalist

Der Prozess gemäß § 301 TStG, der gegen den Chefredakteur der Zeitschrift „Idea Politika“, Erol Özkoray, wegen der Artikel „Wozu dient die Armee?“ und „Die Taliban – neue Barbaren mit Achselklappen“ aus dem Jahr 2001 eröffnet worden war, kam am 25. April zum Abschluss. Das 2. Landgericht in Sisli beschloss, den Prozess wegen Verjährung einzustellen.

Gündem vom 03.05.07

Angeklagter DTP-Funktionär

Der Prozess gegen den ehemaligen DEP-Abgeordneten und jetzigen DTP-Kreisvorsitzenden von Kars, Mahmut Alinak, wegen eines Interviews am 19. Januar 2006 mit der Zeitung „Ülkede Özgür Gündem“, wurde am 2. Mai beendet. Das 2. Landgericht Beyoglu verurteilte Alinak aufgrund von "Beleidigung der türkischen Streitkräfte" gemäß § 301, Absatz 2 TStG zu sechs Monaten Haftstrafe. Die Strafe wurde in eine Geldstrafe von 3000 YTL umgewandelt.

Radikal vom 04.05.2007

Verfahren gegen Staatsanwalt

Der Staatsanwalt in Ankara eröffnete gegen den ehemaligen Staatsanwalt Mustafa Turhan ein Gerichtsverfahren nach Artikel 301 TStGB. Turhan war von der Höchsten Kommission der Richter und Staatsanwälte auf Dauer von seinem Beruf ausgeschlossen worden, nachdem er versucht hatte, eine Waffe zu tragen, die im Depot des Gerichtes liegen sollte, und er war zu 4 Jahren Haft verurteilt worden. Dieses weitere Verfahren soll gegen ihn eingeleitet worden sein, weil er während des Gerichtsverfahren sagte, er habe nie Vertrauen in die türkische Gerichtsbarkeit gehabt.

Milliyet vom 07.05.2007

Verurteilung des DTP-Vorsitzenden von Kars

Am 4. Mai beendete das Amtsgericht in Ardahan das Verfahren gegen Mahmut Alinak, den DTP-Vorsitzenden von Kars, das wegen einer Rede von ihm bei der Eröffnung des DTP-Büros in Ardahan eingeleitet worden war. Das Gericht verurteilte Alinak nach Artikel 301 TStGB zu 10 Monaten Haft. Berichten zufolge wurde Alinak angeklagt wegen der Wortwahl, die er in seiner Rede benutzte. Er hatte betont, dass die Person, die den Anschlag in Semdinli organisiert hatte, ein Mitglied der Konterguerilla sei, "wir in einem Land der Konterguerilla leben", der ganze Generalstab, die Staatspräsidentschaft und das Parlament sich an der Konterguerilla orientierten und der Attentäter vom Staat geschützt würde.

Milliyet vom 23.05.2007

Journalist angeklagt

Die Staatsanwaltschaft in Bakirköy (Istanbul) hat den Journalisten Ahmet Şık zusammen mit Lale Sarıibrahimoğlu, mit der er ein Interview führte, das in der Zeitschrift "Nokta" unter dem Titel "Das Militärmuss sich aus der inneren Sicherheit heraushalten" erschien, angeklagt, gegen Artikel 301 TStG verstoßen zu haben.

TIHV, 19.06.2007

Gerichtsverfahren gegen Ismail Besikci und zwei Journalisten

Am 18. Juni wurde an der 12. Kammer des Amtsgerichts in Istanbul-Bakirköy das Gerichtsverfahren gegen den Soziologen Ismail Besikci und die Vertreter der Zeitschrift "Esmer", Ferzende Kaya und Mehmet Ali Izmir eröffnet. Der Generalstab hatte am 19. Januar vertraulich gegen sie Klage erhoben wegen dem Artikel “Konusmadik, Bastirdik” ("Wir haben nicht gesprochen, wir wurden unterdrückt") von Ismail Besikci und dem Artikel "Hayalet" (Phantom") von Ahmet Kahraman, die im Dezember 2005 in der Zeitschrift veröffentlicht worden waren. Das Gericht beschloss, den Staatsanwalt in Istanbul zu fragen, ob die oben genannte Ausgabe der Zeitschrift dem Staatsanwalt zugeschickt wurde. Das Verfahren wurde auf den 10. Dezember vertagt. Die Anklage fordert eine Bestrafung von Besikci nach Artikel 216 TStGB (Volksverhetzung) und von Izmir und Kaya nach Artikel 301 TStGB.

Gündem, 11.07.2007

Eren Keskin erneut zu Haftstrafe verurteilt

Rechtsanwältin Eren Keskin wurde vom Amtsgericht Cerkezköy (Istanbul) zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Verfahren gegen sie war eingeleitet worden, weil sie in einer Rede am 20. Februar 2005 bei einer Veranstaltung des DEHAP-Kreisverbandes gesagt hat “Die Türkei hat eine schmutzige Geschichte” und den Begriff "Kurdistan" benutzt hatte.

Radikal, 17.07.2007

Freispruch für Repräsentanten von NGOs

Am 16. Juli beendete die 1. Kammer des Friedensgerichtes in Sanliurfa das Verfahren gegen 8 Vertreter von NGOs, das wegen einer Erklärung gegen eine am 27. April vom Generalstab auf der Web-Seite der Armee veröffentlichten Deklaration eingeleitet worden war. Das Gericht sprach die Angeklagten – den Vorsitzenden der Zweigstelle von Mazlum-Der in Sanliurfa, Mustafa Arisüt, den Vorsitzenden von Ruha-Der, M. Salih Samak, den Vertreter von TMMOB in Sanliurfa, Atilla Yazar, den Vorsitzenden der Lehrergewerkschaft Egitim-Sen in Sanliurfa, Ibrahim Ayhan, die Vorsitzende der Zweigstelle des IHD in Sanliurfa, Gülay Koca Öztürk, den Vorsitzenden der Juristenvereinigung in Sanliurfa, Ömer Avci, den Vertreter der Gewerkschaft Genel-Is in Sanliurfa, Sadik Demir und den Vorsitzenden der Zweigstelle von Memur-Sen in Sanliurfa, Ahmet Kaytan, mit der Begründung frei, dass die Erklärung sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung halte und keine strafbaren Elemente aufweise. Die Anklage hatte eine Bestrafung der Angeklagten nach Artikel 301 TStGB wegen „Beleidigung der Armee“ gefordert.

ANF, 05.09.2007

Verfahren gegen Journalisten nach Artikel 267

Der Republikanische Staatsanwalt in Diyarbakir leitete gegen Hikmet Erden, Korrespondent der Dicle Nachrichtenagentur, wegen Nachrichten von ihm vor den Wahlen im Juli ein Gerichtsverfahren ein. Erden hatte geschrieben, dass die Soldaten Dorfbewohner zwangen, nicht die DTP zu wählen. Die Anklage fordert, dass Erden wegen “Verleumdung durch das Mittel von Massenmedien” nach Artikel 267 des Pressegesetzes zu einer Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren verurteilt wird. Das Gerichtsverfahren wird an der 2. Kammer des Amtsgerichtes Diyarbakir durchgeführt werden.

Birgün, 14.09.2007

Freispruch für Kaboglu und Oran aufgehoben

Die 8. Kammer des Kassationshofs hat den Freispruch für Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu, ehemaliger Vorsitzender ds Beratungsrats für Menschenrechte und Prof. Dr. Baskın Oran, der einen Unterausschuss leitete, im Zusammenhang mit dem Bericht zu Minderheiten und Kulturelle Rechte aufgehoben. Der Bericht war im Oktober 2004 veröffentlicht worden und hatte zu einem Verfahren vor der 28. Kammer des Amtsgerichts Ankara geführt. Am 10. Mai 2006 entschied das Gericht, dass die Angeklagten vom Vorwurf der Aufstachelung zum Rassenhass (Artikel 216 TSG) freizusprechen seien und ein Verfahren nach Artikel 301 TSG (Verunglimpfung von Staatsautoritäten) der Genehmigung durch das Justizministerium bedürfe und eingestellt werde, weil eine Genehmigung nicht vorliege. Das beanstandete die 8. Kammer des Kassationshofs, da nicht ordentlich geprüft sei, ob eine Genehmigung zwingende Voraussetzung sei. Die 8. Kammer vertrat zudem die Meinung, dass durch die Unterscheidung zwischen über- und untergeordneter Identität absichtlich die Grenze zur Freiheit von Kritik und Meinungsäußerung überschritten worden sei. Der Inhalt des Berichts sei geeignet, gefährliche Dimensionen für die Gesellschaft herauf zu beschwören und daher sei eine Bestrafung nach Artikel 216 TSG erforderlich.

Atilim.org, 19.09.07

Journalist verurteilt

Das Verfahren gemäss §301 TStG gegen den Chefredakteur der auf Türkisch und Kurdisch erscheinenden Monatszeitschrift „Nu Azadi“, Ahmet Yaman, wegen des Artikels "Qibrixoglu und seine Waffenfreunde, haben Sie es nicht verstanden, wir wollen es Ihnen erklären", der im Jahr 2005 in der Zeitschrift veröffentlicht worden war, wurde am 19. September abgeschlossen. Die 2. Kammer des Amtsgerichts Fatih verurteilte Yaman wegen "Beleidigung der militärischen Organisationen des Staates" zu 5 Monaten Gefängnisstrafe. Die Strafe wurde danach in eine Geldstrafe von 3000 YTL umgewandelt.

Gündem, 27.09.2007

Journalist verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichtes Beyoglu (Istanbul) verurteilte Umur Hozatli zu 5 Monaten Haftstrafe wegen eines Artikels in der Zeitung Ülkede Özgür Gündem mit dem Titel "Störende Leute". Das Urteil wurde nach Artikel 301 TStG verhängt, da die Polizei beleidigt worden sei.

Radikal, 12.10.2007

Journalisten von AGOS verurteilt

Die 2. Kammer des Amtsgerichts Sisli (Istanbul) verurteilte Arat Dink, den Chefredakteur der Zeitschrift AGOS und den Herausgeber Sarkis Seropyan wegen eines Interviews, das der Vater von Arat Dink, Hrant Dink, der im Januar 2007 ermordet wurde, am 14. Juni der Nachrichtenagentur Reuters gegeben hatte, nach Artikel 301 TStG zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Da die Angeklagten sich bisher nicht strafbar gemacht hatten, wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

ntvmsnbc.com, 03.11.2007

Oberste Staatsanwaltschaft fordert Freispruch

Die Oberste Staatsanwaltschaft des Kassationshofes legte Widerspruch gegen das Urteil der 8. Kammer des Kassationshofes im Verfahren gegen Ibrahim Kaboglu and Baskin Oran ein und forderte ihren Freispruch.

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