Prozesse wegen Folter mit Todesfolge

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Um die Jahreswende 1985/86 waren umfangreiche Meldungen in der türkischen Presse zu Prozessen gegen Folterer erschienen (u.a. das Geständnis des Folterpolizisten Sedat Canver in 'Nokta'). Eine zusätzliche Quelle ist aber auch das Buch "Tausend Menschen" von Erbil Tusalp, das mit seiner 2. Auflage im Dezember 1985 im Verlag Tekin erschienen ist. Bezüge hierauf werden mit "das Buch von E.T." wiedergegeben (eine Seite mit Details in Türkisch). Die Prozesse werden hier in zeitlicher Abfolge der Todesfälle aufgeführt.

Vor dem Putsch

Es gab eine Reihe von Todesfällen unter Folter schon vor dem Militärputsch vom 12. September 1980.

1. Hüseyin Karakaş in Ankara am 26.12.1979

Erste Meldung: 16.09.1983; 3 Angeklagte
Wegen Herbeiführung des Todes durch Folter an dem Studenten Hüseyin KARAKAS (Karakus) sind drei Polizisten zu je drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Militärgericht Nr. 2 in Ankara hat diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Zu dem Namen des Folteropfers erscheinen zwei Informationen in der Antwort der türkischen Botschaft vom September 1982. Eine Person dieses Namens sei in Iskenderun bei einem Feuergefecht getötet worden und eine Person namens Hüseyin Karakus befinde sich in der Haftanstalt von Erzincan.

2. Oruç Korkmaz in Kars am 10.01.1980

Erste Meldung: 10.06.1983
Wegen des Foltertodes von Oruc KORKMAZ im Januar 1980 in Kars werden 4 Beamte zu Strafen von 7 Jahren verurteilt. Am 17.09.85 wird über eine parlamentarische Anfrage berichtet, warum K. Kartal immer noch im Dienst ist.

3. Yaşar Gündoğdu in Ankara am 18.04.1980

Erste Meldung: 10.04.1982
Wegen des Foltertodes von Yasar GÜNDOGDU sind 11 Polizisten mit einer Strafforderung von 13 Jahren angeklagt. Am 09.12. 83 ist zu lesen, daß 11 Angeklagte freigesprochen worden sind.

4-6. Ali Olcay, Mustafa Olcay, Mehmet Kodak in Adana am 10.07.1980

Erste Meldung: 03.04.1982
Drei Soldaten und ein Arzt sind angeklagt, drei Landarbeiter in Adana zu Tode gefoltert zu haben, weil sie bei ihnen Gold vermuteten. Die Angeklagten erhalten eine Strafe von je 36 Jahren Zuchthaus. Der Oberfeldwebel Ürkmen erhält wegen Beteiligung eine Strafe von 1 Jahr. Vor dem Kassationsgerichtshof wird angeordnet, die Angeklagten unterschiedlich zu verurteilen, weil sie unterschiedliche Verantwortung tragen. Am 19.07.84 ist zu lesen, daß der Hauptmann Güner eine Strafe von 25 Jahren und 20 Monaten erhalten hat, G. Gündogdu und N. Z. Akkan erhalten eine Strafe von 32 Jahren.

September - Dezember 1980

Es gab etliche Foltertode sofort nach dem Putsch vom 12. September 1980

7. Zeynel Abidin Ceylan in Ankara am 24.09.1980

Erste Meldung 08.10.1980; vermutliche Organisation: Dev-Yol.
Mustafa Haskırış ist wegen des Foltertodes von Zeynel Abidin CEYLAN angeklagt. Zu dem Angeklagten sagt E. T. in seinem Buch: "Haskiris war aus dem Dienst entlassen worden, weil er bewaffneten rechten Militanten geholfen haben soll (17.10.79), beim Wechsel der Regierung aber wieder eingestellt worden; und zwar bei der politischen Polizei. Auch nahe Verwandte von ihm haben mit der militanten Rechten zu tun.
Das wichtigste aber ist, daß sein Name auch in der Anklageschrift gegen die MHP auftaucht. Dort wird vorgetragen, daß Haskiris einige MHP'ler, die des Mordes verdächtigt werden, versteckt hat." (5. 178) Der als Dev-Yol Angehörige verdächtigte Gefangene Z.A.Ceylan war am 24.09.80 verstorben. In seinem Plädoyer fordert der Militärstaatsanwalt eine Haftstrafe von 12 Jahren (09.04.81). Am drittletzten Verhandlungstag (22.09.81) wird der Angeklagte aus der Haft entlassen. E.T. vermerkt hierzu, daß in dem Verfahren der Richter am Ende der Sitzung mit lauter Stimme rief: "Was immer man mit Haftentlassenen macht, das wird man auch mit ihm machen. Mustafa Haskiris ist aus der Haft entlassen worden, man will, daß wir ihn vorzeitig freilassen." (S. 177). Am 26.11.81 wird Haskiris zu einer Strafe von 14 Jahren verurteilt. Vermutungen, daß Haskiris sich im Ausland aufhält, werden später widerlegt. Haskiris wird am 01.12.85 verhaftet, nachdem seine Kumpanen bei einem Raub (nach Darstellung der Angeklagten könnte es sich auch um Bestechungsgeld handeln) verhaftet worden waren. Demnach hat sich der Folterkommissar über 4 Jahre ungeschoren mit seinen eigenen Papieren im Land bewegt.

8. Şadan Gazeteci in Izmit am 26.09.1980

Erste Meldung: 25.01.1981
Vor dem zivilen Strafgericht werden zunächst 7, dann 15 Personen wegen des Foltertodes von Sadan GAZETECI angeklagt. Nach der Meldung vom 27.01.81 haben die Verteidiger der Angeklagten ein Geständnis des Verstorbenen an seine Mitgefangenen übergeben. Das Gericht verhängt am 15.06.84 die bisher empfindlichste Strafe. Lebenslänglich für den Gefängnisdirektor, der ursprünglich wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war. Die Wärter, die seine Befehle ausführten, Ali Sen und Ali Yurda erhielten 17 Jahre, Ahmet Yilmaz 2 Jahre, 8 Monate und Mehmet Yagci und Mehmet Aydogan erhielten je 20 Monate Haftstrafe. Über eine Revision liegen bisher keine Meldungen vor.

9. Hasan Asker Özmen in Ankara am 07.10.1980

Erste Meldung: 18.10.1980; vermutliche Organisation: TDKP
Wegen es Foltertodes werden Enver Göktürk, Niyazi Porç und Serdar Kerem angeklagt. Am 17.01.1981 werden sie zu 1 Jahr Haft verurteilt, aber freigelassen. Sie verbleiben sie im Dienst. Auf einer Pressekonferenz am 26.06.82 geht Ministerpräsident Ulusu auf diese Frage nicht ein (E.T. S. 173). Dieses Verfahren ist das bisher einzige, daß eine Entschädigung nach sich gezogen hat. Das Verwaltungsgericht verurteilt das Innenministerium zu einer Zahlung von 592.000 türkischen Pfund an die Eltern. In dem Schriftwechsel zu diesem Verfahren um "Schmerzensgeld" schreibt das Innenministerium folgenden Satz an das Gericht: "Hasan Asker Özmen wurde am 2.10.1980 in seiner Wohnung gefaßt, als er periodische Aktivitäten entfaltete. Am gleichen Tag wurde er in Polizeihaft genommen. Während er dort seine Aktivitäten fortsetzte, ist er am 5.10.80 verstorben." (E.T., S. 175). Hiermit wird suggeriert, daß seine Aktivitäten für "Halkin Kurtulusu" zu seinem Tod geführt haben.

10. Ahmet Karlangaç in Istanbul am 12.10.1980

Erste Meldung: 25.01.1981
Die Meldung spricht davon, daß ein Verfahren wegen des Foltertodes von Ahmet KARLANGAC am 02.12.80 eröffnet wurde. Aus einer Stellungnahme der türkischen Botschaft in Bonn vom September 1982 geht hervor, daß die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Es folgen aber keine weitere Meldungen.

11. Ekrem Ekşi in Istanbul am 13.10.1980

Erste Meldung: 27.04.1984; 2 Angeklagte
Wegen Folter mit Todesfolge an Ekrem EKSI werden die Angeklagten zu Haftstrafen von je 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Die Angeklagten waren nicht in Untersuchungshaft.

12. İlhan Erdost in Ankara am 07.11.1980

Erste Meldung: 25.01.1981; 6 Angeklagte
Der Foltertod von Ilhan ERDOST am 07.11.1980 im Militärgefängnis Mamak ging durch die Weltpresse, da es sich hier um einen bekannten Verleger handelt. Am 28.10.83 ergeht das Urteil in der ersten Instanz. Bis auf K. Caglar (8 Jahre) und Engin Soganci (2 Monate und 20 Tage) erhalten alle Angeklagte eine Strafe von 10 Jahren und 8 Monaten. Die Strafe von S. Bag wird in der 2. Revision am 17.05.84 bestätigt, es erfolgt dann aber ein neuer Prozeß. Bei seiner 3. Verurteilung am 13.09.85 erhält S. Bag erneut das gleiche Strafmaß. Wiederum wird die Strafe durch den Kassationsgerichtshof verworfen (17.01.86). Selbst dieses Verfahren ist voller Zweifel geblieben. E.T. beruft sich auf den Bruder von Ilhan Erdost, Muzaffer, wenn er sagt: "Der Wärter Ismail Yavas hat vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt. Dies hat er mir nach dem Prozeß gesagt. Die Folterverdächtigen wurden in den Block F in Mamak gesteckt, obwohl sie als "Schwerverbrecher" in den Block A gehört hätten. Dort haben sie 9 Verteidigungszeugen benannt." (E.T., S .154 f) Der Gefängnisdirektor, der vor Gericht sagte, er habe den Befehl zum Schlagen (aber nicht zum Töten) gegeben, ging in diesem Verfahren "leer" aus.

13. İbrahim Eski in Ankara am 11.11.1980

Erste Meldung: 31.03.1981; vermutliche Organisation: TDKP, 12 Angeklagte
Der Foltertod des als TDKP Angehörigen beschuldigten Ibrahim ESKI am 09.11.80 führt zu einem Prozeß nach dem § 245 TSG. Eine Inhaftierung der Angeklagten wird abgelehnt. Erster Freispruch am 24.01.82. Aufgehoben am 22.08.82. Erneuter Freispruch am 01.12.83. Dabei machen die Zeugen widersprüchliche Angaben. Erneute Revision am 09.04.84. Am 16.07.84 wird zum dritten Mal ein Freispruch verkündet. Trotzdem wird am 25.10.84 noch einmal ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Schließlich beschließt die Kammerversammlung des militärischen Kassationsgerichtshofes am 15.01.85 die Freisprüche zu bestätigen. Damit dürfte das Urteil endgültig sein.

14. Cafer Dağdoğan in Adana am 12.11.1980

Erste Meldung: 23.03.1981; 8 Angeklagte
Der Foltertod von Cafer DAGDOGAN führt zu einer Anklage nach den §§ 243/2 und 425 TSG. Das in der Presse nur dürftig wiedergegebenen Verfahren wird im Buch von E.T. ausführlicher geschildert, da der Vater sich hier besonders eingesetzt hat. Cafer D. war am 16.12.80 auf dem Friedhof für Personen ohne Angehörige verscharrt worden. Dem Vater war keine Mitteilung gemacht worden. Am 13.03.81 wird die Anklageschrift erstellt. Das Verfahren muß in der 1. Instanz sehr schnell zu Ende geführt worden sein, denn schon am 08.05.83 wird gemeldet, daß die Freisprüche aufgehoben wurden. Am 25.01.84 endet das Verfahren dann aber endgültig mit einem Freispruch. An dem Verfahren sind ebenfalls die Widersprüche sehr auffällig. So hat ein Teil der Angeklagten behauptet, der Gefangene habe sich mit gefesselten Händen in den freien Raum neben der Treppe geworfen. Die Ortsbesichtigung aber ergab, daß es, gar keinen freien Raum gibt. Des weiteren hätte der Gefangene aus dem Fenster des 4. Stocks springen können, da dort keine Gitter sind. Zudem ist unerklärlich, wie ihm ein derart seltsamer Selbstmord inmitten von 8 Polizisten gelingen konnte. Schließlich hat man den Gefangenen nach seiner Verletzung nicht ins Krankenhaus, sondern wieder in die Räume des Verhörs, in den 4. Stock gebracht (E.T. Seite 156ff).
Auf Antrag der Angeklagten wurde ein Publikationsverbot über den Prozeß verhängt, die Angeklagten wurden als Zeugen vernommen, bzw. sogar als Sachverständige. Der Bruder Mehmet und der Vater wurden im Laufe es Verfahrens festgenommen. Der vorsitzende Richter hatte den Freispruch in der 1. Instanz nicht unterzeichnet. Er wurde in der Revisionsverhandlung ausgewechselt.

15. Hasan Kılıç in Elazığ am 30.12.1980

Erste Meldung: 09.01.1982; 6 Angeklagte Wegen des Foltertodes von Hasan KILIC im Januar 1981 geht hier der Prozeß zu Ende. A. Malkoc und N. Kaynar erhalten Haftstrafen von 2 Jahren, 9 Monaten und 10 Tagen. In der Revision am 09.08.82 werden die Freisprüche bestätigt und die Haftstrafen aufgelöst. Über eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird in der Presse nicht berichtet. E. T. berichtet, daß die Angehörigen parallel zu dem Fall von Hasan Asker Özmen ebenfalls einen Antrag auf Entschädigung gestellt haben (E.T., S. 189).

1981

16. Vakkas Devamlı in Pazarcık am 28.04.1981

Erste Meldung: 29.01.1986, 5 Angeklagte
Durch eine parlamentarische Anfrage wird dieses Verfahren bekannt. Es soll nach den Informationen des SHP-Abgeordneten Ali Ihsan Engin zu Haftstrafen von 4 Jahren, 5 Monaten und 10 Tagen geführt haben. Nachdem auch der militärische Kassationsgerichtshof die Strafen bestätigt hat, seien die Angeklagten untergetaucht. Die Polizisten werden für den Foltertod an Vakkas DEVAMLI verantwortlich gemacht.

17. Ensar Karahan in Artvin im Juni 1981

Erste Meldung: 29.11.1984
Wegen des Foltertodes von Ensar KARAHAN auf der Gendarmeriestation von Artvin werden 8 Angeklagte zu Strafen von je 5 Jahren und Monaten Haft verurteilt. 2 Angeklagte werden freigesprochen.

18. Ataman İnce in Istanbul am 25.10.1981

Erste Meldung: 22.06.1982; vermeintliche Organisation: TİKB; 8 Angeklagte
Unter dem Vorwurf, Ataman INCE zu Tode gefoltert zu haben, wird gegen die Angeklagten eine Strafe von je 15 Jahren gefordert. Sie werden aber nicht inhaftiert. A. Ince war am 16.10.81 verhaftet worden und am 25.10.81 verstorben. Am 05.09. 83 werden die Angeklagten vom Militärgericht Nr. 1 in Istanbul freigesprochen. In der Revision wird das Urteil verworfen. Der neue Prozeß beginnt am 04.10.84. Am 27.02.1986 ist zu lesen, daß nun 6 der Angeklagten zu Freiheitsstrafen von je 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden sind. Die Wärter A. Erkmen und S. Tutar wurden mangels Beweisen freigesprochen.

19. Ali Sarıbal in Diyarbakır am 13.11.1981

Erste Meldung: 14.02.1986; 8 Angeklagte
Die Armeeangehörigen waren mit der Aufsicht der Gefangenen im Militärgefängnis betraut. Dort haben sie den Partizan-Angehörigen Ali SARIBAL derart geschlagen, daß er verstarb (13.11.81). Am 03.08.82 wurde die Anklageschrift erstellt und am 04.01.84 erging das Urteil, das einstimmig auf 6 Jahre und 8 Monate Haft lautete. Die Strafen wurden auf 2 Jahre und 1 Monat reduziert, weil die Tat unter ungerechtfertigter Aufstachelung begangen worden sei. Das Verfahren wurde deshalb in der Presse erwähnt, weil die Militärstaatsanwaltschaft in Diyarbakir zuvor 30 Todesfälle in der Haftanstalt gemeldet hatte.

1982 - 1985

20. Haydar Sönmez in Elazığ am 06.03.1982

Erste Meldung: 18.03.1982; vermeintliche Organisation: Partizan, 3 Angeklagte
Wegen des Foltertodes von Haydar SÖNMEZ wird am 15.03.83 das Urteil verkündet. Er war am 06.03.82 verstorben. Die Angeklagten werden zu je 4 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt. Über eine Bestätigung des Urteils liegen keine Meldungen vor.

21. Cennet Değirmenci in Adana am 22.05.1982

Erste Meldung: 07.07.1983; vermeintliche Organisation: DHB, 3 Angeklagte
Wegen des Foltertodes von Cennet DEGIRMENCI (DHB) ist hier der Prozeß eröffnet worden. Gefordert sind hier Strafen bis zu 10 Jahren. Später werden die Polizisten zu Strafen von 4 Jahren
und 5 Monaten verurteilt. Die Presse hatte lediglich über Eröffnung und Vertagung berichtet. Dann aber wurde dieser Fall hoch aktuell, als einer der beteiligten Polizisten, Sedat Caner, sich bei der Presse meldete und ein umfangreiches "Geständnis" ablegen wollte. Seiner Schilderung nach war Hüseyin G. für den Foltertod verantwortlich. Er hatte sie allein weiter befragt, während die anderen 2 Polizisten noch einmal zu der Wohnung gingen. Der aufgesuchte Arzt hatte aus Angst vor dem Staatsanwalt die Folterungen bestätigt. Zusammen mit den Vorgesetzten kam man dann überein, ein neues Gutachten erstellen zu lassen. Dafür aber sollten dann die Polizisten gemeinsam aussagen, daß die Gefangene gestürzt sei.
Trotzdem aber wurden sie verurteilt und mußten "untertauchen". Da S. Caner es als ungerecht empfand zur Folter angehalten zu werden, um anschließend dafür bestraft zu werden, hat er sich zu dem Schritt des Geständnisses entschlossen.
Schon in der Verhandlung wurde klar, daß es hier Ungereimtheiten geben würde. Ein Mitgefangener berichtete, daß Cennet D. getötet wurde, weil sie den Aufenthaltsort von Köse Güler nicht nennen wollte. Später hat er diese Aussage aber widerrufen. Sedat Caner wurde unterdessen in Haft genommen und viele seine Aussagen werden derzeit noch überprüft.

22. Hüsnü Seyhan in Ankara am 23.09.1983

Erste Meldung: 03.03.1986; 7 Angeklagte
Auf der Polizeiwache Anafartalar soll der Gefangene Hüsnü SEYHAN zu Tode gefoltert worden sein. Zunächst erstellt das gerichtsmedizinische Institut an der Universität Ankara ein Gutachten, das eindeutig von Mord und nicht Selbstmord spricht. Die Gerichtsmedizin des Justizministeriums erstellt ein Gutachten, mit dem Ergebnis "Selbstmord durch Erhängen mit der Krawatte". Das letzte Gutachten der Zentrale der Gerichtsmedizin schließt sich diesem Gutachten an, so dass das Strafgericht Nr. 2 von Ankara die Angeklagten freispricht.

23. Şahismail Sut in Kars am 14.12.1984

Erste Meldung: 12.09.1985, 5 Angeklagte
Festnahme wegen Schmuggel. Das Verfahren wird in Ankara durchgeführt, weil die Angeklagten sich in Kars nicht sicher fühlen. Der Arztbericht spricht von einem Kopftrauma, das womöglich auch durch Fallen auf den Kopf herrühren könne. Die Angeklagten behaupten, der Gefangene sei mit dem Kopf gegen den niedrigen Türrahmen gekommen. Es erfolgen 2 Ortsbesichtigungen, bis schließlich die Polizisten am 06.03.86 zu einer Strafe von je 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt werden.

24. Hamza Tutan in Hakkari am 08.11.1985

Erste Meldung: 18.12.1985, 5 Angeklagte
Der 22-jährige Student Hamza TUTAN (Vater von 2 Kindern) wird am 08.11.85 durch 6 Polizisten (darunter eine Frau) des Rauschgiftdezernats in Yüksekova verhaftet. Sein Vater, der dort ein Hotel betreibt, ist zu diesem Zeitpunkt schon seit 5 Monaten wegen Verdacht auf Heroinschmuggel in Haft. Um 16 Uhr erfolgt die Festnahme und eine erste Hausdurchsuchung. Um 18 Uhr erfolgt eine zweite Hausdurchsuchung. Um 21 Uhr holt man die Mutter und zeigt ihr die Leiche, die dann gegen 24 Uhr nach Hause gebracht wird. Die Familie ist in der Lage, eine Autopsie in Istanbul durchführen zu lassen (11.11.85). Der Onkel Halit Tutan sagt aus, daß an der Leiche Spuren von Stromstößen und blaue Flecken an den Beinen zu sehen waren. Die Meldung vom 18.12.85 spricht davon, daß die 5 Polizisten aus dem Dienst entlassen wurden.

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