Isolationshaft bei erschwerter lebenslanger Haft

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Im Jahre 2002 wurde in der Türkei die Todesstrafe abgeschafft. Dies geschah mit dem Gesetz 4771 vom 9. August 2002 (das 3. Paket der Anpassung an die EU). An seine Stelle trat die erschwerte lebenslange Haftstrafe (ağırlaştırılmış müebbet hapis cezası). Im Januar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle einer beantragten Auslieferung an die Türkei, dass sie bei drohender Verurteilung zu einer sogenannten „erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig sei.[1] Auch im Fall von Abdullah Öcalan hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine lebenslange Haftstrafe, die bis zum physischen Tod vollstreckt wird, eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Konvention für MR (Folterverbot) darstellt.[2]

Die gesetzliche Grundlage

Der Artikel 25 des Gesetzes 5275 zum Strafvollzug vom 1. Juni 2005 legt die Bedingungen des Strafvollzugs bei einer erschwerten lebenslangen Haftstrafe fest.

Der Text im Original:

Ağırlaştırılmış müebbet hapis cezasının infazı

MADDE 25.- (1) Ağırlaştırılmış müebbet hapis cezasının infazı rejimine ait esaslar aşağıda gösterilmiştir:

a) Hükümlü, tek kişilik odada barındırılır.
b) Hükümlüye, günde bir saat açık havaya çıkma ve spor yapma hakkı tanınır.
c) Risk ve güvenlik gerekleri ile iyileştirme ve eğitim çalışmalarında gösterdiği gayret ve iyi hâle göre; hükümlünün, açık havaya çıkma ve spor yapma süresi uzatılabileceği gibi kendisi ile aynı ünitede kalan hükümlülerle temasta bulunmasına sınırlı olarak izin verilebilir.
d) Hükümlü, yaşadığı yerin olanak verdiği ve idare kurulunun uygun göreceği bir sanat veya meslek etkinliğini yürütebilir.
e) Hükümlü, kurum idare kurulunun uygun gördüğü hâllerde ve onbeş günde bir kez olmak üzere (f) bendinde gösterilen kişilere, süresi on dakikayı geçmemek üzere telefon edebilir.
f) Hükümlüyü; eşi, altsoy ve üstsoyu, kardeşleri ve vasisi, belirlenen gün, saat ve koşullar içerisinde onbeş günlük aralıklarla ve günde bir saati geçmemek üzere ziyaret edebilirler.
g) Hükümlü hiçbir suretle ceza infaz kurumu dışında çalıştırılamaz ve kendisine izin verilmez.
h) Hükümlü, kurum iç yönetmeliğinde belirtilenlerin dışında herhangi bir spor ve iyileştirme faaliyetine katılamaz.
ı) Hükümlünün cezasının infazına, hiçbir surette ara verilemez. Hükümlü hakkında uygulanacak tüm sağlık tedbirleri, tıbbî tetkik ve zorunluluklar hariç ceza infaz kurumlarında, mümkün olmadığı takdirde tam teşekküllü Devlet ya da üniversite hastanelerinin tek kişilik ve yüksek güvenlikli mahkûm koğuşlarında uygulanır.

Die Vorschriften in Übersetzung:

25a: Der Verurteilte wird in einer Einzelzelle untergebracht
25b: Der Verurteilte hat das Recht auf täglich eine Stunde Hofgang und sportliche Betätigung
25c: Mit Rücksicht auf die Sicherheitslage und bei guter Führung und Anstrengungen im Erziehungsprogramm kann der Hofgang verlängert werden und in begrenztem Umfang die Möglichkeit gegeben werden, während des Hofgangs mit anderen Gefangenen in der gleichen Gebäudeeinheit zusammenzutreffen.
25d: Wenn es die Räumlichkeiten erlauben und die Leitung es angemessen findet, können handwerkliche oder berufliche Aktivitäten stattfinden
25e: Wenn die Gefängnisleitung es für angebracht hält, kann ein Verurteilter einmal in zwei Wochen bis zu zehn Minuten mit einer unter f) genannten Person telefonieren.
25f: Ehegatten, Eltern , Kinder und Geschwister dürfen den Verurteilten an einem bestimmten Tag alle zwei Wochen bis zu einer Stunde lang besuchen.
25g: Der Verurteilte darf in keinem Fall außerhalb der Anstalt arbeiten oder sich aufhalten.
25h: Der Verurteilte darf an keinen sportlichen oder Besserungsaktivitäten teilnehmen, die nicht von den internen Richtlinien vorgesehen sind.
25i: Der Vollzug der Strafe des Verurteilten darf in keinem Fall ausgesetzt werden. Alle gesundheitlichen Maßnahmen für den Verurteilten, bis auf medizinische Kontrolle und Notwendigkeiten müssen in der Vollzugsanstalt stattfinden; wo dies nicht möglich ist, sollen sie in einem vollständig ausgestattetem Staatskrankenhaus oder einer Universitätsklinik in Hochsicherheits-Zimmern für Gefangene erfolgen.

Mit dem Gesetz 5218 zur Abschaffung der Todesstrafe und Änderung an einigen Gesetzen (das Gesetz wurde am 14.07.2004 verabschiedet) wurde der Artikel 70 des Strafgesetzes 765 dahingehend geändert, dass bei lebenslangen Haftstrafen

  • bei mehrfacher erschwerter lebenslanger Haftstrafe zwischen 1 und 6 Jahren
  • bei erschwerter und (zugleich einfacher) lebenslanger Haftstrafe zwischen 9 Monaten und 5 Jahren
  • bei mehrfacher (einfacher) lebenslanger Haftstrafe zwischen 6 Monaten und 3 Jahren

Tag und Nacht in Isolation in einer Zelle verbracht werden mussten.[3]

Anm.: Vorhergehende Bestimmungen von Einzelhaft bei Wasser und Brot (katıksız hapis cezası) und deren Anwendung sollen hier nicht untersucht werden.

Das gesetzliche Durcheinander wird in einem Urteil der 1. Strafkammer des Kassationshofs aus dem Jahre 2005 behandelt. Ein weiteres Urteil aus dem Jahre 2006 gibt es als pdf-Datei.

Konditionelle Haftentlassung

Der Artikel 107 des Gesetzes 5275 zum Strafvollzug hat den Titel "Konditionelle Freilassung". Nach Absatz 1 ist die Voraussetzung, dass die Haft bei guter Führung verbracht wurde. Dann können die zu

  • erschwerter lebenslanger Haft Verurteilten nach 30 Jahren (36 Jahre wenn mehrfach verurteilt)
  • lebenslanger Haft Verurteilten nach 24 Jahren (30 Jahre wenn mehrfach verurteilt)
  • die zu Freiheitsstrafen Verurteilten nach Verbüßung von zwei Drittel ihrer Strafe

konditionell freigelassen werden.

Nach Absatz 4 müssen Gründer, Leiter und Täter von Organisationen zur Begehung von Straftaten (Mafia) längere Zeit in Haft verbringen, d.h. 36 anstatt 30 Jahre und 30 Jahre anstatt von 24 Jahren (nach den oben aufgelisteten Kategorien). Die dort aufgezeigten "Maximal"strafen sind 40 anstatt 36 und 34 anstatt 30 Jahre. Freiheitsstrafen können auf drei Viertel (nicht zwei Drittel) reduziert werden.

Nach weiteren Bestimmungen zu Frauen, Jugendlichen, Überwachungen und Rücknahme eines Entscheids über konditionelle Freilassung steht erst im letzten Absatz 16, dass erschwerte lebenslange Haftstrafen für Vergehen gegen die Staatssicherheit, die verfassungsmäßige Ordnung und nationale Verteidigung die Bestimmungen zu konditioneller Haftentlassung nicht nur Anwendung kommen.

Der Erlass 45/1

Der am 22. Januar 2007 vom Justizministerium herausgegebene Erlass ist sehr umfangreich. Im ersten Teil werden die unterschiedlichen Anstalten des Vollzugs und die in ihnen untergebrachten Gefangenen aufgeführt. In einem zweiten Teil geht es um Verlegungen von einem Gefängnis zum anderen. Erst im dritten Teil, der auf der Seite 17 beginnt, geht es um gemeinschaftliche Aktivitäten, die in den Hochsicherheitstrakts (F-Typ Gefängnissen) bis dahin auf 5 Stunden pro Woche beschränkt waren.

Wichtige Details dieses Erlasses sind:

- Gefangenen werden in Gruppen eingeteilt (u.a. nach Art ihrer Verbrechen, Führung etc.) und können in Gruppen von maximal 10 Personen an sportlichen, schulischen und kulturellen Programmen teilnehmen.
- Nach Artikel 102/1 des Gesetzes zum Strafvollzug und etlichen Empfehlungen des Europäischen Ministerkomitees soll dabei soweit wie möglich auf Hilfe von gesellschaftlichen Einrichtungen und Sozialdienste zurück gegriffen werden
- Die Verwaltungs- oder Überwachungsräte entscheiden, wann Gefangene von den Programmen ausgeschlossen werden (wenn sie gegen die Ziele verstoßen haben)
- Entsprechende Räumlichkeiten sollen genutzt werden. Wenn sie nicht vorhanden sind, können Räume der Gefangenen genutzt werden
- In außerordentlichen Situationen wie Erdbeben, Brand, Hungerstreik, Todesfasten, Flucht oder Aufstand können die Programme längere Zeit unterbrochen werden
- Wer mehr als drei Mal unentschuldigt an den Programmen nicht teilnimmt, kann ausgeschlossen werden
- Strafhäftlinge in den Hochsicherheitstrakten, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden, kann es eingeschränkt gestattet werden, mit Strafhäftlingen in der gleichen Einheit an solchen Programmen teilzunehmen.
- Sofern es die Sicherheit nicht gefährdet, können Gefangene, die von den Verwaltungs- oder Überwachungsräten bestimmt werden, in Gruppen von maximal 10 Personen in Räumen für offene Besuche unter Überwachung der Verwaltung zu Gesprächen zusammenkommen.
- Gefangene die mit Einzelhaft bestraft wurden, können nach Ablauf der Strafe; Gefangene, die eine andere Disziplinarstrafe erhielten ohne Bedingung der Vollstreckung an diesen Aktivitäten teilnehmen.

Beobachtungen des CPT

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (kurz Committee for the Prevention of Torture = CPT) hat sich sowohl mit den Bedingungen in den Hochsicherheitstrakten (die Gefängnisse vom Typ F) als auch mit dem Problem der Isolationshaft (in der Türkei) auseinander gesetzt.

Am 6. September 2006 hat das CPT den Bericht zu einem Besuch zwischen dem 7. und 14. Dezember 2005 vorgelegt.[4] Hier sind vor allem die Absätze 48-50 von Interesse.

Auszüge aus dem Bericht (Englisch)

48. Certain categories of prisoners are placed in single cells in F-type prisons. They include newly-arrived prisoners undergoing an observation period, prisoners subject to a disciplinary sanction, prisoners segregated for reasons related to maintaining good order within the establishment, and prisoners who have requested to be held apart from others. The CPT’s delegation paid particular attention to the situation of prisoners sentenced to "aggravated life imprisonment" and held in single cells by virtue of Article 25 of the recently-adopted Law on execution of sentences and security measures (LESSM).

49. The three F-type prisons visited in December 2005 were accommodating a small number of prisoners serving a sentence of aggravated life imprisonment (two in Adana, six in Tekirdağ No 1, one in Tekirdağ No 2), all of whom were being held in single cells. Their only out-of-cell activity, apart from a visit every 15 days and a fortnightly telephone call, was outdoor exercise in the courtyard adjoining their cell - in Adana for one hour per day, in Tekirdağ for two hours (apparently extended from one hour on the day before the delegation’s arrival). The outdoor exercise period was the only time that any contact with another prisoner was allowed; exercise was taken alone, but the prisoner could speak through a window to the prisoner in the cell adjoining the same courtyard. However, the single prisoner serving aggravated life imprisonment in Tekirdağ Prison No 2 was allowed no contact whatsoever with other prisoners, as the Prison Director (unlike his colleague in the No 1 Prison) had understood the law to only permit such a contact with another prisoner serving the same sentence.

The CPT was particularly struck to learn that this very restrictive regime had been applied as from 1 June 2005 (the date of entry into force of the LESSM) to prisoners who had previously been held together with other inmates and enjoyed access to communal activities. The prisoners concerned found this sudden degradation of their situation very difficult to understand and accept, and understandably so.

50. The application of an isolation-type regime is a step that can have very harmful consequences for the person concerned and can, in certain circumstances, lead to inhuman and degrading treatment...

In einem Sonderbericht des DTF wurde folgende zusammenfassende Übersetzung gemacht:

Es gibt bestimmte Gefangene, die in Einzelhaft gehalten werden. Das sind Neuankömmlinge, die unter Beobachtung gehalten werden, Gefangene mit Disziplinarstrafen, Gefangene, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getrennt gehalten werden und solche, die um gesonderte Haft gebeten haben. Das CPT hat ein besonderes Augenmerk auf solche Gefangene gerichtet, die zu verschärfter lebenslanger Haft verurteilt und nach Artikel 25 des Gesetzes zum Strafvollzug in Einzelhaft gehalten werden. Hiervon waren 2 Gefangene in Adana, 6 in Tekirdag (1) und 1 Gefangener in Tekirdag (2) betroffen.

Neben 14-tägigen Besuchen und einem Telefonat in 15 Tagen, durften die Gefangenen in Adana jeden Tag eine Stunden die Zelle verlassen. In Tekirdag wurde die Zeit einen Tag vor Ankunft des CPT auf 2 Stunden angehoben. Sie sind im Hof, der an die Zelle anschließt, allein; können aber mit Gefangenen in den anderen an den Hof angrenzenden Zellen sprechen. In Tekirdag (2) war dies für den einzigen Gefangenen mit verschärfter lebenslanger Haft nicht möglich, da der Direktor das Gesetz so verstand, dass Gespräche nur unter Gefangenen mit der gleichen Strafe erlaubt sind.

Das CPT war betroffen, dass diese Regelung plötzlich am 1. Juni 2005 eingeführt worden war. Bis dahin konnten sich diese Gefangene an Gemeinschaftsaktivitäten beteiligen. Isolation kann schlimme Folgen haben und unter gewissen Umständen zu unmenschlicher und erniedrigender Behandlung führen. In der Empfehlung des Komitees der Minister Rec (2003) 23 können Anregungen über die Durchführung von lebenslanger oder lang andauernder Haft gefunden werden. Die Absätze c) und d) im Artikel 25 beinhalten Möglichkeiten, wie Gefangene mit erschwerter lebenslanger Haft progressiver behandelt werden können. Die Bestimmungen sollten aber insgesamt überdacht werden.

Die Feststellung in Absatz 50, dass die Isolation für Gefangene gesundheitsgefährdende Folgen haben kann und unter bestimmten Bedingungen die Form von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung annehmen kann, ist wohl die zentrale Aussage.

Am 6. März 2008 wurde der Bericht eines Besuches vom 19.-22. Mai 2007 publiziert.[5] Dies war der 4. Besuch auf der Insel Imralı, wo Abdullah Öcalan, der Führer der Kurdischen Arbeiterpartei PKK als einziger Gefangener gehalten wird.

Auszüge aus dem Bericht (Englisch)

B. Material conditions and regime

11. Abdullah Öcalan's material conditions of detention had changed very little, if at all, by comparison with the CPT's previous visit four years earlier. ...the prisoner had a small exercise yard (approximately 45 m²), which was completely bare and to which he had access for one hour a day (divided into two 30-minute periods, one in the morning and the other in the afternoon). Apart from his hour of daily exercise, the prisoner remained alone, confined to his cell...

13. The regime had likewise changed only very little. The entry into force of the new LES (which the CPT had already referred to in its report on the December 2005 visit; see CPT/Inf (2006) 30) was reflected in the "Internal Regulations" of Imralı High-Security Closed Prison. In respect of the prisoner in question, the implementation of these regulations could be said, by and large, to amount to a series of prohibitions and restrictions.

The prisoner admittedly had three books (from the prison library) in his cell, as well as three newspapers (which were given to him several days or even weeks late) and a radio (which could receive only one station, however). That being said, there had been no favourable response from the Turkish authorities to the various recommendations made by the CPT as early as 1999, and subsequently expanded on, to alleviate the harmful effects of his detention alone in Imralı High-Security Closed Prison...

More fundamentally, the solution outlined by the CPT in 1999, involving the transfer of several other prisoners to the island, had not been implemented.

C. Contact with the outside world

21. The CPT has also recommended, as early as 2001, that the prisoner should have access to a telephone... To date, the Administrative Commission has systematically refused to allow Abdullah Öcalan access to a telephone. Thus, no action has been taken on this recommendation...

D. Discipline

E. Medical aspects

28. The results of the psychiatric examination of Abdullah Öcalan showed a distinct deterioration of his mental state since 2001 and 2003. This deterioration is connected with a situation of chronic stress and prolonged social and emotional isolation, coupled with a feeling of abandonment and disappointment. It should also be noted that some of these symptoms are linked to the ENT (ear-nose-throat) ailment mentioned above.

The reversal of the process now underway can only be durably achieved through a fundamental change in the prisoner's human environment and the ending of his social and emotional isolation. In particular, he should be placed under a detention regime in which he has regular and sustained contact with other persons with whom he can communicate and share recreational and social activities.

F. Conclusions and recommendations

31. Abdullah Öcalan has now been imprisoned, as the sole inmate of the High-Security Closed Prison of Imralı - an island which is difficult to reach - for almost eight and a half years. Although the situation of indisputable isolation to which the prisoner has been subjected since 16 February 1999 has had adverse effects over the years, the CPT's previous visits had not revealed significant harmful consequences for his physical and psychological condition. This assessment must now be revised, in the light of the evolution of Abdullah Öcalan's physical and mental condition.

Übersetzung der wichtigsten Passagen:

11. Die materiellen Bedingungen der Haft von Abdullah Öcalan haben sich nur wenig, wenn überhaupt, geändert. Auf einem kleinen Übungsplatz (ca 45m²) kann sich der Gefangene eine Stunde am Tag (30 Minuten am Morgen und 30 Minuten am Abend) aufhalten. Ansonsten ist er allein, beschränkt auf seine Zelle.

13. Die Regularien haben sich ebenfalls nur ganz wenig geändert. Interne Regularien, die das neue Gesetz zum Strafvollzug reflektieren (siehe des Bricht zum CPT Besuch im Dezember 2005), bestehen für den betroffenen Gefangen allgemein in einer Reihe von Verboten und Einschränkungen.

Dem Gefangenen wurden drei Bücher aus der Gefängnisbibliothek bewilligt, sowie drei Zeitungen, die er Tage oder Wochen später erhält. Mit dem Radio kann er einen Sender empfangen… Empfehlungen, die das CPT schon 1999 machte, um die (gesundheitlich) schädlichen Auswirkungen der Isolation zu mildern, wurden von den türkischen Autoritäten nicht umgesetzt... Noch grundsätzlicher gilt, dass die Empfehlung von 1999, andere Gefangene auf die Insel zu verlegen, nicht umgesetzt wurde.

C. Kontakt zur Außenwelt

21. Schon 2001 empfahl das CPT den Zugang zu einem Telefon für den Gefangenen. Das hat die Verwaltungskommission bis heute systematisch abgelehnt...

D. Disziplin

E. Medizinische Aspecte

28. Die psychiatrischen Untersuchungen von Abdullah Öcalan zeigten eine deutliche Verschlechterung seines mentalen Zustand seit 2001 und 2003. Dies ist durch den chronischen Stress und die andauernde soziale und emotionale Isolation, verbunden mit einem Gefühl der Verlassenheit und Enttäuschung bedingt...

Insbsondere sollte der Gefangene in ein Haftregime gebracht werden, in dem er regulären und andauernden Kontakt zu anderen Personen hat.

F. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

31. Abdullah Öcalan ist nun seit fast 8,5 Jahren im Hochsicherheitsgefängnis auf der schwer zu erreichenden Insel Imralı... Vorherige Besuche des CPT hatten keine signifikanten schädlichen Folgen für die Gesundheit feststellen können. Diese Bewertung muss nun angesichts der Entwicklung der physischen und mentalen Bedingungen von Abdullah Öcalan revidiert werden.

Empfehlungen des Ministerkomitees

Das Komitee der Minister im Europarat hat am 9. Oktober 2003 Empfehlungen zur Behandlung von Langzeithäftlingen heraus gegeben. Im Anhang werden u.a. folgende Regeln aufgestellt (in Englisch):

...

6. A clear distinction should be made between any risks posed by life sentence and other long-term prisoners to the external community, to themselves, to other prisoners and to those working in or visiting the prison (security and safety principle).

7. Consideration should be given to not segregating life sentence and other long-term prisoners on the sole ground of their sentence (non-segregation principle).

26. Efforts should be made to protect vulnerable prisoners from threats and maltreatment by other prisoners. If protective segregation from other prisoners is necessary, complete isolation should be avoided and a safe and supportive environment provided.

34. The granting and implementation of conditional release for life sentence and other long-term prisoners should be guided by the principles set out in Recommendation Rec(2003)22 on conditional release.

Anstelle einer wörtlichen Übersetzung sollte darauf hingewiesen werden, dass europäische Institutionen die Isolation von Gefangenen als Teil einer Strafe ablehnen und diese Maßnahme nur nach einer individuell vorgenommenen Risikoeinschätzung für möglich erachten. Die Regel sollte nach Artikel 7 das Prinzip der Nicht-Abgrenzung sein. Zudem geht das Ministerkomitee davon aus, dass Gefangene, die eine lebenslange Haftstrafe verbüßen, immer auch die Möglichkeit einer (vorzeitigen) Entlassung haben.

Berichte zur Lage in den Gefängnissen

Relevante Berichte, die vom Demokratischen Türkeiforum übersetzt wurden, sind u.a.

Evrensel vom 28.06.2001
Bericht der Anwaltskammer Diyarbakir zu Gefängnissen
Die Gefängniskommission der Anwaltskammer Diyarbakir hat einen Bericht über die Situation in den Gefängnissen von Midyat, Antep, Siirt, Diyarbakir, Mardin und Batman vorgelegt. Zu Batman und Mardin heisst es u.a., daß die Säle stark verkleinert wurde und nun in Räumen für 6-8 Personen 16 Gefangenen und in Räumen for 14 Personen 24 Gefangene einsitzen. Die Wände seien in Mardin so hoch, daß die Gefangenen beim Hofgang den Himmel nicht sehen könnten. Im Winter gebe es in einigen Gefängnissen keine Heizung, so daß etliche Gefangene über gesundheitliche Probleme klagten. Besuche seien auf 15 Minuten beschränkt und insbesondere weibliche Gefangene würden einer intensiven Leibesvisitation ausgesetzt. Auf dem Transport zu den Gerichten komme es häufig zu Folter. Die Isolation der Gefangenen habe bei vielen von ihnen zu Erinnerungsschwund geführt. Andere litten unter Depression und Seh- und Hörstörungen. [6]

Cumhuriyet vom 24.07.2002
Die F-Typ Gefängnisse
In der Türkei gibt es 6 Gefängnisse vom Typ F, in Edirne, Tekirdag, Bolu, Kocaeli-Kandira, Ankara-Sincan und Izmir-Kiriklar. Dort ist Platz für 2.208 Gefangene in Zellen eine oder drei Personen. Das Personal beschwert sich darüber, dass sie durch die abgelegene Lage der Gefängnisse, in deren Nähe sie wohnen, sie mitgefangen sind. Sie mögen es auch nicht, dass sie durch Kameras den ganzen Tag überwacht sind. Angehörige und Anwälte machen auf den psychischen Effekt der Isolation aufmerksam, während die Ärztekammer Bedenken hat, dass kranke Gefangene in Isolation gehalten werden. Zu den kranken Häftlingen in Isolation zählen: Ali Yalçin, Nevzat Kalayci, Aziz Dogan, Turgut Köklü, Güldede Çeven, Fevzi Saygili, Bekir Simsek und Haydar Ceylan. Bislang wurden 293 Strafgefangene vorläufig entlassen. Die Gerichte entliessen 80 Untersuchungshäftlinge und der Staatspräsident begnadigte 19 Gefangene wegen schlechter Gesundheit. Es befinden sich noch 34 Gefangene im Todesfasten und 5 in einem unbefristeten Hungerstreiks. 24 dieser Gefangenen sind in einem Krankenhaus.[7]

Evrensel vom 29.08.2002
Kranker Gefangener
Anwältin Gülizar Tuncer gab bekannt, dass die Familie von Ahmet Ugur, der während der Operation gegen die Gefängnisse vom Dezember 2000 verletzt worden war, Geld für den Transport bezahlen musste, als er zur Behandlung ins Gefängnis in Antakya verlegt wurde. Er sollte dort wegen einer psychischen Persönlichkeitsstörung behandelt werden. Zuvor war er im F-Typ Gefängnis von Kandira in Isolation gehalten worden. Die Familie musste 600 Millionen TL (ca. 400 Euro) zahlen und hat Strafanzeige gegen das Justizministerium wegen Verletzung der Dienstpflicht gestellt. [8]

Atilim/Evrensel/Özgür Gündem vom 14.11.2006
Druck in den Gefängnissen
Die Anwältin Zeynep Sedef Özdogan gab an, dass ihr Mandant Süleyman Deveci im E-Typ Gefängnis von Urfa brutal geschlagen wurde, weil er sich weigerte, seinen Bart abzurasieren. Ihm sei dabei der Kiefer gebrochen, er sei am Ohr verletzt worden und habe viele Spuren von Schlägen am Körper. Er sei dann in ein Gefängnis in Halfeti verlegt worden. Im F-Typ Gefängnis 2 von Tekirdag soll der Herausgeber der Zeitung Atilim, Ibrahim Cicek in Einzelhaft gehalten werden. Zum Hofgang werde er als Einzelner geführt. Ihm soll nach dem Bericht in Atilim auch das Schreiben von Briefen und der Empfang von Besuchern verboten worden sein.[9]

BIA Netzwerk vom 15.11.2006
IHD und TIHV schreiben an Justizminister: Schluss mit der Isolation
Die Vorsitzenden des IHD (Yusuf Alatas) und der TIHV (Yavuz Önen) haben in einem Brief an den Justizminister Schritte zur Beendigung der Isolation in den Gefängnissen vom Typ F gefordert. Beginnend mit den Operationen gegen die Gefängnisse, den Hungerstreiks und Todesfastenaktionen in und außerhalb der Gefängnisse seien mehr als 130 Menschen wegen des Übergangs zu den F-Typ Gefängnissen gestorben. Die Koordination der Berufsverbände in Istanbul und der Verein der Kontemporären Juristen wiesen darauf hin, dass der Anwalt Behic Asci nun schon seit mehr als 220 Tagen im Todesfasten sei, und kündigten an, dass sie am 17. November mit dem Justizminister sprechen wollen. Im Brief der Menschenrechtsorganisationen wurde auf die psychischen und physischen Folgen der Isolation in den Gefängnissen hingewiesen. Zwischen 2003 und 2005 haben sich 404 ehemalige Gefangene aus F-Typ Anstalten an die TIHV gewandt. Von ihnen mussten 203 einen Psychiater aufsuchen. Bei 52 dieser Patienten wurde eine post-traumatische Belastungsstörung festgestellt.[10]

Bianet vom 12.06.2007
Psychotherapeuten kritisieren Isolation in F-Typ Gefängnissen
Mehr als 80 Experten und Expertinnen aus der Psychologie und Psychiatrie haben nach Februar 2007 zum zweiten Mal eine Erklärung herausgegeben, in der sie die Praktiken in den F-Typ Gefängnissen kritisieren und eine Reihe von Vorschlägen unterbreiten. Im Januar hatte das Justizministerium in einem Erlass verfügt, dass die Gefangenen in Gruppen von maximal 10 Personen wöchentlich bis zu 10 Stunden zusammenkommen können. Gefangene, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden, dürfen nur mit Gefangenen, die eine ebensolche Strafe erhalten haben, zusammenkommen.

Hierzu teilten die Psychotherapeuten mit:

  • die bürokratischen Hindernisse, die einer Umsetzung des Erlasses im Wege stehen, müssen beseitigt werden;
  • soziale Kommunikation im Gefängnis muss bedingungslos hergestellt werden; alle Türen, die auf den gleichen Korridor führen, müssen den ganzen Tag geöffnet bleiben;
  • Gefangene mit durch Trauma und Isolation hervorgerufenen psychologischen oder physischen Beschwerden von einer Schwere, die einen Verbleib im Gefängnis nicht rechtfertigen, müssen entlassen und behandelt werden;
  • Chronisch Kranke oder Patienten, die im Gefängnis nicht behandelt werden können, wie der im F-Typ Gefängnis von Sincan an Blasenkrebs erkrankte Erol Zavar, müssen sofort entlassen werden, damit sie behandelt werden können;
  • Leibesvisitationen und Durchsuchungen der Schuhe sollen eingestellt werden; es muss sichergestellt werden, dass die Gefangenen in Ruhe einen Arzt aufsuchen können;
  • die Unterbringung von Gefangenen, die sowieso in Zellen sitzen, aus Diszplinargründen in primitivere und extra dafür vorgesehene Zellen ist ein schwerer und harter Angriff auf die seelische Gesundheit;
  • die Zellen, die vollkommen mit Schaumstoff ausgelegt sind, die für Prügel und Folter benutzt werden und deren Existenz das Justizministerium eingeräumt hat, müssen beseitigt werden;
  • die Praxis der Verweigerung einer vorzeitigen Haftentlassung aufgrund von Disziplinarstrafen muss beendet werden; Disziplinarstrafen und Verweigerungen der Entlassung aus der Vergangenheit müssen rückgängig gemacht werden.

Diese Erklärung wird vom Verein der Kontemporären Juristen (CHD), dem Menschenrechtsverein (IHD), der Initiative Gefängnis (Izmir) und der Union der Verwandten von Gefangenen unterstützt. [11]

Am 01.10.2007 gab das DTF einen Sonderbericht zur Lage in den F-Typ Gefängnissen heraus. Es ist die Übersetzung einer Kolumne von Yildirim Türker, der auf die Umsetzung eines Erlasses vom Justizminister eingeht, mit dem die Einschränkungen (Hofgang und gemeinschaftliche Aktivitäten) gelockert werden sollten.

Weitere Berichte

In einem Blog zur Freilassung vom schwer erkrankten Erol Zavar steht ein Artikel über den Selbstmordversuch von Süleyman Erol zu lesen. Dem Bericht zufolge war Süleyman Erol zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Kassationshof hatte diese Strafe in lebenslange Haftstrafe verwandelt, aber die Leitung des Gefängnisses vom Typ F in Kırıklar (bei Izmir) hatte ihn weiter in Isolation gehalten. Am 23. Februar 2009 schließlich schnitt sich Süleyman Erol die Pulsadern auf. Er kam noch rechtzeitig ins Krankenhaus, wo er wiederum in Einzelhaft gehalten wird.

Am 19.02.2008 hat die Zweigstelle Istanbul des Vereins zeitgenössischer Juristen (CHD) eine Mitteilung zur Lage in den F-Typ Gefängnissen herausgegeben.

Darin steht u.a.:

Es ist bekannt, dass im Kampf gegen die Isolationspolitik in den F-Typ Gefängnissen 122 Menschen ihr Leben verloren und über 600 Personen dauerhafte seelische und körperliche Schäden erlitten haben. Deshalb hat unser Kollege Behic Asci am 5. April 2006 ein Todesfasten begonnen. Mit Unterstützung der demokratischen Öffentlichkeit, die die Isolation als Menschenrechtsverletzung deklarierte wurde das Justizministerium dazu gebracht, am 22. Januar 2007 den Erlass 45/1 zu verfügen. Dies hat Behic Asci als konkreten Schritt zum Bruch der Isolation aufgefasst und seine Aktion unterbrochen.

Ein Jahr danach haben wie mit 25 Mitgliedern eine Untersuchung in 6 F-Typ Gefängnissen durchgeführt und dabei mit 120 Gefangenen gesprochen. Unsere Feststellungen und Empfehlungen sind:

a. Der Strafvollzug in den F-Typ Gefängnissen basiert mit willkürlichen Handlungen der Verwaltung auf Isolation. Die Anwendung von Isolation-Treatment[12] ist zur Folter geworden.

b. Der Erlass 45/1, der die negativen Auswirkungen der Isolation brechen sollte, wird nicht angewandt. Es wird verhindert, dass die Gefangenen in der Woche 10 Stunden lang mit 10 Mitgefangenen ihrer Wahl reden können.

c. Die Gefangenen werden bei Eintritt ins oder Verlegung in ein anderes Gefängnis misshandelt. Es werden keine effektiven Ermittlungen durchgeführt, um die Schuldigen zu finden.

Auf die Übersetzung weiterer Feststellungen und der Empfehlungen wurde verzichtet.

Am 23.07.2009 gab die TIHV eine gemeinsame Erklärung zur Gerichtsmedizin, deren Bedeutung, Praktiken und Fehlern heraus. Die Erklärung hatte verschiedene Anhänge, von denen ein Anhang sich auf Gesundheitsprobleme in den Gefängnissen bezog. Hier heißt es u.a.:

Nach dem Bericht zum Jahr 2008 hat der IHD 306 kranke Gefangene ermittelt (z.T. aus Anträgen an den Verein). Der Verein nennt 16 von ihnen schwer erkrankt. Nach dem Dokumentationszentrum dr TIHV gibt es 34 schwer kranke Gefangene. Aus den Anträgen an die Ärztekammer der Türkei ergeben sich 86 Kranke.

In sieben Monaten haben sieben Gefangenen aufgrund von Krankheit ihr Leben verloren. Zudem haben sich fünf Gefangene das Leben genommen. Der an Krebs erkrankte Ismet Ablak starb als Letzter, bevor er entlassen werden konnte. Am 19. August 2008 begnadigte Staatspräsident Abdullah Gül den ehemaligen Vorsitzenden der RP wegen "beständiger Krankheit". Im Ergenekon-Verfahren wurden bislang sieben Personen aus Gesundheitsgründen aus der Haft entlassen (Arif Doğan, Ayşe Asuman Özdemir, Ferit İlsever, Şener Eruygur, Hurşit Tolon, Prof. Dr. Erol Manisalı und Prof. Dr. Mustafa Yurtkuran).

Es ist zu sehen, dass die Gerichtsmedizin das Gleichheitsprinzip missachtet.

Vorläufiges Fazit

  1. Personen, die aus politischen Gründen zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden, haben keine Aussicht auf eine konditionelle (vorzeitige) Haftentlassung.
  2. Die Möglichkeit der Begnadigung durch den Staatspräsidenten ist keine realistische Perspektive.
  3. Die nach Artikel 25 des Gesetzes zum Strafvollzug (GSV) vorgesehene Einzelhaft (möglicher Kontakt zu anderen Gefangenen bei täglich auf eine Stunde begrenztem Hofgang) gilt für die gesamte Dauer der Haft.
  4. Der Erlass 45/1 des Justizministeriums vom 22. Januar 2007 stellt (entgegen der Vorschrift des Artikel 25 GSV) Beteiligung an Gemeinschaftsaktivitäten in Aussicht.
  5. Ob diese Kann-Bestimmung in der Praxis Anwendung findet und unter welchen Bedingungen welcher Personenkreis daran teilnehmen kann, müsste gesondert untersucht werden.
  6. Es gibt mehrere Berichte von Medizinern (Ärztekammer), Juristen und Menschenrechtsgruppen, die besagen, dass der Erlass 45/1 nicht in die Praxis umgesetzt wurde. Eine detaillierte Studie von Langzeitfolgen der Isolation bei Gefangenen, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden, existiert derzeit (noch) nicht.
  7. Nach 8,5 Jahren Gefangenschaft hat das CPT gesundheitliche Schäden bei Abdullah Öcalan festgestellt, die auf seine Isolation (mit täglichem Hofgang 2x30 Minuten ohne menschliche Kontakte) zurückzuführen sind.

Weitere Berichte

Am 21. Juni 2006 sprach Ahmet Tulgar mit dem Anwalt Behiç Aşçı, der viele Mandanten hat, die zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt wurden.[13] Der Anwalt war im April 2006 selbst in einen Hungerstreik getreten. Auf die Frage, ob das Problem der Isolation nur politische Gefangene betreffe sagte er:

"Wir sehen es nicht nur als Problem der politischen Gefangenen an, denn Isolation trifft die nicht politischen Gefangenen härter. Gewöhnliche Gefangene verletzen Wärter und sich Tag für Tag. Das ist bei politischen Gefangenen nicht so. In den letzten 6 Jahren haben 144 Gefangene Selbstmord begangen. Darunter waren drei politische Gefangene...
Einer meiner bekanntesten Mandanten ist Ercan Kartal. Eines Tages, als er vor Gericht, seinen Antrag vorlag, musste er sich übergeben. Er sagte, dass er sich selber nicht höre. Ercan ist seit 6 Jahren im F-Typ Gefängnis in Einzelhaft. Seine Stimme erreicht niemand und ihn erreicht keine Stimme von jemand anders."

Die Gefangenenhilfsorganisation TAYAD hat in einer Presseerklärung vom März 2009 auf den Selbstmordversuch von Süleyman Erol hingewiesen. Darin heißt es:

Süleyman Erol war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, d.h. das Gericht hatte zunächst eine erschwerte lebenslange Haftstrafe verhängt, die der Kassationshof in eine lebenslange Haftstrafe verwandelte.[14] Dennoch hielt ihn die Leitung im F-Typ Gefängnis İzmir/Kırıklar Nr. 1 in Einzelhaft. Darunter litt seine Gesundheit und am 23. Februar 2009 schnitt er seine Pulsadern auf. Er wurde gerettet und wird nun wieder in Einzelhaft gehalten.

Unter http://www.sancakkoyu.com/portal/content/view/4118/492/ wird erwähnt, dass Süleyman Erol seit 7 Jahren in Isolation war und beim Hofgang nur eine Person hatte, mit der er sich unterhalten konnte.

Unter den Todesfällen im Jahre 2008 in den Gefängnissen führt der Menschenrechtsverein IHD auch den vermeintlichen Selbstmord von Abdullah Ekinci auf.[15] Abdullah Ekinci (24) war aus dem F-Typ Gefängnis in Tekirdağ Nr. 1 in die Nervenheilanstalt in İstanbul-Bakırköy verlegt worden und soll dort am 2. August 2008 Selbstmord begangen haben.

Nach einem Bericht des IHD Istanbul vom Januar 2008 ist auch der Selbstmord des Zeki Ünlü im F-Typ Gefängnis in Tekirdağ im September 2007 auf die Isolation (als Disziplinarstrafe) zurückzuführen.[16]

Fußnoten