Isolationshaft in internationalem Recht
Der englische Begriff solitary confinement kann sowohl mit Einzelhaft als auch mit Isolationshaft übersetzt werden. Sowohl im [deutschen Wikipedia] als auch im englischen Wikipedia sind die entsprechenden Seiten ziemlich schwach und bedürfen dringend einer Überarbeitung.
Hier geht es vor allem um relevante Passagen in Instrumentarien (Abkommen, Konventionen), die von der internationalen Staatengemeinschaft (UN = Vereinte Nationen und CoE = Europarat) in Bezug auf Einzel- oder Isolationshaft entwickelt wurden.
UN Vereinbarungen in Deutsch
Die Vereinten Nationen haben einen Übersetzungsdienst, wo wesentliche Dokumente in der deutschen Sprache auf einer Seite des UN Informationszentrums für Westeuropa in alfabetischer Reihenfolge gefunden werden können. Um schnell ans Ziel zu kommen, sollte immerhin das erste Wort im Titel des Dokuments (in Deutsch) bekannt sein. Die dort vorhandenen Links gehen in der Regel auf Seiten des auswärtigen Amtes, wo einfache pdf-Dateien angeboten werden. Eine Möglichkeit, über die Seiten des auswärtigen Amtes an die übersetzten Dokumente zu gelangen, habe ich im August 2009 nicht gefunden.
Wesentlich besser organisiert ist das Portal humanrights.ch. Hier gibt es auf der linken Seite eine Unterteilung der jeweiligen Dokumente. Anschließend gibt es eine Auswahl der Anzeigeart (html oder pdf), wobei die html Dokumente wiederum nach den jeweiligen Artikel unterschieden werden. Ähnlich wie in Deutschland sind die Seiten beim auswärtigen Amt angesiedelt. Fazit nach einer Stunde Suche: eine Stelle, die kompakt auf deutsche Übersetzungen internationaler Vereinbarungen hinweist, habe ich nicht gefunden.
Eine sinnvolle Seite des UN Hochkommissars für Menschenrechte mit grundlegenden Texten in Englisch sollte erwähnt werden.
UN Pakt II (Bürgerrechte)
Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II) wurde am 16. Dezember 1966 verabschiedet und trat am 23. März 1976 in Kraft. Im Februar 2009 gab es 164 Vertragsstaaten. Die Türkei unterzeichnete den Pakt am 15.08.2000; ratifizierte ihn am 23.09.2003. Er trat für die Türkei am 24.12.2003 in Kraft.
In Bezug auf Isolationshaft sind Artikel 7 und 10 von Bedeutung. Artikel 7 besagt:
- Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.
Artikel 10 besagt
- (1) Jeder, dem seine Freiheit entzogen ist, muss menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde behandelt werden.
- (2) a) Beschuldigte sind, abgesehen von aussergewöhnlichen Umständen, von Verurteilten getrennt unterzubringen und so zu behandeln, wie es ihrer Stellung als Nichtverurteilte entspricht;
- (2) b) jugendliche Beschuldigte sind von Erwachsenen zu trennen, und es hat so schnell wie möglich ein Urteil zu ergehen.
- (3) Der Strafvollzug schliesst eine Behandlung der Gefangenen ein, die vornehmlich auf ihre Besserung und gesellschaftliche Wiedereingliederung hinzielt. Jugendliche Straffällige sind von Erwachsenen zu trennen und ihrem Alter und ihrer Rechtsstellung entsprechend zu behandeln.
Es gibt einen allgemeinen Kommentar des Menschenrechtskomitees der UN zu Artikel 7. Der Kommentar 20 (44) vom 03.04.1992 besagt u.a. (eigene Übersetzung und deshalb in Kursiv)
...
- 5. Das Verbot im Artikel 7 bezieht sich nicht nur auf Akte, die körperliche Schmerzen verursachen, sondern auch auf Akte, die mentales Leiden des Opfer verursachen...
- 6. Das Komitee merkt an, dass fortdauernde Einzelhaft einer festgenommenen oder inhaftierten Person zu Akten führen können, die durch Artikel 7 verboten sind.
Weitere Gründsätze
Einen kurzen Überblick über internationales Recht und Isolationshaft in Englisch hat eine Gruppe "Prisoners Abroad" publiziert. Dort steht u.a.:
Regel 9 der UN Standard-Minimal-Regeln für die Behandlung von Gefangenen[1] besagt:
- wo Schlafgelegenheiten in einzelnen Zellen oder Räumen existiert, soll jeder Gefangene in der Nacht eine Zelle oder Raum für sich haben.
Somit ist es eher wünschenswert, einen Gefangenen in einer Zelle zu halten als ein Anliegen der Menschenrechte.
Wenn es jedoch zusätzliche Einschränkungen wie fehlenden Kontakt zu Familie, Anwalt, Ärzte, Vertreter des Konsulats oder andere Gefangene gibt, dann konnte dies die Form einer Menschenrechtsverletzung annehmen. Das würde noch ernsthafter sein, wenn Misshandlung in Form von physischen oder psychologischen Übergriffen oder Entzug von Licht oder Geräuschen vorkäme. Das UN Menschenrechtskomitee und das Europäische Komitee für die Verhinderung von Folter haben zuvor gesagt, dass lang andauernde Einzelhaft für sich die Form von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung annehmen kann.[2]
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zuvor geurteilt, dass die Behandlung einen "minimalen Grad von Härte" erreichen muss, um als unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Folter zu zählen... Bei erniedrigender Behandlung müsse auch überlegt werden, ob die Absicht besteht, das Individuum zu verletzen oder zu entwürdigen und ob die Persönlichkeit dadurch nachteilig beeinflusst wurde.[3]
Europäische "Standards"
Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) entspricht dem Artikel 7 des UN Pakt II. Sowohl von der UN als auch dem CoE wurden so genannte Anti-Folter Konventionen (AFK) entwickelt, wobei die UN AFK eine Reihe von Grundsätzen aufstellt, der CoE AFK geht es jedoch um die Einrichtung eines Komitees zur Verhütung von Folter (daher die Abkürzung CPT = Committee for the Prevention of Torture).
Das CPT hat mehrfach Beobachtungen zur Einzelhaft in Hochsicherheitstrakts (F-Typ Gefängnisse) in der Türkei gemacht. Ein gewisser Widerspruch zu einem Urteil des EGMR ist dabei in den Aussagen zu sehen, die zur Einzelhaft von Abdullah Öcalan getroffen werden. In den Abschnitten 186-196 des Urteils vom 12.05.2005 werden die Argumente des Antragstellers, der Regierung und dann die Bewertung durch das Gericht dargestellt. Auszüge davon in Übersetzung:
- 191. Eine völlige Isolation sinnlicher Wahrnehmungen, gepaart mit eine totalen sozialen Isolation kann die Persönlichkeit zerstören und bildet eine Form von unmenschlicher Behandlung, die nicht mit Notwendigkeiten der Sicherheit oder anderweitig begründet werden kann. Auf der anderen Seite nimmt das Verbot von Kontakten zu anderen Gefangenen aus Gründen der Sicherheit, Disziplin oder Schutz nicht per se die Form von unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung an (vgl. dazu u.a. Messina v. Italy (no. 2) (dec.), no. 25498/94, ECHR 1999-V).
- 194. Das Gericht ist der Meinung, dass der Gefangene nicht in Isolation sinnlicher Wahrnehmungen (sensory isolation) oder auf eine Zelle eingeschränkt (cellular confinement) gehalten wird... (kein Fernsehen oder Telefon, aber Radio, Zeitungen, Bücher und regelmäßige Besuche)
- 195. ...in Betracht ziehen, dass der Antragsteller Kontakte zu Mitgliedern der bewaffneten separatistischen Bewegung aufnehmen könnte und es in einem gewöhnlichen Gefängnis schwierig sein könnte sein Leben zu schützen.
- 196. ... die allgemeinen Bedingungen, unter denen er auf der Insel İmralı gehalten wird, bisher nicht die minimale Ebene an Härte (minimum level of severity) erreicht hat, um eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Konvention darzustellen.
Neben den UN Standard-Minimal-Regeln für die Behandlung von Gefangenen (SMR) gibt es auch Europäische Regeln für Gefängnisse (EPR). Beide Regelsätze sind nicht bindend für Mitgliedstaaten der UN oder des CoE. Der Europarat hat seine Regeln als Empfehlung 2006(2) überarbeitet. Sie wurden für Deutschland, Österreich und die Schweiz als Europäische Strafvollzugsgrundsätze übersetzt.
Die Regel 60.5 besagt
- Einzelhaft darf als Disziplinarmaßnahme nur in Ausnahmefällen und für einen fest umrissenen, möglichst kurzen Zeitraum verhängt werden.
UN Standard-Minimal-Regeln für die Behandlung von Gefangenen
Fußnoten
- ↑ Keine Übersetzung der UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners gefunden
- ↑ Report of the Human Rights Committee, Forty Forth Session, UN doc. A/47/40 (1992) General Comment 20, Para 6; vgl. meine Fundstelle im August 2009; Council of Europe, Second General Report of the Committee for the Prevention of Torture, CPT/Inf (92) 3 [EN], para. 56; vgl. meine Fundstelle im August 2009.
- ↑ Siehe dazu Entscheidungen wie Rohde v. Denmark, no 69332/01 ECHR 2005.