1980: Folter in der Türkei
Die Broschüre Folter in der Türkei erschien am 15. September 1980. Sie wurde von der alternativen türkeihilfe (zu der Zeit mit Sitz in Frankfurt) herausgegeben. Aus dieser Broschüre wurden die Texte zu Folter mit Todesfolge (S. 14-18 und 26-27 dokumentiert.

Inhalt, Download und Einleitung
Die 50-Seitige Broschüre wurde in drei Teilen gescannt und kann herunter geladen werden.
Im Teil 1 der Broschüre "Folter in der Türkei (11,1MB) sind folgende Abschnitte enthalten:
- Vorwort Seite 4
- Einleitung Seite 5
- Politiker zu Folterungen Seite 6
- Dokumente über Folterungen Seite 7
- Aus den Unterlagen der Istanbuler Anwaltskammer Seite 8
- Dokumentierte Einzelfälle Seite 14-18
Die meisten Einzelfälle sind auf dieser Seite aufgelistet
Im Teil 2 der Broschüre "Folter in der Türkei (13,9MB) sind folgende Abschnitte enthalten:
- Haftbedingungen Seite 19
- Zeitungsberichte Seite 22
- Folterungen mit Todesfolge Seite 26
- Orte der Folterungen Seite 28
Im Teil 3 der Broschüre "Folter in der Türkei (10,6MB) sind folgende Abschnitte enthalten:
- Reaktionen auf die Folter Seite 39
- Der medizinisch-juristische Kongreß Seite 41
- amnesty international Seite 44
- Türkische Öffentlichkeit Seite 45
- Folter auf der Anklagebank Seite 47
- Anhang I: Folteropfer der Faschisten Seite 52
- Anhang II: Asylbewerber Levent Begen Seite 53
In der Einleitung stand:
Aus einer Unzahl von Einzelschicksalen haben wir hier diejenigen ausgewählt. die in der Öffentlichkeit größeres Aufsehen erregt haben. Teilweise sind diese Fälle von amnesty international aufgegriffen worden, oder haben aber in der Türkei größere Proteste ausgelöst (Das Gleiche gilt aber auch für andere Fälle).
Oruç Korkmaz

Am 3.2.1980 werden in der Zeitung ' DEMOKRAT' Fotos des nach Folterungen verstorbenen Oruc KORKMAZ veröffentlicht. Ebenso hat sich die Mutter inzwischen an die Behörden gewandt, mit der Bitte, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Was war passiert?
Am 9. Januar wird Oruç KORKMAZ zusammen mit seinen Eltern und seiner Frau von zu Hause abgeholt, da er eine Waffe bei sich gehabt haben soll. Auch die Angehörigen geben an, daß sie auf dem 2. Revier gefoltert wurden. Aus dem Sterbeschein geht hervor, daß der Arbeiter KORKMAZ an einer Gehirnblutung, die von einer Verletzung durch einen scharfen Gegenstand herrührte, gestorben ist. Verantwortlich für die Folterungen sollen nach Angaben der Mutter die Beamten K. KARTAL, M. HAYTAN, S. AKYILDIZ, H. SAPANCALI, R. KAHRAMAN, E. CAKICI, I. SOYER, M.E. GÜDEN, M. GÖKDEMIR, I. ÖZSENGÜL, M. YILDIRIM und andere sein. (aus DEMOKRAT vom 3.2. 1980)
Erst einige Zeit danach melden sich offizielle Stimmen zu den Vorfällen. So heißt es in einem Fernschreiben der Anwaltskammer Kars zu ihrem 2. außerordentlichen Kongreß: " In der Türkei des 1980 werden tausende von Menschen gefoltert, weil man ihre Gedanken fürchtet. Es ist eine Tatsache, daß Oruç KORKMAZ in der Zeit seiner vorläufigen Festnahme zu Tode gefoltert wurde." (aus den Unterlagen der Anwaltskammer) Am 22.06.80 kann man dann in der Presse lesen, daß die Untersuchungen zum mysteriösen Tode von Oruç KORKMAZ nun am 23.07.80 mit dem Verfahren vor dem Militärgericht der Kriegsrechtskommandantur beginnen werden. Im Zusammenhang mit dem Verfahren wurden die Polizisten A. AYDIN, T. DEMIR, C. DEMIR, und der Wächter G. GÖKTAS vorläufig festgenommen. Das Ergebnis dieses Prozesses bleibt abzuwarten. (Quelle: CUMHURIYET 22. 6.1980)[1]
Yaşar Gündoğdu
Unter der Überschrift:" Der Jugendliche, der zu Tode gefoltert wurde, hätte heute Verlobung gehabt" wird am 21.4. vom Foltertod des Betriebsrates Yaşar GUNDOGDU berichtet. Yasar war einige Zeit zuvor von zivilen Beamten auf seiner Arbeitsstelle abgeholt worden und am 18. 4. 1980 verstorben. Schon am 20. 4. 1980 wurde in der Zeitung CUMHURIYET erste Bedenken am natürlichen Tod von Herrn Gündogdu geäußert. Am 23. 4. 80 richtet der Abgeordnete der republikanischen Volkspartei (CHP) aus Urfa eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister, in der er nach dem Stand der Erkenntnisse fragt. Im Schreiben des Rechtsanwaltes Serafettin KAYA an die Anwaltskammer ist die gleiche Sachverhalt enthalten.
Der 4-seitige Autopsiebericht kann hier nicht in Einzelheiten wiedergegeben werden. Aus dem Bericht wird jedoch klar, daß die Todesursache eine Gehirnblutung unter der Schädeldecke ist und sein Körper überall Folterwunden aufwies. Zusammen mit anderen Beweismitteln (Zeugen etc.) wird die Sache an die Staatsanwaltschaft des Kriegsrechts überwiesen. Welche Schritte bis heute unternommen worden ist, war bis zur Verlegung der Broschüre nicht bekannt.[2]
Recep Estik
Wir haben in dem ersten Fall die Schreiben des Vaters etwas ausführlicher dokumentiert, da in ihnen exemplarisch das menschliche Schicksal eines Foltertodes sichtbar wird. Die Berichte über İsmet KOÇ im Anschluß daran haben wir angefügt, weil die Folterungen von ihm schon in dem Bericht des Mesut ESTIK erwähnt werden. Wir beginnen mit dem Brief des Vaters an die Anwaltskammer Istanbul.[3]
An die Anwaltskammer Istanbul.
- Am 10.4. 1980 wurde mein Sohn in einem Café von den Sicherheitskräften festgenommen. Er hatte eine Waffe bei sich. Deswegen wurde er mit verbundenen Augen zur Wache Küçükköy gebracht. Gegen 23 Uhr kam ein Einsatzkommando und hat in meinem Beisein die Wohnung durchsucht. Sie haben auch in meinem aufgehängten Jackett eine Waffe gefunden. Sie haben auch mich vorläufig festgenommen. Sie brachten mich zur Einsatzzentrale in Bayrampaşa. Dort zeigten sie mir meinen Sohn Recep mit bloßen Füßen, die angeschwollen waren. Dort war noch jemand, von dem ich erst später erfahren habe, daß sein Name İsmet KOÇ war. Auch dessen Augen waren verbunden und seine Schuhe ausgezogen. Sie brachten mich nach draussen. Von drinnen kamen Töne von Schlägen und Schreien. In der Nacht gegen zwei Uhr schleiften sie meinen Sohn Recep zur Toilette und sagten zu mir. "Das Brot, was du diesem Kommunisten zu essen gegeben hast, möge dir als Sünde angerechnet werden, auch dein Brot ist Sünde." Auch zurück mußten sie ihn schleifen.
- Mein Sohn, der noch beim Abendbrot gesund und fröhlich gewesen war, konnte als Folge der Folterungen nicht mehr gehen. In der gleichen Nacht haben sie gegen 3.30 Uhr Recep und İsmet weg geschleift. Mich haben sie bis zum 11.4. 1980 gegen 11 Uhr festgehalten und mich dann zur Wache Kücükköy gebracht. Nachdem sie mich dort bis 16 Uhr hatten warten lassen, wurde meine Aussage zu der im Haus gefundenen Waffe und zu Recep aufgenommen und dann wurde ich freigelassen.
- Am 12. 4. 1980, einem Samstag, bin ich mit seiner Meldebescheinigung und Ausweis zur Wache gegangen und habe gegen 9 Uhr nach Wünschen meines Sohnes Recep gefragt. Ich hörte seine Stimme von drinnen, er wollte Zigaretten, Brot. Ich habe das, was er wollte, geholt. Einen Moment lang, als sie einen anderen Gefangenen in die Zelle warfen, habe ich meinen Sohn stehen sehen. Ich habe ihm 1.000 Lira (25 DM) gegeben. Ich habe ihn gefragt, ob er mehr Geld will. Mit dem Kopf verneinte er. Ich bin von der Wache weggegangen.
- Als ich am 13. 4. 1980 wieder zur Wache gegangen bin, sagte mir ein dicker Kommissar, daß sie Recep zur Zentrale geschickt hätten. Auf dem Nachhauseweg sagten mir Verwandte, denen ich begegnete, daß Recep gestorben sei. Das habe ich nicht geglaubt. Am Gericht habe ich den Staatsanwalt gesucht, aber nicht gefunden. Ich bin dann wieder zur Wache zurück und habe nach dem Hauptkommissar gefragt. Er sagte: "Recep hat sich mit den Schnüren, die er sich aus einem Nylonsack, den er drinnen gefunden hatte, herausgezogen hatte, an den Stäben des Fensters aufgehängt. Herzliches Beileid." Die Autopsie haben sie im Krankenhaus Cerrahpasa gemacht und die Leiche dann ins Leichenschauhaus gebracht. Von dort habe ich sie abgeholt.
- Ich bin Kleinhändler. Mein verstorbener Sohn war Arbeiter. Er liebte das Leben und hatte einen gesunden Körper und nüchternen Verstand. An Selbstmord kann überhaupt nicht gedacht werden. Insbesondere nachdem ich ihn auf der Wache und in der Einsatzzentrale gefoltert gesehen habe, bin ich davon überzeugt, daß er ermordet worden ist.
Schlußfolgerung: Alle die Vorfälle, die ich bis hierher beschrieben habe, zeigen, daß mein Sohn Recep ermordet wurde. Ich bitte ihre Kammer um Hilfe, damit die Mörder vor Gericht gestellt werden, entsprechende Strafverfahren eröffnet werden. Dazu möchten Sie bitte einen Anwalt beauftragen.
Hochachtungsvoll Mesut Estik -Unterschrift-
Anlage: Schreiben von 14. 4. 1980 an die Staatsanwaltschaft
An die Staatsanwaltschaft Gaziosmanpasa
14.4.1980
Schuldige: Sind jene Polizisten, die in der Nacht von Freitag auf Samstag meinen Sohn in der Militäreinsatzzentrale geschlagen haben und in der gleichen Nacht Dienst in der Wache Kücükköy hatten. Diejenigen, die meinen Sohn schlugen und ihn damit umgebracht haben es daraufhin als Selbstmord hinstellten, die diensthabenden Polizisten dieser Nacht sind schuld.
Strafbestand: Folter in der Militäreinsatzzentrale und Folter und Mord auf der Wache Kücükköy. Begründung: Bei einer Operation der Sicherheitskräfte wurde bei meinem Sohn eine (1) Pistole gefunden, bei der Durchsuchung im Hause ebenfalls eine, also insgesamt zwei Pistolen gefunden. Darauf wurde er zuerst zur Militärkommandantur gebracht. Nachdem er dort ordentlich geprügelt und gefoltert worden war, wurde er der Polizeiwache Kücükköy übergeben. Nachdem er auch hier ordentlich geprügelt worden war, wurde mir seine Leiche mit der Bemerkung übergeben, er habe Selbstmord begangen. Wie kann mein Sohn in Untersuchungshaft eine Schnur o.ä. Sachen finden, um sich zu erhängen? Ich bin der Meinung, daß die Diensthabenden ihn erhängt haben, und das ganze so darstellen, als sei es Selbstmord. Die Leiche ist noch im Schauhaus. Ich bitte darum, daß bei der Untersuchung schnell vorgegangen wird, bevor noch die Spuren von möglichen Schlägen verschwunden sind und daß eine Untersuchung gegen die Diensthabenden der Polizeiwache eingeleitet wird.
Beschwerdeführer Mesut Estik - Unterschrift
Osman Mehmet Önsoy

Anfang Juni erscheint das Schicksal von Osman Mehmet ÖNSOY zum ersten Mal in der Presse. Osman Mehmet hatte gerade die Fakultät für Wirtschaft absolviert und wollte nun ein Büro als Rechenfachmann aufmachen. Mit 15.000 türkischen Pfund (ca. 300 DM aber mehr als der Monatslohn eines Lehrers zum Beispiel) in der Tasche wurde er bei der Durchsuchung eines Busses am 5. März festgenommen. Man versuchte ihm den Besitz einer Tasche mit 5 Pistolen und Kugeln anzuhängen (diese Tasche war in dem Bus gefunden worden).
In den 13 Tagen seiner vorübergehenden Festnahme darf ihn niemand besuchen. Am 17. Mai 1980 wird er zu polizeilichen Beobachtungsstation Alemdag gebracht und noch am gleichen Tag in das Militärkrankenhaus in Haydarpasa eingeliefert, wo er am 22. Mai verstirbt.
Seine Angehörige erhalten erst am 26. Mai Bescheid. Sie bekommen eine vollständig entkleidete Leiche. Von der Kleidung, dem Ausweis und dem Geld, das Mehmet Osman ÖNSOY bei seiner Verhaftung bei sich trug, bekommt der Vater nichts zu sehen. In dem Ärztebericht, der bei der Einlieferung von Mehmet Osman ÖNSOY in das Militärkrankenhaus angefertigt wird, heißt es u.a.:
- "An verschiedenen Stellen des Körpers existieren Wunden, die mit einem Schneidewerkzeug vor schätzungsweise einer Woche verursacht wurden und vernarbt aber nicht infiziert waren. Der allgemeine Zustand war in hohem Grade gestört, verworrenes Bewußtsein. Er gab auf Fragen keine Antwort und machte ins Bett."
Außerdem hatte es den Vater gewundert, daß man ihn nicht zu seinem Sohn vorgelassen hatte, u.a. mit der Begründung, er hätte gerade nichts an. Die Todesanzeige spricht denn auch eindeutig von einem Verlust aufgrund von Folterungen. Die Zeitungen sind die einzigen Mitteln für die Eltern, um gegen die unmenschliche Behandlung an ihrem Sohn zu protestieren.
Nach wiederholten Vorhaltungen durch die Zeitungen 'AYDINLIK', 'CUMHUR1YET' und 'DEMOKRAT' folgt schließlich am 4.7.1980 eine Erklärung der Kriegsrechtskommandantur in Istanbul. Darin wird u.a. behauptet, daß Mehmet Osman ÖNSOY Mitglied der illegalen Organisation 'Dev-Yol' (Revolutionärer Weg) sei und die Untersuchung des Militärstaatsanwaltes ergeben habe, daß keine Folterungen vorgekommen seien. Mehmet Osman ÖNSOY sei ganz eindeutig an den Folgen einer 'inneren Blutung, die von einem frischen, akuten Geschwür herrührt' verstorben. Von Folterungen könne also keine Rede sein.
In unseren Unterlagen befindet sich ein handschriftlicher Kommentar eines Mediziners, der besagt, daß ein aktives (Geschwür vom 'Streß' (Druck) herrühren könne, d.h. auch "ein Ergebnis von Folter sein kann". Der Mediziner fordert daher eine parlamentarische Untersuchung. Der weitere Verlauf der Ermittlungen wird von uns jetzt in einzelnen Schritten mit verschiedenen Dokumenten wiedergegeben.
a) Schreiben von Patienten der Gefangenenstation im Militärkrankenhaus Haydarpasa
- "Der linksgerichtete politische Gefangene Osman Mehmet ÖNSOY wurde am Sonntag, dem 18.5. 1980 um 1 Uhr gebracht und verstarb am Donnerstag, dem 22. 5. 1980 um 1 Uhr 15 ...In den 4 Tagen, wo er auf Station lag, wurden keine medizinischen Eingriffe gemacht. Er wurde von keinem Arzt besucht und dem Tod überlassen. Wir denken, daß es ausreicht, ihnen einige von den Worten wiederzugeben, die er vor sich hin lallte. "Mama, Mama, sie haben mir mit Gips auf den Rücken geschlagen. Hört auf hört auf. Ich bin unschuldig." Auf seinem Körper waren tiefe Folterspuren....
- Es ist angebracht, darauf zu verweisen, daß es uns genauso geht... Dies ist kein Krankenhaus, eine Zelle ohne Sauerstoff, das Essen wird von den anderen Kranken gesondert ausgeteilt. Bei diesem Mangel an Pflege werden wir so wie Osman sterben. Unsere Beschwerden werden entweder zurückgewiesen oder kommen gar nicht bis zur Kriegsrechtskommandantur."
Die einzelnen Unterschriften sind durchgestrichen und dafür der Wunsch nach Veröffentlichung gemacht.
b) Schreiben des Vaters von M. Osman Önsoy
- "... Am 16. Mai war ich zum Freitagsgebet gegangen. Um 16 Uhr erwarteten mich 2 zivile Beamte zu Hause. Sie sagten zu mir, daß sie mich zum Besuch meines Sohnes führen wollten... Auf dem 1. Revier wurde ich in ein einzelnes Zimmer geführt. Dort hat man mich eine Stunde warten lassen. Schließlich kamen andere Polizisten mit einem Papier in der Hand: 'Papa, dein Sohn war im Besitz von all diesen Waffen.' Sie hatten auch einen Stapel Bücher und offizielle Fotos. 'Kennst du sie?' fragten sie. Ich war ganz verwirrt. Ich sage 'bring meinen Sohn her. Ich möchte ihn sehen.' Sie haben mir so geantwortet: 'Dein Sohn ist splitternackt, ißt und trinkt nicht. Er hat so etwas wie einen Diamanten gefunden und zerschneidet seinen Rücken und Körper und er schlägt seinen Kopf gegen die Wand, schmiert sich mit dein eigenen Schmutz voll. Deswegen können wir ihn nicht herholen.' Da der Vater seine Augen nicht verbinden lassen will (Schwindelgefühle) läßt man ihn nicht zu seinem Sohn und wirft ihn schließlich raus. Der Brief schließt dann folgendermaßen: "... und so weiß ich wie das Wort in der Bibel, daß mein Sohn gefoltert wurde." Dieses Schreiben ging am 23.5.1980 bei der Staatsanwaltschaft ein.
c) Beschluß zur Einstellung des Verfahrens datiert vom 4.7.1980 mit der Nummer 1980/226 von der Militärstaatsanwaltschaft Selimiye/Istanbul
- "...nach den Ermittlungen ist nachgewiesen, daß die Schachtel und die Waffen darin, dem DEV-YOL Angehörigen Osman Mehmet Önsoy gehören... Bei dem ersten Vorverhör hat er es zugegeben. Er wollte sie einem Mahmut aus Malatya in Yenikapi übergeben. Er unterschrieb das Protokoll aber nicht und beharrte auf Verweigerung der Aussage. Gleichzeitig begann er einen Hungerstreik. Am 10.5.1980 verlangte er einmal nach Essen und Wasser, hat aber das ihm gebrachte Wasser ausgeschüttet und das Glas zerbrochen. Das Aufsichtspersonal verhinderte, daß er sein Handgelenk zerschnitt... Da klar wurde, daß er sich selber verletzen wollte, wurden ihm Hände und Füße gebunden... Wie aus dem medizinischen Bericht hervorgeht, versuchte er durch Hungern Selbstmord zu begehen und verstarb am 22.5.1980 am Versagen der Atmung und des Kreislaufes."
Die Mitteilung des Kriegsrechtskommandantur beruft sich auf diesen Beschluß und den Autopsiebericht vom 25.6.1980 (die Autopsie wurde am 30.5. durchgeführt). Hier heißt es, daß der Tod durch "innere Blutungen, die auf der Basis eines frischen (akuten) Geschwüres entstanden sind," eingetreten ist. Dieser Bericht ist Anlaß dafür. daß die Zeitungen AYDINLIK, CUMHURIYET und DEMOKRAT wegen bewußter Falschinformation von der Kriegsrechtskommandantur verklagt werden. Einige Zeit darauf erläßt das Kriegsgericht der 1. Armee aber ein Urteil, daß dem Beschluß des Militärstaatsanwaltes Süleyman TAKKECI direkt widerspricht
d) Urteil des Militärgerichtes
- "Obwohl in den ärztlichen Gutachten davon die Rede ist, daß an verschiedenen Körperstellen und insbesondere auf dem Rücken Blutergüsse und Wunden von einem Schneidewerkzeug vorhanden waren, geht der Beschluß, kein Verfahren zu eröffnen, nicht darauf ein. Die Widersprüche kommen noch deutlicher zutage, wenn im Krankenhausbericht von Störung des Bewußtsein, unkontrollierten Ausscheidungen die Rede ist, aber gleichzeitig von dem überzeugten, entschlossenen und bewußten Handeln derselben Person gesprochen wird. Es ist eine unwissenschaftliche Erklärung, daß während eines normalen Verhörs plötzlich ein frisches (akutes) Geschwür entsteht und zu einer tödlichen Blutung führt. Bei Beginn des Hungerstreiks am 10.5.1980 ist ein medizinischer Eingriff erst am 17. 5. 1980 erfolgt. Dies und das Fesseln von Händen und Füßen (aus welchem Grund auch immer) ist ein klares Beweis für die Verletzung von Menschenrechten, ein Beweis für Folterungen. Es wurde einstimmig beschlossen, nach § 10 des Gesetzes 353, ein offizielles Verfahren wegen Mordes durch Folter während der Zeit der vorläufigen Festnahme zu eröffnen." (Das Urteil wurde nach Berichten in den Zeitungen CUMHURIYET vom 2.8.80 und DEMOKRAT vom 3.8.80 zitiert) Im Anschluß an dieses Urteil äußerten sich der Vater des Gefolterten, aber auch die Vorsitzenden der Ärztekammer und Juristenvereinigung, Dr. Erdal Atabek und Nevzat Helvaci, befriedigt darüber, daß es hierdurch wenigstens in einem Fall gelungen sei, der Gerechtigkeit einen Schritt näher gekommen zu sein. (laut Berichten in DEMOKRAT am 4.8.)
Hüseyin Karakaş
Am 24.12.1979 wurde der Angestellte der Universität Hacettepe, Hüseyin KARAKAS, festgenommen und später im Polizeipräsidium tot aufgefunden. Während die zuständigen Beamten von "Gehirnblutung" sprechen, behaupten die Freunde, daß Hüseyin schon auf der Wache geschlagen worden sei und dann zum Präsidium gebracht wurde. (aus DEMOKRAT vorn 28.12.1980)
Remzi Yalvaç
Der Techniker bei der Post, Remzi YALVAC, wurde gemeinsam mit seinem Bruder Ramazan festgenommen und verstarb kurz darauf. Seine Mutter sagt aus, daß sie Schwierigkeiten bei der Identifikation hatte und ihr Sohn das Opfer von Folterungen geworden sei. Sie fürchtet noch um ihren zweiten Sohn. (aus DEMOKRAT vom 23.2.1980)
Recai Ünal
Der Gymnasiast Recai ÜNAL wird ein paar Tage nach seiner Festnahme durch die Polizei vor seinem Haus schwer verletzt aufgefunden. In der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses von Adana verstirbt er an den Folgen seiner Verletzungen. Sein Bruder behauptet, daß Recai an den Folgen von Folterungen gestorben ist. Bei der Beerdigung werden 25 Angehörige von Recai ÜNAL, darunter 15 Mädchen, festgenommen. (aus DEMOKRAT vom 21.3.1980)
Mehmet Ali Karasu
Am 14. Juni wird Mehmet Ali KARASU geb. 1958, abends zur Polizeiwache gebracht. Am nächsten Morgen darf sich sein Vater die Leiche im staatlichen Krankenhaus abholen. Sofort danach wird eine ordentliche Autopsie gefordert, da etliche Zeugen aussagen, daß Mehmet Ali K. am Abend zuvor sich noch bester Gesundheit erfreute. Der Vater will auch nicht an einen Unfall glauben, da die Leiche mit Folterspuren übersät ist. (aus AYDINLIK, CUMHURIYET vom 17.4.1980 und DEMOKRAT vom 20.6.1980).
Die Freunde von Mehmet Ali KARASU aus Malataya bringen diesen Vorfall einen Monat später noch einmal durch Anzeigen in den Tageszeitungen in das öffentliche Bewußtsein.
Songül Kayabaşı

Der Tod der 17-jährigen Songül KAYABAS1 wird am 3.7.80 in der Presse zwar nicht als Foltertod erwähnt, die Äußerungen der Reporterin Gülseren MENDIKLI zwei Tage darauf und die Umstände beim Tod dieses Mädchens lassen jedoch die Vermutung zu, daß dieses Mädchen nach zweitägiger Haft zu Tode gefoltert worden ist. Songül KAYABASI wird am 18. Juni 1980 abgeführt und zwei Tage lang verhört. Sie wird von den Beamten schuldlos wieder nach Hause gebracht, soll sich dort aber dann von dem Balkon gestürzt haben und nach 9 - tägiger Bewußtlosigkeit im Krankenhaus verstirbt sie dann. Auf ihrem Körper sind etliche 'blaue Flecken' und ihr Kopf weist Schwellungen auf. (aus DEMOKRAT vom 3.7.1980, AYDINL1K vom 5.7.80)
Fußnoten
- ↑ Das Schicksal von Oruç Korkmaz wird auch in den Ermittlungen eines parlamentarisches Ausschusses im Jahr 2012 erwähnt. Eine zusammenfassende englische Übersetzung des Berichts hat das Demokratische Türkeiforum unter dem Titel Cemil Kırbayır und andere Fälle von Verschwindenlassen angefertigt. Der Fall ist sowohl unter den Prozessen wegen Folter mit Todesfolge als auch in der Liste von amnesty international zu Folter mit Todesfolge aufgeführt.
- ↑ In der Liste von amnesty international zu Folter mit Todesfolge wird dieser Fall als einer jener Fälle erwähnt, bei denen die türkische Regierung die Einwirkung von Folter zugegeben hat.
- ↑ In der Liste von amnesty international zu Folter mit Todesfolge wird zum Tode von Recep Estik gesagt, dass die türkische Regierung im März 1989 behauptete, dass es Selbstmord war.