Gesinnungsjustiz
In der Diskussion um Meinungsfreiheit in der Türkei wird seit den Gesetzesreformen vom Juni 2005 fast nur noch auf den Artikel 301 TStG n.F. (Türkisches Strafgesetz neue Fassung) hingewiesen. Er entspricht dem Artikel 159 TStG a.F. (alte Fassung) und stellt die Beleidigung nicht nur der Regierung und des Militärs sondern neben der Verfassung und der Republik auch die Verunglimpfung des "Türkentums" unter Strafe.
Es steht außer Frage, dass der Artikel 301 TStG n.F. überdurchschnittlich häufig angewendet wird, wenn unliebsame Äußerungen gemacht wurden, aber es gibt viele weitere Bestimmungen, mit denen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann. Dies wird an einer Aufstellung von Verfahren seit 2005 deutlich. Den Anfang dieser Übersicht bieten übergreifende Nachrichten, gefolgt von Artikeln, die sich mit der Pressefreiheit befassen. In diesen Verfahren kommen vielfach mehrere Anklagepunkte vor oder es werden spezifische Bestimmungen für eine Sanktionierung missliebiger Berichterstattung heran gezogen.
Übersicht
Milliyet/Radikal vom 30.06.2006
- Anti-Terror Gesetz verabschiedet
Die Große Nationalversammlung der Türkei hat am 29. Juni die Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes gebilligt. Bestimmungen zur “wirkungsvollen Reue” wurde aus dem Gesetz entfernt. Die CHP hatte befürchtet, dass dies zu einer Begnadigung von Abdullah Öcalan führen könne. Strafen für unbewaffnete Organisationen werden nun durch den Artikel 220 TStG festgelegt. Die Staatsanwaltschaft erhält das Recht, Publikationen, die zu Straftaten anstiften oder Straftaten und Straftäter loben, zu verbieten. Diese Vergehen wurden zu Delikten mit terroristischem Hintergrund, ebenso wie die Entfremdung der Bevölkerung vom Militärdienst und die Anstiftung zur Befehlsverweigerung. Die Sicherheitskräfte können, falls der Aufforderung, sich zu stellen, nicht sofort nachgekommen wird, von ihren Schusswaffen Gebrauch machen. Bei Angriffen auf Angehörige der uniformierten Kräfte (auch nach dem Ausscheiden aus dem Dienst) können diese ihre Waffen einsetzen. Personen, die sich während Demonstrationen vermummen, Zeichen von Organisationen bei sich tragen, Parolen von Organisationen rufen oder in Einheitskleidung der Organisationen demonstrieren, werden bestraft. Die Landgerichte, die sich mit terroristischen Straftaten befassen, richten auch über Jugendliche, die älter als 15 Jahre sind. Haftstrafen, die nach dem Anti-Terror-Gesetz verhängt werden, können nicht in Geldstrafen verwandelt und nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bia (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 03.02.2006
- Jahresbericht des Überwachungsbüros Medien
Nachdem das Überwachungsbüro Medien im vergangenen Jahr 3 Quartalsberichte zur Situation der Medien in der Türkei herausgegeben hatte, wurde nun der Jahresbericht veröffentlicht. In dem 39-seitigen Bericht werden Informationen zu 200 Verfahren und 319 Journalisten wiedergegeben. Demnach wurden 2005 insgesamt 29 Journalisten unter dem Artikel 301 neues TStG angeklagt und 8 von ihnen verurteilt. Ein neuer Vorwurf gegen Journalisten ist der Eingriff in laufende Verfahren. Darunter wurden 17 Journalisten angeklagt. Unter dem Artikel 216 neues (312 altes) TStG wurden 15 Journalisten wegen Aufstachelung zu Hass und Feindschaft angeklagt. In einem Verfahren kam es erneut zu einer Verurteilung, wobei anstelle der zuvor verhängten Freiheitsstrafe nun eine Geldstrafe verhängt wurde. Weitere Anklagen gegen Journalisten wurden nach dem Anti-Terror Gesetz (12), Beleidigung von Atatürk (4) und Nachrichten über die Mafia (5) eröffnet.
Im Jahre 2005 kamen 6 Journalisten in U-Haft. Von ihnen wurde Birol Duru nach 4,5 Monaten entlassen. Die anderen Journalisten wurden zusammen mit 3 Kollegen, die im Jahre 2004 verhaftet worden waren, ebenfalls aus der Haft entlassen. Neben dem Chefredakteur der Zeitschrift "Isci-Köylü", Memik Horuz, befindet sich noch der Chefredakteur der Lokalzeitung "Mavi" und "Kurt", Cengiz Dogan, in Nusaybin in Haft.
Bia (Netzwerk) vom 11.07.2006
- 67 Personen wegen Schriften angeklagt
Die Initiative Bia2 hat einen 12-seitigen Bericht über die Medien für das 2. Quartal des Jahres 2006 heraus gebracht. Darin sind 56 Verfahren mit 67 Angeklagten aufgeführt. Die Anklagen fußen auf Artikel 288 (Einfluss auf ein laufendes Verfahren), Artikel 301 (Beleidigung), Artikel 318 (Entfremden vom Militärdienst) und Artikel 216 (Aufstachelung zu Rassenhass) TStG. In den letzten 3 Monaten gab es Überfälle auf 9 Journalisten und 1 Verlag. Neben Memik Horuz (Zeitschrift "Isci-Köylü) befanden sich Evrim Dengiz, Nesrin Yazar und Rüstü Demirkaya (alle von der Agentur DIHA) in Haft.
Verfahren gegen die Presse
Bianet (Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk) vom 18.02.2005
- Verfahren gegen "Deng" und "Dema Nu"
Gegen die monatlich in Türkisch und Kurdisch erscheinende Zeitschrift "Deng" (Stimme) und "Dema Nu" (Neue Zeit), die ihr Erscheinen nach 95 Ausgaben eingestellt hat, sind derzeitig noch 15 Verfahren anhängig. Einer der wesentlichen Anklagepunkte ist der Vorwurf, Verlautbarungen der Sozialistischen Partei Kurdistan (PSK) abgedruckt zu haben. Die Kammerversammlung des Kassationsgerichtshofes hatte sich gegen eine Bestrafung ausgesprochen, da die PSK keine terroristischen Aktionen ausgeführt habe, und es den Gerichten anheim gestellt, zu belegen, dass die PSK eine terroristische Vereinigung sei. Es sind momentan noch 4 Verfahren nach dem Artikel 6/2 des Anti-Terrorgesetzes anhängig. Die anderen Verfahren beziehen sich auf § 159 TSG (5), § 312 TSG (4) und Artikel 7/2 ATG (2). Wegen eines Artikels über einen Vorfall in Sirnak, in dem eine Erklärung der HPG zitiert wurde, hat die Herausgeberin der Zeitung, Zozan Sezer, eine Geldstrafe von 750 YTL und der Chefredakteur Mehmet Aslan eine Strafe von 375 YTL erhalten. Diese Verfahren wurde am 19.10.2004 an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof weiter geleitet.
Özgür Gündem vom 29.04.2005
- Verfahren gegen die Zeitung
Wegen 2 Artikel über den AKP Abgeordneten von Agri, Cemal Kaya, dem Bereicherung vorgeworfen wurde, wurde die Zeitung von der 2. Kammer des Amtsgerichts in Beyoglu zu einer Geldstrafe von 50.000 YTL verurteilt. In seiner Aussage vom 28. April sagte der Publikationsleiter Irfan Ucar, dass die Richtigstellung auf gerichtliche Anweisung ohne Überprüfung der Fakten auf den Seiten 1 und 3 der Zeitung erschienen sei. Der Anwalt der Zeitung, Inan Akmese machte darauf aufmerksam, dass bislang 304 Verfahren zu den bislang erschienenen 423 Ausgaben der Zeitung eröffnet worden sein. Davon seien bislang 27 Verfahren beendet worden. In 9 Fällen habe es eine Verurteilung gegeben und in 18 Fällen wurde auf Freispruch erkannt.
Bianet (Kommunikationsnetzwerk) vom 26.04.2005
- Strafe wegen Kritik an General
Die 14. Kammer des Justizgerichts in Ankara hat den Herausgeber der Zeitung "Yeni Asya", Kazim Gülecyüz zu einer Strafe von 10.500 YTL verurteilt. Er hatte nach dem Tode des Generals Doga Aktulga in einem Artikel vom 27.01.2004 dessen Rolle bei den Beschlüssen des 28. Februar (gegen die als reaktionär bezeichneten religiösen Aktivisten) kritisiert. Das Urteil wurde am 22. Februar gefällt, aber jetzt erst zugestellt.
Cumhuriyet vom 11.06.2005 Journalist vor Gericht Die 2. Kammer des Amtsgerichts in Gaziantep verurteilte den Journalisten Halil Eyüpoglu zu 3 Monaten und 3 Tagen Gefängnis wegen eines Artikels vom 14. April 2004 über den Premierminister Recep Tayyip Erdogan. Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 1.431 YTL umgewandelt. Der Artikel war in der lokalen Zeitung "Zafer" erschienen. Zuvor war der Journalist schon zu einer Entschädigung an den Premierminister in Höhe von 3.000 YTL verurteilt worden.
Milliyet vom 19.10.2005
- Journalist verurteilt
Das Amtsgericht in Datca hat den Journalisten Sinan Kara zu einer Haftstrafe von 9 Monaten und einer Geldstrafe von 514 YTL verurteilt, da er in dem Buch "Schwarzbuch von Sinan" den Landrat von Datca beleidigt haben soll. Die Journalistin Gülten Aydin von der Tageszeitung "Hürriyet" erhielt eine Geldstrafe von 784 TYL, weil sie über das Buch berichtet hatte.
Bia (Netzwerk) vom 19.07.2006
- Journalist erneut verurteilt
In der gestrigen Verhandlung hat das Amtsgericht in Datca den Journalisten Musa Agacik (Tageszeitung "Star") zu 3 Monaten Haft verurteilt. Er hatte den wegen eines Konflikts mit dem Landrat von Datca verurteilten Sinan Kara gefragt, ob er es richtig finde, den "lokalen Zwergvertretern des großen Staates allein die Stirn zu bieten, wenn andere Journalisten es nur aufs Geldverdienen abgesehen haben". Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen Artikel 482 in Verbindung mit Artikel 273 neues TStG (Erniedrigung eines Staatsvertreters). Die Haftstrafe wurde in eine Geldstrafe von 732 YTL verwandelt und zur Bewährung ausgesetzt. Das ursprüngliche Urteil war vom Kassationsgerichtshof mit der Begründung aufgehoben worden, dass die neuen Gesetze zu berücksichtigen seien.
Atilim-Evrensel vom 01.03.2007
- Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Mordfall Hrant Dink
Die Staatsanwaltschaft in Sisli hat die Zeitung Evrensel zu 110.000 YTL Geldstrafe verurteilt, weil sie den Namen von Ogün Samast (minderjährig, mutmaßlicher Mörder von Hrant Dink) vollständig veröffentlicht hat. Der Rechtsanwalt von Samast hatte Beschwerde eingelegt. Gegen die Zeitungen Agos, Evrensel, Vatan und Cumhuriyet wurden Untersuchungen eingeleitet, weil sie gegen den Beschluss des Staatsanwaltes von Sisli, die Ermittlungen geheim zu halten, verstoßen haben. Gegen die Zeitung Atilim ist wegen ihrer Nachricht vom 10. Februar mit dem Titel "Erhan Tuncel arbeitet für JITEM" Anklage wegen "Beeinflussung der Justiz" erhoben worden.
ANF-Birgün, 03.04.2007
- Repression gegen die Presse
Der Antrag auf Aufhebung des Veröffentlichungsverbots für 20 Tage gegen die Zeitung Azadiya Welat an das 4.Gericht für Schwere Strafen in Diyarbakir ist abgelehnt worden. Die Zeitung, die in kurdisch erscheint, erhielt das Verbot wegen den am 13., 14., 17. und 19. März veröffentlichten Nachrichten und Fotos. Das Gericht für Schwere Strafe in Diyarbakir Nr. 5 beschloss die Schließung mit den Begründungen "Aufstachelung zur Straftat im Rahmen von PKK Aktivitäten", "Lobens einer Straftat und eines Straftäters" und "Propaganda für eine illegale Organisation" Die erste Ausgabe des in Tokat neu erscheinenden monatlichen Magazins "Tokat Demokrat" wurde aufgrund der Berichterstattung zu Mahir Cayan und seinen Freunden, die 1972 ermordet worden waren, beschlagnahmt.
atilim.org, 24.09.2007
- Erscheinen von Zeitung verboten
Die 12. Kammer des Landgerichtes Istanbul verfügte die Schließung des Journals Özgür Halk für einen Monat mit der Begründung, dass Propaganda für die PKK gemacht worden sei.
Sabah, 24.09.2007
- Journalist im Gefängnis
Im Kreis Kemer (Antalya) wurde Muammer Bakirci, der Herausgeber der Tageszeitung Objektif inhaftiert. Er war zu sieben Monaten Haftstrafe und einer Geldstrafe wegen Beleidigung des Bürgermeisters Hasan Seker in Artikeln über den Bau der „Strand-Strasse“ im Jahr 2002 verurteilt worden. Die Strafe war in eine Geldbuße von insgesamt 1,512 YTL umgewandelt worden. Da Muammer Bakirci die Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlte, wurde er inhaftiert.
bianet.org, 28.09.2007
- Verurteilung wegen Karikatur
Die 2. Kammer des Amtsgerichtes Kocaeli verurteilte Muhammet Sengöz zu 11 Monaten 20 Tagen Haftstrafe wegen einer Karikatur über den Bürgermeister von Kocaeli mit dem Titel „Was kommt als nächstes, Bürgermeister?“. Die Karikatur wurde in der Zeitschrift Özgür Kocaeli gedruckt und gab dem Protest gegen öffentliche Zurschaustellung Ausdruck.
ANF, 26.10.2007
- Journalist verurteilt nach Art. 6/2 Anti-Terror-Gesetz
Die 11. Kammer des Landgerichtes Istanbul verurteilte den Besitzer und Chefredakteur der Zeitung Gündem wegen eines Artikels vom 25. August 2007, in dem die Worte von Abdullah Öcalan enthalten sind "Spannung kann nur durch Politik mit Prinzipien gesenkt werden” nach Artikel 6/2 des Anti-Terror-Gesetzes zu einem Jahr Haft.
Unabhängiges Kommunikationsnetzwerk Bianet , 13.12.2007
- Verurteilung wegen Ehrverletzung eines Beamten
Die 2. Kammer des Landgerichtes Istanbul verurteilte am 4. Dezember die Journalistin Perihan Magden wegen eines Interviews am 7. Februar 2007 in der Zeitschrift Aktuel. Sie wird beschuldigt, „die Ehre, die Würde und das Ansehen einer Person“ beschädigt zu haben. Sie wurde nach Artikel 125 TStGB zu 14 Monaten Haftstrafe verurteilt, die Haftstrafe wurde jedoch ausgesetzt.
Einige Artikel für die Strafverfolgung
Übersetzung gefunden bei Connection e.V.
Art. 214 Aufhetzen zu einer Straftat
(1) Die öffentliche Aufhetzung zu einer Straftat kann mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
...
(3) Wenn eine Tat durch Aufhetzung begangen wird, wird die Person als Täter angesehen, die aufgehetzt hat.
Art. 301 Beleidigung des Türkentums, der Republik und öffentlicher Institutionen
... Der Artikel wurde am 30. April 2008 geändert und lautet nun nach der Übersetzung im deutschen Wikipedia
Artikel 301 Beleidigung der türkischen Nation, der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates
- Die Person, die die türkische Nation, die türkische Republik, die Große Nationalversammlung der Türkei, die Regierung der Republik Türkei und die Justizorgane des Staates öffentlich verunglimpft, wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.
- Die Person, die die Einrichtungen des Militärs oder der Polizei öffentlich verunglimpft, wird mit Haft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren bestraft.
- Meinungsäußerungen, die der Kritik dienen, sind nicht als Straftat zu werten.
- Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen dieser Straftat ist von der Ermächtigung des Justizministers abhängig.
Art. 305 Verstoß gegen die grundsätzlichen nationalen Interessen
(1) Ein Verstoß gegen die grundsätzlichen nationalen Interessen stellt eine Straftat dar. Wer durch fremde Personen oder Institutionen finanzielle Vorteile erhält oder für sich oder andere finanzielle Vorteile erringt, wird mit einer Haftstrafe von drei Jahren bis zu zehn Jahren Haft und Zehntausend Tagessätzen Geldstrafe bestraft. Die gleiche Strafe erhalten die Personen, die solche Versprechungen in Aussicht stellen.
(2) Falls diese Straftat während eines Krieges begangen wird oder für Propagandazwecke durch Medien und Presse verbreitet wird und für die solche Versprechungen in Aussicht gestellt werden, wird die Strafzumessung um die Hälfte erhöht.
(3) Erfolgt die Straftat außerhalb der Kriegszeit, obliegt es dem Justizministerium, ob Strafanzeige gestellt wird.
(4) Unter dem Begriff "grundsätzliche nationale Interessen" werden die Freiheit, die Unteilbarkeit (des Landes, Anm. d. Ü.), die nationale Sicherheit sowie die Grundsätze der Verfassung verstanden.
Art. 318 Distanzierung des Volkes vom Militär
(1) Aktivitäten, Aufforderungen und Empfehlungen, die das Volk vom Militärdienst distanzieren oder entsprechende Propaganda werden mit sechs Monaten bis zu zwei Jahren Haftstrafe bestraft.
(2) Falls diese Straftat durch Medien oder Presse begangen wurde, wird die Strafzumessung um die Hälfte erhöht.
Die Beispiele im Einzelnen
Damit der Artikel nicht zu lang wird, werden die Beispiele aufgesplittet:
Verfahren nach Artikel 301 (neu, 159 alt)
Beleidigung (Verunglimpfung) von Staatsorganen, Türkentum
Verfahren nach Artikel 215 und 216 (neu, 312/1 und 312/2 alt)
Loben einer Straftat oder eines Täters (215)
Aufstachelung zu Rassenhass (216)
Verfahren nach Artikel 7/2 ATG oder Artikel 220 TStG
Propaganda für eine terroristische Organisation
Verfahren nach Artikel 314 in Verbindung mit 220 (neu 169 alt)
Unterstützung bewaffneter Organisationen
Verfahren wegen Kurdisch und Ehrerbietung für Öcalan
Artikel 222 TStG und diverse Vorschriften
Demonstrationsgesetz, Beleidigung von Atatürk und Beinflussung der Justiz
Das Gesetz 2911 zu Demonstrationen und Kundgebungen aus dem Jahre 1983
Das Gesetz 5816 zu Vergehen, die gegen Atatürk begangen werden aus dem Jahr 1951
Verfahren wegen Beeinflussung der Justiz
Artikel 19 des Pressegesetzes, Artikel 288 TStG
Kriegsdienstverweigerung (KDV), Kriegsdienstverweigerer und Unterstützer
Artikel 318 (neu, 155 alt)
Distanzierung vom Militärdienst
Religionsfreiheit
Siehe auch und Übergriffe gegen Christen
Nicht einzuordnende Verfahren
- Menschenrechtler verurteilt
Die 2. Kammer des Amtsgerichts Bingöl hat den ehemaligen Vorsitzenden der Zweigstelle Bingöl im IHD, Ridvan Kizgin zu einer Haftstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Nach der Ermordung von 5 Bewohnern des Weilers Yeniköy des Dorfes Yumakli im Kreis Genc (Bingöl) im Juli 2003 soll Ridvan Kizgin ein Messer, das als Tatwaffe in Frage kam, an sich genommen haben und damit Beweise versteckt haben. Die Anwältin Reyhan Yalcindag bekundete, dass die Mitglieder der damals vom IHD zusammen gestellten Delegation das Gegenteil bezeugt hätten, das Gericht diesen Zeugen jedoch keinen Glauben geschenkt hätte. (Bia (Netzwerk) vom 06.12.2005)
- Menschenrechtler verurteilt
Der ehemalige Vorsitzende des IHD in Bingöl und Mitglied des Zentralvorstandes des IHD, Ridvan Kizgin, wurde durch die 4. Kammer des Landgerichts Diyarbakir zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten Haft nach Artikel 169 altes TStG verurteilt. Der Mitangeklagte Nurettin Celik wurde freigesprochen. Das Verfahren war wegen einer Erklärung zu dem Mord an 5 Dorfbewohnern aus dem Dorf Yumakli im Kreis Genc (Bingöl) am 10. Juli 2003 angestrengt worden. Anm.: Anscheinend sind wegen der gleichen Sache verschiedene Verfahren eröffnet worden. (Özgür Gündem vom 14.10.2006)
- Gewerkschafter verurteilt
Die 3. Kammer des Amtsgerichts Samsun hat die Gewerkschafter Nezir Kelleci (Egitim-Sen), Adem Kocaoglu (Yapi Yol-Sen) und Yusuf Inci (ESM) zu 15 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 366 YTL verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Hintergrund war eine Demonstration im vergangenen Jahr vor den Büros der AKP in Samsun als Protest gegen den Gesetzesentwurf zur Reform im öffentlichen Sektor. Weitere 16 angeklagte Gewerkschafter wurden freigesprochen. (Cumhuriyet vom 09.01.2006)
- Bürgermeister Hamit Ergin inhaftiert
Hamit Ergin, Bürgermeister in der Kreisstadt Hazro (Diyarbakir) wurde am 22. Mai ins Gefängnis gesteckt, um eine 6-monatige Haftstrafe zu verbüßen. Die Strafe hatte er erhalten, weil er in der Zeit des Wahlkampfes 2002 eine Fahne der DEHAP im Fenster seines Hauses aufgehängt hatte. (Hürriyet vom 25.05.2006)
- Verfahren gegen Journalisten nach Artikel 302
Gegen Yasin Yetisgen, den Besitzer und Chefredakteur der Wochenzeitschrift “Coban Atesi", die in Gaziantep herausgegeben wird, wurde wegen “Zerstörung der Einheit und Unteilbarkeit der Nation und des Landes” nach Artikel 302 TStG ein Verfahren eingeleitet. Berichten zufolge soll das Verfahren eingeleitet worden sein, weil in einem am 2. September veröffentlichten Artikel geäußert wurde: "Antep ist mit seinen 2 Millionen kurdischen Einwohnern eine der größten Städte Nord-Kurdistans“. Die Ausgabe der Zeitschrift wurde beschlagnahmt und Yetisgen wurde inhaftiert. Das Verfahren wird am Landgericht Adana durchgeführt werden. (BIA, 04.09.2007)
- Journalist aus Haft entlassen
Yasin Yetisgen, Besitzer und Chefredakteur der Wochenzeitschrift Coban Atesi, gegen den ein Verfahren nach Artikel 302 TSG eingeleitet worden war, wurde aus der Haft entlassen. Der Artikel "Antep und das Feuer des Schäfers" war am 3. August erschienen und Yasin Yetisgen kam am 13. August in Haft. Das Verfahren wird vor dem Landgericht Adana durchgeführt werden. (Gündem-TİHV, 08.09.2007)
Gündem, 16.10.2007
- Verfahren gegen Journalisten
Evrim Dengiz, Korrespondent der Dicle Nachrichtenagentur (DIHA), und Nesrin Yazar, die verhaftet worden waren, als sie am Jahrestag der Verbringung von Abdullah Öcalan im Februar 2006 eine in Mersin veranstaltete Aktion beobachteten, waren danach 9 Monate in Untersuchungshaft. Sie wurden nach Artikel 302 TSG unter dem Vorwurf des Hochverrats angeklagt. Im November 2006 wurden sie aus der Haft entlassen, als sich herausstellte, dass das Material in ihrem Auto kein Sprengstoff war. Nun fordert der Staatsanwalt an der 6. Kammer des Landgerichts Adana in seinem Plädoyer eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation (Artikel 314 TSG). Zum Hintergrund: http://www.yeniozgurpolitika.org/?bolum=haber&hid=6825
Weiterführende Verweise
- In Deutsch
Wortlaut und Kritik am neuen TStG auf den Seiten des DTF übersetzt von Gottfied Plagemann
Als Experiment werde ich Seiten mit einzelnen Meldungen zum Thema Meinungsfreiheit anlegen. Ich habe dazu ein Template mit dem Namen "Meinung" erzeugt und nehme die Seite Meldungen zur Gesinnungsjustiz als Sammelstelle, von der ich die einzelnen Seiten (unter Verwendung des Templates) erzeuge.
Endnotiz
Die hier geführten Listen von Meldungen werden mit dem Ende 2007 geschlossen. Bitte schaut auf den Seiten des Demokratischen Türkeiforums (DTF) nach aktualisierten Listen.